Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Frontalier

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Steuern / Re: Energie-Pauschale
« am: 04. September 2022, 16:58:28 »
Danke euch vorab für die Antworten =)  :doppeld:

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Steuern / Energie-Pauschale
« am: 04. September 2022, 11:37:58 »
Kurze Frage,

Bekommt man als Grenzgänger auch die von Deutschland beschlossenen Energie-Pauschalen etc? Z.B. im September 300€ pro Arbeitnehmer automatisch über die Gehaltsabrechnung.

Wenn nein, erhält man evtl. über Frankreich gleichartige Zuschüsse? Wenn ja, an wen muss man sich wenden etc?  Da unsere Lohnabrechnung ja über Deutschland läuft würde ich glatt behaupten, dass bei uns wieder nichts automatisiert funktioniert…

Danke für eure Rückmeldungen.

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Marktplatz - Biete und Suche / Renditeobjekt zu veräußern
« am: 31. Juli 2020, 11:46:59 »
Kaufpreisfaktor ca. 21

Bei Interesse per PN  melden

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Hallo zusammen,

folgende Situation:

Kauf eines deutschen E-Scooters, Max. Geschwindigkeit 20Km/H, deutsche Zulassung, in Deutschland versichert über Vater als VN und ich als Fahrer.
-> Ich habe in Deutschland Versicherungsschutz und lt. Huk-Coburg auch in der EU.

Problematik:
Lt. verschiedenen Quellen im Internet ist in Frankreich der Gebrauch eines E-Scooter mit deutschem Kennzeichen nicht erlaubt. Ich dürfte also obwohl ich von der Huk aus versichert bin nicht hier rumfahren. Könnte dann ärger mit den Gendarmen geben.

Frage: Kann ich den mit einer deutschen Zulassung versehenen E-Scooter, der an und für sich ja schon in Deutschland immatrukuliert und versichert ist zusätzlich noch in Frankreich auf mich versichern?

Hat jemand dsbzgl. Erfahrungen...

Hätte dann ja für ein Fahrzeug 2 Kennzeichen...

Würde im Anschluss an eure Erfahrungen meine Bankberaterin kontaktieren...

LG

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Rund um's Kind / Re: Kindergeld Bonus Corona
« am: 20. Juni 2020, 13:51:30 »
Beruhigt euch bitte alle... DIeses Forum dient doch dazu, dass wir uns informieren und gegenseitig helfen... und nicht für uns zu streiten, zu bevormunden oder Dinge zu unterstellen.

Ich kann mich nur Eric anschließen und mitteilen, dass Kindergeldberechtigte auch Anspruch auf diesen 300€ Bonus haben.

Wir haben gut bezahlte Politiker (Volksvertreter) die sich über die Mittelbeschaffung und Verwendung und das pro und contra dieser Maßnahmen den Kopf zerschlagen. WIr können doch eh nichts daran ändern... Der eine profitiert davon, der andere nicht...

Und was das Thema Grenzgänger angeht ist doch eindeutig zu sagen, es profitieren doch alle von uns...
90% der Grenzgänger sind übrigens Franzosen, die in Deutschland arbeiten. Durch deren Arbeit in Deutschland profitiert Deutschland enorm. Es werden wichtige Beiträge in die Kranken, Renten- und Sozialkassen gespült.  Zudem kommen die Franzosen oft nach Deutschland und unterstützen hier die Wirtschaft. Ich nehme das Beispiel Saarland. Das Saarland wäre ohne die zahlreichen Pendler und Grenzgänger ein noch ärmeres Bundesland und würde noch mehr den Anschluss verlieren. Viele Menschen kapieren einfach nicht, dass unser Einzelhandel bis zu 40 % von den Franzosen abhängig ist...  Öffnet die Arme und seid froh, dass in Saarlouis oder Saarbrücken die Franzosen wieder in Scharen kommen.  Der französische Staat profitiert im Gegenzug von Lohnsteuereinnahmen, obwohl er keine Arbeitsplätze anbietet. Die Leute können in Frankreich Häuser mieten oder kaufen und unterstützen hier wiederum, dass nichts den Bach runtergeht in der schwer durch den Strukturwandel gebeutelten Stahl- und Bergbauregion.

