Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - BY 5

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Hallo,

das mit den TÜV weiß ich ja, das Auto war ja schon in D zugelassen den COC schein habe ich noch und die alten Papiere die ja ungültig gemacht worden sind,habe ich auch noch mir hatt man gesagt, das ich nur die versichrung in F auflösen soll und mehr nicht.binmir halt nun nicht sicher ob das woll ausreichen soll. Danke erstmal für eune antworten.

mfg BY 5

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Hallo habe da mal eine frage,

das Auto ist noch in Frakreich zugelassenn will das wieder in Deuschland zulassen muss ich da noch zu der Franzosischen Zulassungstelle gehen um das Auto abzumelden oder brauche ich das nicht.Oder gereicht das nur wenn ich die Versicherung auflöse.


mfg BY 5

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Behörden / Schufaauskunft
« am: 06. Februar 2011, 15:30:43 »
HI Leute
Hätte da mal eine Frage gibt es in Frankreich eine Schufa wie in Deuschland.

danke schon mal

gruß BY 5

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 07. Mai 2010, 13:10:43 »
Hallo Ajnat und Frank04

danke für die info habt ihr den noch ein link wo ich das den runterladen kann alles was ich brauche für die Steuererklärung ist das den einfach auszufühlen habe das immer in D machen lassen


mfg BY 5

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 07. Mai 2010, 12:18:55 »
Hallo an alle,

ich brauche mal ein rad von euch,ich habe bis jetzt noch eine Steuererklärung machen brauchen jetzt ist das das erste mal bekomme ich das zu geschickt oder muß ich ich mir das hollen gehen wen ja wo bekomme ich das den komme aus dem bereich 57
vielen dank schon mal an euch

mfg BY 5

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Sonstiges / Re: Scheck nicht eingelöst - was nun?
« am: 12. Februar 2010, 17:07:01 »
Hallo Marco,

ich hatte so ein Fall änlich die Polizei wird dir auf keinen fall dir das geld wieder beschaffen,das geht nur über dem Anwalt und die kosten für dem Anwalt und das Gericht richten sich wie hoch dein Schaden ist also wie viel Geld du verloren hast. Was du machen kannst bei der Polizei eine Anzeige machen wegen Betrug.

 BY5

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Wohnen / Hauskauf
« am: 12. Januar 2010, 15:24:26 »
Hi Leute

ich habe da mal eine frage ist erst nur mal ein info für mich.Das ist meine frage: was muss ich beachten wenn ich mir mal ein Haus kaufen möchte in Frankreich was kämme denn auf mich zu.

mfg BY5

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Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 16. Dezember 2009, 15:18:35 »
HI Ralph

ok dann ist ja gut
nein da ist kein Kreux drin sollte ich denn woll mal rein machen
danke erstmal für die info


gruss BY 5

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Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 15. Dezember 2009, 16:41:35 »
HI Ralph

muss ich bei den Formular E106 noch was ausfühlen wall bei Träger des Wohnorts steht nix drin. Nur  meine Adresse und GB Datum und  die Adresse von der D-Krankenkasse iat auf dem Formular E106 drauf.


gruss BY 5




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Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 15. Dezember 2009, 15:30:51 »
Hi Ralph

bei mir steht da nur auf den schein die Caisse Primaire d´Assurance Maladie.Ich habe mal geschaut auf der seite was du mir da geschrieben hast bei der 57 stehen 3 adressen bei den 3 ist denn egal welche ich da den nehme oder.Was kostet mir denn das ?


gruss BY 5

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Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 14. Dezember 2009, 17:49:44 »
HI Ralph

an welche krankenkassen in F soll ich das denn schicken habe ja nur die aus D

gruss BY 5

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Versicherungen / Krankenversicherung
« am: 14. Dezember 2009, 17:10:48 »
HI Leute,

ich habe da mal eine frage.Ich Arbeite in D und Wohne in F brauche, ich in F eine Krankenversicherung oder reicht die aus D habe von der D-Krankenversicherung so ein Anspruchsbescheinigung E 106 bekommen ist in D geschrieben.Muss ich mir in F da mit ein Krankenversicherung suchen.


gruss BY 5

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HI

ohne dein wissen geht das nicht es muss dir immer schrieflich zugeschickt werden wegen  ein Fahrverbot.Wegen das andere kannst du ja mal ein Anwalt für Verkersrecht für D/F fragen der kann dir alles genau sagen ob du Probleme bekommst aber ich denke mal nicht wall du ja im Frankeich wohnst(gewohnt hast wenn du wieder nach Deuschland ziehen tust)

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HI

da wist du nix bekommen ich habe gehört das die  Französische Polizei, nix für Deusche Behörden eintreiben tut wall sie sollen woll aus dem Schengen abkommen vorrübergend aus getretten sein sollen bis ende es Jahres woll.

g BY 5

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