Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - stolzervater

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Rund um's Kind / Re: Kindesunterhalt
« am: 16. Juni 2010, 20:21:11 »
Heute habe ich die Nachricht erhalten, dass die Unterhaltsregelung in meinem Fall, nach Deutschem Recht geregelt wird.

Art. 18 Abs.5 EGBGB.

Link siehe http://dejure.org/gesetze/EGBGB/18.html




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Rund um's Kind / Kindesunterhalt
« am: 12. Juni 2010, 07:26:02 »
Hallo liebe Forumsmitglieder, vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten:

Mein Kind (Deutscher Staatsangehöriger) lebt bei seiner Mutter (Deutsche Staatsangehörige) in Frankreich.
Es geht auch in Frankreich in die Schule. Die Mutter ist Grenzgängerin. Ich selber bin auch Deutscher, lebe und arbeite in Deutschland.

Welches Recht (Deutsch oder Französisch) ist nun für den Kindesunterhalt tragend ?


Gruss von einem stolzen Vater

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Rund um's Kind / Kindesunterhalt
« am: 12. Juni 2010, 07:22:30 »
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