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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Zu schnell gefahren - It wasn´t me
« am: 17. März 2008, 15:28:46 »
Hallo zusammen,
ich wohne als Deutscher in Frankreich, Führerschein ist weiterhin mein deutscher Führerschein.
Fahrzeug ist auf mich angemeldet in Frankreich.
Mein Bruder ist mit meinem Auto von einem stationären Blitzer in Frankreich geblitzt worden, das Schreiben der Polizei war nach 4 Tagen bei mir
Kann ich jetzt einfach das Schreiben so ausfüllen, dass es mein Bruder war? Muss ich für ihn bezahlen?
Danke und grüße,
steve
ich wohne als Deutscher in Frankreich, Führerschein ist weiterhin mein deutscher Führerschein.
Fahrzeug ist auf mich angemeldet in Frankreich.
Mein Bruder ist mit meinem Auto von einem stationären Blitzer in Frankreich geblitzt worden, das Schreiben der Polizei war nach 4 Tagen bei mir
Kann ich jetzt einfach das Schreiben so ausfüllen, dass es mein Bruder war? Muss ich für ihn bezahlen?
Danke und grüße,
steve
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Steuern / [Steuern] Wohnsitz Frankreich, Ehefrau selbständig in FR, Mann angestellt in D
« am: 08. September 2007, 12:19:16 »
Hallo zusammen,
es gelten folgende Grundvorraussetzungen:
1. Wohnsitz in Frankreich
2. Verheiratet seit diesem Jahr
3. Frau selbständig in Frankreich
4. Mann angestellt in Deutschland, mit weit mehr als 45 Tagen Hotelaufenthalt in D.
Der französische Steuerberater meinte, dass meine Frau nun mein Gehalt in ihrer Steuererklärung mit angeben muss, es wird nicht versteuert, aber der Steuersatz für sie ändert sich dadurch, d.h. sie zahlt mehr.
Gibt es dafür in meiner deutschen Steuererklärung auch die Möglichkeit, ihr (relativ geringes zu versteuerndes Einkommen) anzugeben, um meinerseits einen geringeren Steuersatz zu bekommen?
Danke für Tipps,
Stevi
es gelten folgende Grundvorraussetzungen:
1. Wohnsitz in Frankreich
2. Verheiratet seit diesem Jahr
3. Frau selbständig in Frankreich
4. Mann angestellt in Deutschland, mit weit mehr als 45 Tagen Hotelaufenthalt in D.
Der französische Steuerberater meinte, dass meine Frau nun mein Gehalt in ihrer Steuererklärung mit angeben muss, es wird nicht versteuert, aber der Steuersatz für sie ändert sich dadurch, d.h. sie zahlt mehr.
Gibt es dafür in meiner deutschen Steuererklärung auch die Möglichkeit, ihr (relativ geringes zu versteuerndes Einkommen) anzugeben, um meinerseits einen geringeren Steuersatz zu bekommen?
Danke für Tipps,
Stevi
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