Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Steveman

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Behörden / Re: Droit au Sejour
« am: 02. Juni 2016, 21:35:27 »
Wie schon geschrieben seit 08.2012 in Frankreich.
Und Arbeiten Ja,  bin Umschüler also noch in Ausbildung in Deutschland.

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Behörden / Droit au Sejour
« am: 02. Juni 2016, 15:48:37 »
hallo habe seit einiger zeit Probleme mit der Caf. mal sind die Passwörter weg mal ist ein Zugang nicht möglich etc.
Jetzt hat man mir zum April die Leistungen gestrichen weil ich kein titre de Sejour hätte bzw meines abgelaufen sei.
Ich hatte nie eine, ich bin hier gemeldet seit 08.2012 was mach ich bloß?
habe geschrieben ich wäre doch kein Flüchtling sondern EU Bürger habe aber irgendwie kein weitekommen.
Heute hat man mir gesagt ich bräuchte eine Droit au Sejour also wohl eben jene Titre de Sejour aber wie?

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Behörden / Re: Hilfe gesucht im Behörden Dschungel
« am: 27. August 2013, 19:51:49 »
Danke Edgard,

Pamina scheint genau das richtige zu sein werde mich Morgen mal darum Kümmern.
Das mit den paar Brocken ist lieb gemeint es reicht bei mir nur zum Guten Tag sagen und der Frage ob man Deutsch spricht weil ich nur ein wenig Französisch kann.
Meine Frau ist da schon etwas besser die kann mehr >Sprechen und verstehen als ich die hatte das mal in der Schule ist aber schon 30 Jahre her....

LG Stefan :smily:

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Behörden / Re: Hilfe gesucht im Behörden Dschungel
« am: 27. August 2013, 16:04:03 »
Erst mal Danke für die Antworten :doppeld:
die Eures fühlt sich nicht zuständig und Antwortet erst gar nicht.
Die Pole Emploi schreibt:

Hallo Herr XXX
In Ihrem faal ist der Kostenträger der Umschulung zuständig für evtl Zahlung von Wohngeld oder Fortbildungsbeihilfe.
Die Berufsgenossenschaft müsste eingreifen da die Lebensinteresse immer noch in Deutschland liegen ( Schule, arbeit, Sprache und Reha9 . Nur der Wohnsitz ist in Frankreich.


Na Toll von der BG krieg ich ja nur Überbrückungsgeld das reicht hinten und vorne nicht und für mehr fühlen die sich nicht verantwortlich.

Das Programm  nitro pdf such ich jetzt mal und probiere es aus

Grüße Stefan

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Behörden / Hilfe gesucht im Behörden Dschungel
« am: 23. August 2013, 21:59:25 »
Hallo Liebe Grenzgängergemeinde,

ich Wohne jetzt schon seit einem Jahr im Elsaß/ Lembach und es gefällt mir sehr gut hier.
Wir haben uns soweit eingelebt und auch schon so einige Höhen und Tiefen erlebt sowie auch schon so manche Hürde genommen.
Immer wieder habe ich zur Lösung meiner Fragen dieses Forum nach Antworten abgesucht, diese in der regel auch gefunden und verwendet.
Jetzt stehe ich allerdings vor Problemen mit denen ich mich sehr schwer tue.
Mein Hauptproblem liegt darin ich spreche kein Französisch wann immer ich etwas benötige übersetze ich mir das in der regel am PC.
Wenn ich jedoch Behördlich etwas will sind alle Dokumente PDF Dateien und diese kann ich nicht einfach Übersetzen sondern muss mühsam abschreiben natürlich mit Fehlern wegen der vielen Zusatzzeichen.
Sicher Ihr habt Recht wer hier auf Dauer lebt sollte Französich lernen das ist mir jedoch im Augenblick zu Viel.
Ich spreche schon deutsch , Englisch und Portugiesisch da komm ich beim französisch immer durcheinander und Falle ins portugiesische rein.
Ich bin mit meinen über Vierzig Jahren derzeit in einer Umschulung ( noch 3,5 Jahre) und muß sehr viel lernen deswegen ist in meinem Kopf zur zeit kein Platz für noch eine Fremdsprache.
Jetzt habe ich folgendes Problem:
Ich mache die Umschulung in D und bekomme dort Natürlich ein Übergangsgeld (BG wegen Arbeitsunfall) dies reicht allerdings hinten und vorne nicht für einen vier Personen Haushalt.
Ich suche daher auf diesem wege jemanden der mir bei den Anträgen für Wohn- und Familiengeld behilflich ist evtl auch auf dem Amt.
Oder den hinweis auf eine deutschsprachige Agentur die mir helfen kann.
In D wäre es zugegeben jetzt einfach da könnte ich einfach Hartz IV beantragen aber ich bin nunmal hier.
Mit schrecken denke ich noch daran was das für ein Krieg war als ich vom Arbeitsamt Leistungen wollte (in D schließlich hab ich ja da eingezahlt) erst hieß es machen die nicht ich wohne in F geh da hin dann wurde geprüft ja man sei doch für mich zuständig und nach drei Monaten kam die Ablehnung dies sei ein Irrtum ich müsste zur Pole Emploie die haben mich allerdings ausgelacht weil ich a. nicht drei Monate Rückwirkend beantragen kann und b. die deutschen Kollegen doch Extra eine Bescheinigung denen wollten und bekommen haben das ich in F keine Leistungen erhalte.

Also wenn mir einer von Euch hier Helfen kann wäre ich Euch sehr Dankbar

Gruß Stefan :winkerwinker:

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