Wir a typischen Grenzgänger (Deutsche, die nach Frankreich auswandern aber weiterhin in Deutschland arbeiten) sind doch nur ein kleiner Bruchteil des Systems (die übrigen 10%). Wir sollten uns nicht so wichtig nehmen, aber auch wir nützen allen.. WIr leisten unseren Beitrag in Frankreich und Deutschland und leben das aus, worüber so viele Menschen nur in der Theorie sprechen.. Das gemeinsame Europa....

Als Grenzgänger haben wir einen Sonderstatus, der uns Vorteile beschafft aber auch Nachteile mit sich bringt.

Jeder hat die gleichen Chancen und Möglichkeiten, sich ein Herz zu fassen und in Frankreich zu leben... Aber es gibt auch genug Argumente das nicht zu tun..

Einseitige Argumente ohne Abwägung von pro und contra sind immer ein schlechter Ratgeber..

Jeder sollte für sich das Beste rausholen...

Ich freue mich für jeden der die 300 euro erhält...

Gemäß nach dem Motto:
Mal profitiert man vom Sozialsystem, manchmal zahlt man drauf...  so ist das halt...
Nur so funktioniert das System...


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Steuern / Re: Aktiengewinne versteuern!
« am: 03. Juni 2020, 23:44:54 »
Ich klinke mich auch mal in das Thema rein.

Gerne würde ich von euch folgendes erfahren:
In welche konkreten Felder in der Steuererklärung trägt ihr Gewinne aus Dividenden ein?

In welche konkreten Felder trägt ihr Gewinne aus realisierten Kursgewinnen ein?

Was hat es mit dem Feld 40% auf sich? Wer darf das ankreuzen bzw. gibt es ein Wahlrecht. Welche Auswirkungen hat dieses Feld.

Bei mir wird dieses Thema spätestens bei der nächsten Steuer sehr relevant sein, da ich bis dato in diesem Kalenderjahr ca. 500€ Brutto-Dividenden aus Deutschland (bereits Abgeltungssteuer vom deutschen Fiskus einbehalten) erzielt habe und meine realisierten Gewinne aus Wertpapierverkäufen bis dato 7000€ betragen (vom deutschen Fiskus nichts einbehalten). Hier wird sicherlich in der frz. Steuererklärung genauer geschaut als in den letzten Jahren, als ich kaum Dividenden und realisierte Erträge hatte.



I

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Ich habe erfreuliche Nachrichten.

Mir wurde gestern ein Bescheid vom frz. Finanzamt zugestellt, dass mir für das Jahr 2015 die reklamierten Sozialabgaben zurückerstattet werden.
Nun stehen bei mir noch die Ersattung für die Jahre 2016 und 2017 aus...Bin gespannt wann ich dort endlich Bescheid bekomme.

Habt ihr auch bereits Rückmeldungen erhalten.

In diesem Zusammenhang: Bitte vergisst auf der Steuerklärung nicht das Feld 8SH.
Dieses muss als Grenzgänger angekreuzt werden damit wir zukünftig direkt von der Abgabe (ZUMINDEST TEILWEISE) befreit sind. Ansonsten muss man wieder reklamieren etc.
Sehr lästig und aufwendig.

E

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Technik / Re: Pay TV
« am: 13. Mai 2020, 09:11:47 »
Ja genau,
ich meine Video on Demand (Blaue Taste auf der Fernbedienung)
Ich habe einen alten Philips Smart TV aus 2013.. Da dürfte eine Sky App gar nicht mehr gehen..

Was meinst du mit CI Modul? Hat das was mit VPN zu tun?

Ein Bekannter von mir hat mir nun vorgeschlagen einen Router zwischen Sky Receiver und Orange Livebox zu schalten, der dann eine deutsche IP Adresse generiert. VPN sagte er, würde das heißen...

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Technik / Re: Pay TV
« am: 12. Mai 2020, 10:25:13 »
Ich habe Sky

Sky Go läuft problemlos zu hause auch über die frz. IP.

Der Sky Receiver zeigt mir nach verbindung mit dem Internet zwar alle Inhalte an, aufgrund der frz. IP sendet er mir aber vor Abspielen eine Fehlermeldung.

Also nutze ich weiterhin die Offline-Videothek über den Sky Receiver. Da wird nächtlich eine geringe Auswahl von Inhalten auf den Receiver geladen.

