Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Nina44

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Rund um's Kind / Namensrecht Deutschland / Frankreich
« am: 27. Dezember 2012, 15:58:42 »
Hallo zusammen,
ich bin Deutsche und lebe in Frankreich mit meinem französischen Partner. Wir sind nicht verheiratet, d.h. wir haben unterschiedliche Nachnamen. Nun bin ich im 8. Monat schwanger und es gilt, einen Nachnamen für das Kind festzulegen. Einen Doppelnamen für das Kind (in F möglich) finde ich sehr sperrig und unschön. Mein Name ist in F recht schwierig zu buchstabieren (ist ein "ß" drin, etc.). Ich habe im Prinzip nichts dagegen, dass das Kind den Namen seines Vaters bekommt, aber ich fürchte, dass es dann zu Problemen kommen kann, wenn ich z.B. allein mit dem Kind reisen will. Nun habe ich gehört, dass das Kind einer unverheirateten deutschen Mutter ohnehin erst einmal einen Pass auf den Namen der Mutter bekommt, selbst wenn es in Frankreich auf den Namen des Vaters gemeldet ist. D.h. das Kind hätte einen franz. Pass auf den Namen des Vaters und gleichzeitig einen deutschen Pass auf meinen Namen. Das würde mir erlauben, mit dem Kind zu reisen, ohne Probleme wegen des unterschiedlichen Namens zu befürchten. Der Name nach deutschem Recht kann dann später mit einem Antrag auf Namensänderung noch geändert werden (z.B. wenn ich im Falle einer späteren Heirat noch den Namen meines Partners annehme). Wisst ihr, ob das so richtig ist? Hat jemand Erfahrung mit den Vor- und Nachteilen einer solchen Situation? Mir kommt es merkwürdig vor, dass es legal sein soll, zwei Pässe auf unterschiedliche Namen zu besitzen.
Vielen Dank im Voraus
Nina

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