Grenzgaenger Forum

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Themen - Stephan_1984

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Liebe Forummitglieder,

ich beschäftige mich im Rahmen meines Studiums mit dem Thema Krankenversicherung für Grenzgänger im Dreiländereck (CH-D-F). Für die Grenzgänger aus F mit Arbeitsort in der Schweiz ist es jedoch sehr schwierig (Sprache!), an Informationen zu kommen.

1. Grundsätzlich ist mir klar, dass sich ein französischer Grenzgänger seit dem Personenfreizügikgeitsabkommen von der obligatorischen Krankenversicheurngspflicht in der CH befreien lassen und sich (und seine Familienmitglieder) weiterhin in F krankenversichern kann (Bürgerversicherung).

2. Meine Frage lautet: Welche Möglichkeiten hat ein französischer Grenzgänger, der sich in der CH befreien lassen hat, im Nachhinein die Mitgliedschaft bei der französischen Krankenversicherung zu kündigen (um sich dann doch in der Schweiz [bspw. über ein Grenzgängermodell oder nach KVG] zu versichern? Gibt es zu beachtende Besonderheiten, Kündigungsfristen, etc.?

Ich hoffe, ihr könnt mir weitere Informationen, Quellen (Gesetzestexte, etc.) geben!

Vielen Dank!

Stephan

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