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Nachrichten - HansA

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Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 06. Mai 2009, 00:01:31 »
Letztenendes kann man ihn kaum zwingen ohne seine Arbeitsverhältnis zu gefährden. Das sieht ja leider HansA etwas anders....
Wo soll ich das denn geschrieben haben?? Etwa schlecht auf mich zu sprechen?   :zwinkern:

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Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 05. Mai 2009, 21:37:12 »
Hallo Saarbrigger'  :winkerwinker:
ich kann zwar nur vermuten, aber da bietet sich ein Fahrtenbuch an. Das kannst Du ja sowohl bei der Deutschen, als auch bei der französischen Variante der Versteuerung nutzen. So musst Du nur für tatsächlich gefahrene Kilometer Steuern & Sozialversicherung zahlen.

@Ralph:
Steuer und Sozialversicherung habe ich nicht vergessen. Darum geht es ja in dem ganzen Thread...
Im Gegenteil: Bei dieser 2% Variante ergibt sich folgender 'Vorteil': Wenn man für die private Nutzung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber etwas zahlen muß, so mindert das den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Ich kenne zwar die genauen Modalitäten bei Buccaneer nicht, aber wenn es so berechnet wird wie ich vermute hebt sich das 1% (gesetzlich zu versteuern) und das zusätzliche 1% (an den Arbeitgeber zu zahlen) genau auf. Wahrscheinlich wurde das auch genau aus diesem Grunde so gewählt. Es muss somit lediglich der Geldwerte Vorteil für die Entfernungskilometer zur Arbeit versteuert (& sozialversichert) werden. D.h. die 2% Regelung ist nicht so viel teurer wie man meinen könnte, da ja ein Teil der Versteuerung wegfällt. Oder (um es mal platt auszudrücken) 2% ist nicht doppelt so viel wie 1%.
Ich hatte mir kurz die Mühe gemacht um das 40.000€ Beispiel von Buccaneer mit meinen Dienstwagen-Rahmenbedingungen zu überschlagen. Bei mir wäre es noch etwas günstiger - aber eigentlich ist das ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen, da ja unklar ist, welche Leistungen bei Buccaneer enthalten sind.

@Buccanneer:
Liest Du überhaupt noch mit? Das ist für Deine Berechnung nämlich durchaus relevant! Ggf. kannst Du ja auch die Details Deiner 2% Regelung erklären.

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Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 30. April 2009, 17:18:48 »
Ich würde mich schon mal gar nicht auf eine 2 % Methode einlassen - mit welcher Begründung verlangen die das Doppelte wie gesetzlich vorgeschrieben ? Da kostet am Ende der Firmenwagen soviel Geld das sich das nicht mehr lohnt.

Deine Firma bietet Dir einen Dienstwagen zu ihren Konditionen an. Das kannst Du annehmen oder sein lassen. Sorry - das ist die Praxis.....  ;)

Übrigens: Wenn man sich die Rechnung von Buccaneer anschaut sieht man, daß die 2% selbst ja nicht von ihm bezahlt werden müssen, sondern nur das, was durch das Versteuern der 2% anfällt. Davon bekommt Vater Staat die eine Hälfte und der Arbeitgeber die Andere. In seinem Fall sind das bei einem Steuersatz von 40% 272€, die er an seinen Arbeitgeber für den Dienstwagen zu entrichten hat. Je nachdem, welche Leistungen darin enthalten sind ist das noch o.k.

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Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 29. April 2009, 21:56:50 »
Hallo Ralph,
ich habe ja betont, daß ich nur wiedergeben kann, was ich von Kollegen höre. Und die tun's nun mal so. Also Lohn ohne Geldwerten Vorteil nach dt. Steuerrecht, aber mit 12% vom Bruttolistenpreis nach französischem Steuerrecht. Aber ich lasse mich gerne (wenn's Geld spart, sonst ungern ;)) eines Besseren belehren. Übrigens: 'Sabine' hat ja weiter oben ebenfalls angegeben, daß der geldwerte Vorteil bei ihrem Arbeitgeber nicht im zu versteuernden Lohn aufgeführt wird. Ich frage morgen mal in der Personalabteilung nach der 'offiziellen' Stellungnahme dazu.
Wie wohl Jeder hier möchte ich im Endeffekt nur wissen, was jetzt tatsächlich der richtige Weg ist und wie man's am kostengünstigsten handhaben kann, falls Handlungsspielraum besteht.
Leider habe ich bisher nur ein Sammelsurium aus unterschiedlichen Ansichten gefunden, ohne daß eine Tendenz erkennbar wäre, was davon am Glaubwürdigsten ist.
Zitat
Das Problem ist, daß sich Dein deutscher Arbeitgeber nicht dafür interessiert, wie das in Frankreich gehandhabt wird. Daher wirst Du keinen deutschen AG finden, der das anders macht.
Deine Aussage ist mir da auch zu pauschal, da Du das nicht wissen kannst. Wenn hier so was kolportiert wird, dient das auch nicht zur Klarstellung, sondern eher zur Verwirrung der Leser wenn ich (oder Sabine) andere Fälle nennen können (sorry). (Wie gesagt: Ist bei mir erst zu prüfen)
Im Übrigen kommen ja noch solche Aspekte hinzu wie von Buccaneer, bei denen ein privater Anteil für die Nutzung des Dienstwagens zu entrichten ist (das 'zweite Prozent' von den 2%). Das muss ja vom zu versteuernden Geldwerten Vorteil abgezogen werden. Bei mir ist es ein bestimmter Anteil an einer 'virtuellen' Leasingrate. Wie das miteingerechnet wird, ist wohl immer Auslegungssache und es gibt nicht zu Allem klare Vorgaben. - Zumindest wenn man die französische Variante der Versteuerung annimmt. Die dt. Arbeitgeber haben dazu natürlich nur Lösungen für das deutsche Steuerrecht parat.

