Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sonnensternchen

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Fotos vom Schaden hab ich keine, aber die Seitenwand und die Stoßstange hinten sind schön demoliert.
Schadenshöhe lt. deutscher Vertragswerkstatt ca. 6700 Euro, NP des Wagens war 33000 Euro, gelaufen hat er bisher 5000 km, Alter 2,5 Monate.
Sowohl ich als auch der Unfallverursacher sind bei der Macif versichert.

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So, für alle, die mal in einer ähnlichen Sitution sind, hier meine bisherigen Erkenntnisse:

Für die Schadensregulierung kann man als Geschädigter die Reparatur dort durchführen lassen, wo man möchte. Also auch in Deutschland!

Allerdings wird lediglich der Betrag von der gegnerischen Versicherung übernommen, der durch den französischen Gutachter festgelegt wird.
Sind die Kosten in Deutschland höher, muss man selbst für die Differenz aufkommen.

Wie sehr die französischen Sätze von denen in Deutschland abweichen, erfahre ich erst noch. Beguttachtungstermin ist nächsten Dienstag.

Von Zahlung einer Wertminderung möchte die Versicherung nix wissen. Nach der Reparatur sei ja "alles wieder wie neu".

Allerdings habe ich im Internet recherchiert und nach französischem Recht gibt ein eine Wertminderung wenn
- das Fahrzeug jünger als 6 Monate ist
- zum Unfallzeitpunkt noch keine 10000 km zurück gelegt wurden
und
- ein schwerer Schaden vorliegt.

Diese Punkte sind alle bei mir erfüllt. Deshalb habe ich diesbezüglich einen Anwaltstermin vereinbart.
 
Ich halte Euch weiter auf dem Laufenden, weil ich denke, je mehr Infos man hier finden kann, umso besser :-)

Euch allen ein schönes Wochenende! :winkerwinker:

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Vielen Dank für Eure schnelle Antwort Spirou und Eric!

Weiß vielleicht auch jemand ob es im französischen Versicherungsrecht einen Anspruch auf Neuwagenersatz gibt?

Viele Grüße!

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Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls.
Vor zwei Monaten habe ich mir ein Deutschland einen Neuwagen gekauft, der in Frankreich (mein Wohnland) zugelassen ist.
Nun ist mir ein französischer Verkehrsteilnehmer in mein parkendes Auto gefahren und hat einen immensen Schaden angerichtet.
Muss ich mein Fahrzeug in Frankreich reparieren lassen oder habe ich die Möglichkeit, das Fahrzeug in Deutschland bei dem Vertragshändler reparieren zu lassen, bei dem ich das Auto gekauft habe? Eine Reparatur in Frankreich möchte ich nicht, da es keine "Vertrags-Marken-Werkstatt" in der Nähe gibt und auch weil meine Französischkenntnisse noch nicht so gut sind, dass ich das hier reibungslos abwickeln kann.
Und wie sieht es mit der Zahlung einer Wertminderung aus?
Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?
Kennt jemand einen guten deutschsprachigen Anwalt für so was?
Ich danke Euch im Voraus schon ganz herzlich für eine Antwort / einen Rat!
Liebe Grüße!

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