Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Pesula

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Hallo Suzette,

auch Dir vielen Dank für die Antwort. Ich habe jetzt mal noch französische Freunde auf das Thema angesetzt und ganz frech eine Mail an die Ortspolizeibehörde von Meran geschrieben mit der Fragestellung, ob ich mit dem frz. WW-Kennzeichen in Italien fahren darf. Wenn ich von irgendeiner Seite Antwort bekomme, gebe ich Bescheid ;-)

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Ich habe folgendes Problem: die Lieferung meines Neuwagens hat sich sehr verzögert. Der Wagen wird von einem deutschen Händler in F zugelassen, bekommt also zunächst ein WW-Kennzeichen. Ich muss mit diesem Kennzeichen nach Italien in Urlaub fahren, da die endgültige Zulassung  sicher nicht in 14 Tagen erledigt sein wird. Ich habe kein anderes Auto, da ich bisher einen Firmenwagen hatte, den ich vor dem Urlaub abgeben muss. Kriege ich mit dem WW-Kennzeichen in Italien Probleme? Wie sieht das aus, wenn ich einen Unfall hätte, zahlt dann überhaupt die frz. Versicherung? Kann mir da jemand weiterhelfen? Wäre toll, wenn da jemand etwas dazu sagen könnte.

LG Petra

So, Update  :D

Lt. meinen frz. Nachbarn ist es nach wie vor nicht erlaubt, mit dem WW-Kennzeichen außerhalb Frankreichs zu fahren. Die saarländische Polizei sieht das Gott sei Dank kulant, so dass man hier im Grenzgebiet unbehelligt bleibt. Aber Italien, Spanien etc sind nicht zu empfehlen, da wurden schon Autos stillgelegt.
Ein deutsches Überführungszeichen kommt für die Überbrückungszeit bis zum Erhalt des endgültigen Kennzeichens ebenfalls nicht in Frage, da es erstens für max. 1 Monat Gültigkeit hat und für diese Zeit keine Versicherung eine Vollkasko anbietet.
Ich werde jetzt folgende Lösung anwenden: Das Fahrzeug wird zunächst auf meinen Vater (wohnt in D) angemeldet bis September. Dann wird die frz. Zulassung auf mich beantragt. Wenn dann immer noch so ein Chaos herrscht, kann ich wenigstens die 3 Monate bis zum Erhalt des "richtigen" Kennzeichens (ohne einen Urlaub dazwischen) abwarten.

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