Hat jemand Sky und kann über den Receiver alle Inhalte empfangen? wenn ja, wie?

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Das Thema Versteuerung von Zinsen, Dividenden ist echt umfassend und schwierig einzuordnen. Selbst wenn man es auf deutsch versteht, stellt sich wiederum die Frage, wo trage ich in der frz. Steuer was ein.

Bitte korrigiert mich, wenn ich irgendetwas falsch verstanden oder gemacht habe:
1) Zinserträge aus deutschen Anlagen wurden aufgrund meines Grenzgängerseins nicht versteuert. Diese Erträge habe ich bei der frz. Steuer angegeben, damit ich besteuert werden.
2) Des weiteren wurden mir auf der Steuerbescheinigung meines Depotanbieters in Deutschland Investmenterträge (ausschüttende/thesaurierende und Gewinne aus Verkäufen) ausgewiesen. Für diese wurden keine Abgeltungsteuer einehalten. Ich habe also die gesamten Bruttoerträge in der frz Erklärung angeben. Dort wird irgendetwas erwähnt von 40% Remboursement...
3) In der Steuerbescheinigung wurden mir als Ertragsposition auch Vorabpauschale ausgewiesen. Diese wurde jedoch nicht versteuert, da ich in Frankreich wohne. Da es sich aus meinem Verständnis heraus um eine fiktive, nur in Deutschland angewendete Vorabbesteuerung handelt, die beim Verkauf wieder verrechnet wird und für die man auch in den Genuss einer Teilfreistellung kommt, habe ich doe erhaltenen Vorabpauschalen auch nicht in Frankreich angegeben.
4) Nicht relevant für die Steuer 2019 aber für mich relevant für das Jahr 2020. Als Aktionär von deutschen Unternehmen und amerikanischen sind mir in diesem Kalenderjahr Dividenden zugeflossen. Die deutsche Dividende wurde um Kapitalertragsteuer und Soli reduziert und abgeführt. Bei der amerikanischen Dividende wurde US Quellensteuer abgezogen. Ich blicke ganz ehrlich trotz Recherche auf den Links nicht genau durch wo ich was deklarien muss. Muss ich in Deutschland angeben, dass ich KEST bezahlt und in Frankreich? Wie sieht es aus mit den US Aktien? 

Zusammenfassend muss ich sagen, dass der Erhalt einer Dividende aus Deutschland uninteressant für mich wäre, wenn ich nicht unbürokratisch und schnell eine Doppelbesteuerung vermeiden kann. Der frz. Fiskus will sich sicherlich wieder dran bedienen. WIe kann ich das genau verhindern?

Ansonsten bleibe ich wohl bei meinen Investments in international investierende ETFS die ihren Firmensitz beispielsweise in Irland habe. Da dort keine Quellensteuer abgeführt wird macht es mir hier die Steuererklärung sehr viel einfacher...

LG

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Behörden / Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« am: 09. Mai 2020, 18:23:04 »
Unabhängig der Grenzöffnungen Deutschlands interessiert es mich auch sehr, wie es sich nun ab dem 11. Mai in Frankreich verhält.
Ich selbst habe vom Arbeitgeber die frz. Bescheinigung ausstellen lassen. Das sollte dann ja weiterhin als NAchweis meiner Einreise aus Deutschland ausreichen..ALs Einheimischer darf man ja zusätzlich in einem Radius von 100 Km vom Wohnort frei bewegen ohne Zertifikat. Ausgenommen ist es wenn man das Departement verlässt. Dann benötigt man wohl eine extra Bescheinigung..Benötige ich diese dann auch als Frontalier?
Umgekehrt frage ich mich wie es mit Angehörigen aus Deutschland aussieht. Dürfen die mich in Frankreich besuchen kommen? Wenn ja, mit welchem Formular...Die Franzosen werden wohl ab Montag hauptsächlich hinter den Grenzen Autos mit deutschen Kennzeichen rausziehen...