Vielleicht darf ich noch Folgendes hinzufügen: Die Versteuerung nach französischen Vorgaben ist ja kostengünstiger, da die Versteuerung der Entfernungskilometer komplett wegfällt. Alleine deshalb lohnt es sich doch, das Thema konstruktiv zu diskutieren und nicht mit 'das ist die Praxis' abzuwürgen. Wenn man sich nicht 'drum kümmert und fröhlich unnötige Steuern zahlt hat man's natürlich einfach...

Und noch 2 Aspekte, die die ganze Rechnung verkomplizieren:
- Nimmt man die Variante 'Geldwerter Vorteil nach deutschem Steuerrecht' kommt es einfach aufs zu versteuernde Gehalt drauf. Davon werden aber 10% abgezogen, wenn man die vereinfachte Variante der Steuererklärung macht. Ein kleiner Vorteil, der diese Variante i.d.R. aber dennoch nicht so günstig macht wie die 'französische' Variante. Es könnte jedoch sein (und das ist mir unklar), daß die 12% des Bruttolistenpreises des Wagens EBENFALLS den zu versteuernden Lohn erhöhen und hier AUCH 10% pauschal abgezogen werden. Eine Frage, die mich interessiert!
- Variante 'Geldwerter Vorteil nach französischem Steuerrecht': Durch die Erhöhung des Bruttos aufgrund des Geldwerten Vorteils (nach dt. Recht) steigen ja die Sozialversicherungsabgaben. Dadurch sinkt der zu versteuernde Lohn in Frankreich (da dort der 'deutsche' Geldwerte Vorteil gar nicht auftaucht).

Schönen Abend!  :winkerwinker:

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Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 29. April 2009, 15:17:08 »
PS: 30 % scheint mir enorm viel.
30% ist der exakt richtige Wert. Die Besteuerung in Frankreich erfolgt in Stufen. Alle Einkünfte über ca. 25.600€ werden mit 30% versteuert. Die übliche durchschnittliche Steuerrate von unter 20% ergibt sich daraus, daß alles unter 25.600€ deutlich niedriger besteuert wird (ist auch nochmal unterteilt, zb. bis 5.600€ steuerfrei).
Erhält man also eine Gehaltserhöhung von 100€ fallen 30€ Steuern an. (Wenn man die Sozialabgaben völlig unter den Tisch fallen lässt).
Oder für das Beispiel Dienstwagen: Muß man einen Dienstwagen mit 12% des Kaufpreises versteuern, so wird eben dieser Betrag mit 30% versteuert, da er i.d.R. ein Gehalt erhöht, welches bereits über den 25.600€ liegt.

So verstehe zumindest ich die Thematik. (Ist wie gesagt noch Theorie bzgl. des Dienstwagens).

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Steuern / Re: Besteuerung Firmenwagen in F
« am: 29. April 2009, 11:41:32 »
überhaupt nicht kompliziert - nur teuer.
Der Geldwertevorteil ist komplett Bestandteil deines Bruttoeinkommens und ist daher auch komplett in F zu versteuern !!!! Im Gegenzug dazu ist er in D sozialversicherungspflichtig.
Hallo,
bei mir steht demnächst ein Dienstwagen an. Ich kann daher zwar nur theoretisch antworten, habe mich aber schon durch Kollegen informiert, die einen Dienstwagen haben und in Frankreich wohnen.
Ich kann die Ansicht von Ralph nicht teilen. Und zwar aus folgenden Gründen:
1. Die 1% (vom Fahrzeugpreis) Regelung + Entfernungskilometer dienen der Ermittlung des Geldwerten Vorteils NACH DEUTSCHEM STEUERRECHT. Dieses gilt grundsätzlich nicht wenn man in Frk. Versteuert! Richtig ist, dass für die 1% + Entfernungskilometer Sozialversicherungabgaben anfallen.
2. In Frk. Gibt es ja explizit - analog zum deutschen System die 1% (vom Fahrzeugpreis) Regel (~12% aufs ganze Jahr). D.h. man versteuert ja dadurch den 'geldwerten Vorteil' des Wagens. Hier der Link: http://doc.impots.gouv.fr/aida2008/brochures_ir2008/ud_018.html#dgibro.ir2008.ud18.106.1
Relevant ist Folgendes:
- Selon forfait annuel
- L'employeur paie le carburant
- Idem + frais réels de carburant ou sur option, 12 % du coût d'achat TTC du véhicule

Fazit: Würde man den geldwerten Vorteil nach deutschem Recht aufs Brutto drauflegen und in Frk. Versteuern und dann noch die 12% von Fahrzeug zusätzlich, dann würde man es ja 2x versteuern!

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