Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - hafer234

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1
Hallo Forengemeinde,

ich steh auch kurz vor dem Auto-Verkauf und bin mir im Moment nach vielen lesen hier unsicher wie ich die Carte Grise richtig entwerte.

Muss ich den unteren ausgefüllten Teil abschneiden und mit dem ausgefüllten Kaufvertrag mit zur SP geben?
Oder reicht es die Carte Grise durchzustreichen, Verkauf mit datum darauf markieren, Käufer eintragen, unterschreiben und davon eine Kopie zu machen?

Mein Auto geht in die Slowakei.

Danke vorab.
Gruß Richard

2
Hallo,

heute habe ich endlich meinen Führerschein bekommen.
Habe den Antrag am 09.07. abgeschickt. Also 5,5 Wochen Wartezeit. Geb ich mich noch recht zufrieden damit.

Allerdings wurde fast kein Datum richtig eingetragen und das ich mit großen Hängern fahren darf wurde auch nicht vermerkt. Ich glaube da muss ich nochmal nach haken und fragen, ob die mir nicht noch einen korrekten ausstellen können.

Gruß Richard  ;)

3
Da liegt bei mir das Problem.
Ich bin vor 2 Jahren mit bei  meinem Bruder eingezogen (zur Untermiete). Rechnungen usw. werden alle an ihn adressiert.
Nach Auskunft bei der Präfektür könnte allerdings auch ein Steuerbescheid ausreichen. Das müssen sie sich allerdings erst ansehen.

Jetzt hab ich erstmal die zu übersetzenden Dokumente zu nen Übersetzer gebracht. Hoffe ich bekomme die morgen wieder und kann dann den Antrag einreichen.

Gruß

4
Ein französischer Bekannter erzählte mir heute, das er schon einmal einen Kollegen in genau der selben Situation unterstüzt hat.

Man benötige einen blauen Antrag zur Umschreibung, sowie die übersetzten Unterlagen des Führerschein-Registerasuzuges + Polizeiliche Aufnahme und  2 Normgerechte Passbilder.
Diese würden dann zu einer Behörde nach Boulay geschickt und nach ca. 3 Wochen bekommt man seinen neuen franz. Führerschein.
Das übersetzen kann ich wahrscheinlich beim Amtsgericht in Saarlouis machen lassen. Ich werd mich diesbezüglich morgen mal dort erkundigen.

Gruß Richard

5
Ja genau, das hab ich auch alles soweit. Die Dame wollte aber gar keine Unterlagen sehen.

Ich Versuch Anfang nächster Woche nochmal mein Glück.

Gruß Richard

6
Also, ich war heute zusammen mit meinem Vermieter (als Dolmetscher, da ich fast gar kein französisch spreche) bei der Prefecture in Forbach. Allerdings nur knappe 3 Minuten!
Nachdem wir die Situation erklärten gab uns die "nette" Dame einen Antrag. Diesen soll ich nun ausfüllen und zusammen mit allen anderen Papieren nach Metz schicken.

Ich werd nächste Woche mal in Metz anrufen, und nachfragen was die nun alles dafür brauchen.
Einen vorläufigen Führerschein habe ich nun allerdings immernoch nicht. Ich werde morgen mal zur Gendarmerie fahren und mich dort erkundigen.

Ich glaube bei den franz. Ämtern muss man als Deutscher viel Glück haben um auf gut gelaunte hilfsbereite Mitarbeiter zu treffen.

Gruß Richard

7
Guten Morgen, danke für die hilfreiche antwort!  :doppeld:

Noch warte ich auf die Verlustmeldung der Polizei aus Saarbrücken. Ich habe schon mehrmals anfgerufen und gefragt wie es sich verhält wenn man mich anhält. Daraufhin bekam ich nur die Antwort, dass ich doch die Tagebuchnummer von dem Diebstahl hätte ... das würde zumindest bei der deutschen Polizei ausreichen.

Ok, dass das in FR mit Gefängnis geahndet werden kann habe ich nicht gewusst.  :o
Ich werd heute nochmal Druck in Saarbrücken machen. Im notfall das Zeug selbst dort abholen. Schließlich muss ich jeden Tag Auto fahren, somit wäre ein vorrübergehender Lappen schonmal vom vorteil.
LKW Führerschein habe ich nicht, nur PKW mit Hänger, Motorrad ...
Das es keinen Kartenführerschein in FR gibt ist mir auch neu. Schade ...  :-\

Wie lang wird es denn ungefähr dauern bis schlussendlich der neue Lappen da ist? Kann mir da jemand die 2-3 Monate Wartezeit bestätigen oder geht das auch schneller?

Vielen Dank ... ich werde euch diesbezüglich auf dem laufenden halten!

viele Grüße
Richard

8
Hallo,
zuerst einmal finde ich die Idee mit dem Forum ne richtig tolle Sache. Da erfährt man ne Menge wichtiger Dinge in Sachen Behördenkram!  ;)

Nun zu meinem Problem.
Vor ca. 2 Wochen wurde mein Bruder sein Auto in Saarbrücken aufgebrochen und dabei meine kompletten Papiere (bis auf Ausweis) entwendet. Soweit ist alles wieder besorgt, bis auf den Führerschein.
Ich hatte bereits den EU-Kartenführerschein, allerdings war dieser nicht in Frankreich registriert. Eine Kopie davon habe ich leider auch nicht.
Wie ich nun gelesen hab muss ich diesen in Frankreich bei der Prefecturé in Forbach beantragen.
Nun las ich, dass neben einen deutschen Führerscheinregister-Auszug (welcher dann beglaubigt übersetzt werden muss), einer Reisepasskopie, Certificat de Résidence, 2 Passbildern usw. auch eine VERLUSTMELDUNG der Polizei erforderlich ist.

Die Frage ist jetzt, muss ich mir die Verlustmeldung bei der Gendarmerie hier in Frankreich holen oder genügt eine Bestätigung der deutschen Polizei aus Saarbrücken?

Ich hoffe das mir hier jemand die Frage beantworten kann, bevor ich umsonst nach Forbach fahre.

Vielen Dank schonmal!

lg Richard

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