Die Leute scheinen durch die deutschen Medien etwas unwissend zu sein.. Dass Deutschland die Grenzen öffnet heißt ja noch lange nicht, dass ein deutscher nach Frankreich einreisen darf. Umgekehrt werden viele Franzosen wohl die Chance nutzen in Deutschland einkaufen zu gehen. Diese erwartet dann wohl bei der Rückreise auch eine böse Überraschung in Form von 135 €

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Steuern / Re: Online Steuerklärung
« am: 02. Mai 2020, 18:26:34 »
Ich mache meine Steuererklärung auch selbst...
SO ist sichergestellt, dass auch an alle Themenbereiche ausreichend gedacht ist.

Jedoch ist es doch legitim, dass Mitbürger, die sich unsicher sind oder die Sprache nicht beherrschen, sich um Hilfe bemühen.

LG

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Rund um's Tier / Re: Tierarztbesuch in Deutschland
« am: 29. April 2020, 11:51:01 »
Hallo Pero,
selbiges Problem vor 3 Wochen gehabt. Bin mit meiner Arbeitsbescheinigung mit Katze nebenan abends über die Grenze gekommen. Habe dem Beamten kurz die Situation geschildert, dass in Creutzwald der Tierarzt schon zu hat und er hat mich durchgewunken.

Ansonsten zu empfehlen:
in Boulay:   https://www.les4pattes.fr/default.aspx
in Creutzwald: http://cliniquevetrinairedulac.com/
in Altforweiler: http://www.kleintierpraxis-dr-kiefer.de/

Meine Stammtierärztin ist Majka Kiefer.. Absolut zuverlässig und macht einen guten Job.
In Boulay die Klinik ist top. Sie ist für Notfälle ein Garant. Selbst spät abends noch offen für Einlieferungen etc.
in Creutzwald der Tierarzt ist gut, kommt in Betracht wenn in Altforweiler die Praxis mal zu hat/Urlaub hat.

LG

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Hallo zusammen,

ich hoffe hier jemanden zu finden, der vllt in gleicher Situation ist wie ich...

Ausgangssituation:
Wertpapierdepot in Deutschland
thesaurierende, ausschüttende inländische und ausländische ETF´s im Depot mit unterschiedlicher Aktienquote...
Steuerbescheinigung für 2019 erhalten:
Bei folgenden Themen gibt es Unklarheiten:
Investmenterträge im Sinne des §16Abs.1Nr.1 und 2 InvStG2018(vor Berücksichtigung einer etwaigenTeilfreistellung nach §20 InvStG2018 und
Investmenterträge im Sinne des §16Abs.1 Nr.3 InvStG2018 (vor Berücksichtigung einer etwaigen Teilfreistellung nach §20 InvStG2018

Mein Anliegen richtet sich nach der neu eingeführten Vorabpauschale und der Teilfreistellung.
Ich kann anhand der Steuerbescheinigung nicht ganz nachvollziehen, ob mir Vorabpauschale tatsächlich belastet worden ist und ob ich eine Teilfreistellung in Frankreich ansetzen darf oder nicht?

Sollte ich trotz meiner steuerlichen ANsässigkeit in Frankreich nämlich Vorabpauschalen entrichten müssen, so sollte ich als Ausgleich auch die Teilfreistellung ansetzen dürfen um eine Doppelbesteuerung zu verhindern.

In 2019 habe ich WP-Verkäufe getätigt und auch Ausschüttungen erhalten, wo immer auch eine Telfreistellung zumindest in der Steuermitteilung aufgeführt worden ist. ABer wurde diese nur informatorisch aufgeführt oder mit dem "ernsten" Hintergrund, dass tatsächlich im Vorfeld Vorabpauschale von mir einbehalten worden ist.

Kämpft sich gerade noch jemand durch dieses Thema und hätte Zeit sich mit mir auszutauschen, bzw. hier seine Erfahrungen zu teilen?

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Steuern / Re: Monatliche Zahlungen
« am: 10. Oktober 2019, 13:32:15 »
Deine tatsächlich gezahlten Summen aus 2018 betrafen das Steuerjahr 2017.
Alles was du in 2019 tatsächlich bezahlt hast bisher betrifft auch das Steuerjahr 2019 für das du aber erst 2020 die erklärung machst.
Nichts anderes also als eine Abschlagszahlung beim Strom.
Es ändert sich also nichts im cashflow für dich...

erst beim eintritt in die rente bzw. umzug nach deutschland zurück wirst du tatsächlich monetär davon profitieren.

2018 war année blanche.

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