Grenzgaenger Forum

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Themen - ulienfrance

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Hallo,

hab heute, nachdem ich nun schon seit 2006 in Farnkreich lebe (keinen Wohnsitz mehr in DE) meine deutschen Führerschein in einen französischen umschreiben lassen.
Hierzu war ich auf der Sous-Prefecture in Haguenau, was eigentlich soweit reibungslos geklappt hat.
Natürlich bekommt man den Original-Führerschein nicht sofort ausgehändigt, ......... ist eigentlich klar. Auf die Frage warum auf der "Autorisation de conduire provisoire" nur die Klasse "B" und nicht auch die restlichen eingetragen sind, antwortete mir die Sachbearbeiterin daß die Prefecture in diesem Moment nur berechtigt sei die Klasse "B" auf der provisorischen Fahrerlaubnis einzutragen.
Desweiteren sagte sie mir, das diese provisorische Fahrerlaubnis im Ausland nicht gültig sei.
Dumme Sache, auf das Motorradfahren kann ich bis zum eintreffen des rosa Lappens ja verzichten, nur die Ungültigkeit der provisorischen Fahrerlaubnis in DE macht mir etwas zu schaffen da ich in DE arbeite.
Hätte ja noch eine Fotokopie des deutsche Führerscheins, die ich im Fall X den der deutschen Polizei zusammen  mit dem provisorischen franz. Führerschein vorlegen könnte ?!
Hat von euch eventuell schon jemand Erfahrung mit diesem Sachverhalt gesammelt.

Gruß aus dem Outre-Fôret

Uli

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