Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mic

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Steuern / Re: Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« am: 11. März 2008, 18:53:57 »
Hallo,
ich hatte gestern ein Gespräch mit dem deutschen Finanzamt (Saarlouis).
Die Konstellation ist auch:
Er arbeitet in D uns ist NICHT Grenzgänger
Sie arbeitet in D und IST Grenzgängerin
Beide sind verheiratet und wohnen in F.

Aussage des Finanzbeamten: Versteuerung des Mannes in D mit Klasse 1 (also nicht gemeinsam Veranlagt).
AUSNAHME: das Einkommen des Mannes beträgt 90% des Gesamt Haushaltseinkommen, dann sei auch eine gemeinsame Veranlagung möglich.

Gruß, Mic

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Wohnen / Re: Hausverkauf in Frankreich (Umgehen der 5 Jahre Regel)
« am: 05. März 2008, 18:07:48 »
...
auch bei dieser 183 Tage Regel gibt es eine Grauzone. Diese lasse ich gerade prüfen.
 ...

Hallo Skorpion1966,
auch hier hätte ich noch eine Frage an dich.
Die 183 Tage Regel besagt doch, dass man sich min. 183 Tage in F aufhalten muss um sich in F zu versteuern.
Folgende Rechnung für 2008:
Feiertage und Wochenenden: 115 Tage
Erholungsurlaub : 30 Tage
1 Tag von zu Hause arbeiten (z.b. Montags): 41 Tage
SUMME: 186 Tage.

Das ist doch so richtig gerechnet. Oder zählen Wochenenden und Feiertage erst gar nciht in die 183 Tage rein?

Grundsätzliche Überlegung: Ist es denn überhaupt lohnenswert in F statt in D versteuert zu werden?
Wohlgemerkt nicht als Grenzgänger.

Gruß, Michael

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Wohnen / Re: Hausverkauf in Frankreich (Umgehen der 5 Jahre Regel)
« am: 05. März 2008, 17:44:56 »
...
Bei Neubauten bezahlt man einen niedrigeren Steuersatz oder gar keine Steuern, muss allerdings dieses dann zahlen, wenn man die Immobilien nicht 5 Jahre hält.
...
Gruss, Dieter

Hallo Dieter,
Wie ist das mit dem niedrigeren Steuersatz oder gar keine Steuern?
Ich überlege ja ein HAus in F bauen zu lassen, bin aber KEIN Grenzgänger, arbeite in Frankfurt.
Untersuche allerdings noch die 183 Tage Regel (vielleicht mit Homeoffice und so)

Wäre für Tipps dankbar.

Gruß,
Mic

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Danke pit57,
ich wollte das Haus schon von einer Firma bauen lassen.
Die Firma in D hat schon einige Häuser in F gebaut.
Der Verkäufer/Berater sagte mir, dass sie immer 2 Rechnungen ausstellen, Material + Lohn.
Und dass die Bauherren für den Lohnanteil geringere TVA zahlen müssen.
Wohlgemerkt bei Neubauten.

Aus deiner Antwort geht ja klar hervor, dass die Regelung nur für Umbaumaßnahmen gilt.

Kann es sein, dass hier gewisse "Spielräume" existieren, die Regelung auch für Neubaumahnahmen anzuwenden?

Danke+Gruß
Mic



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Wohnen / Grundlegende Informationen zu Neubau von EFH benötigt.
« am: 05. März 2008, 11:03:39 »
Hallo Forum,

ich bin gerade dabei für zu prüfen, ob ein Hausbau in F für mich in Frage kommt.
Ein Baugrundstück wäre vorhanden. Daran solls also nicht scheitern.

Ich habe gehört, dass es in F eine verminderte MwSt auf die Lohnkosten gibt.
Soweit ich jetzt gelesen habe gilt diese verminderte MwSt jedoch nur dann, wenn es sich um einen Umbau oder Ausbau handelt, nicht aber wenn es sich um einen kompletten Neubau handelt. Kann mit hier jemand was genaueres zu sagen?
Und: Wie hoch ist dieser verminderte MwSt Satz?

Schon mal vielen Dank für die Antworten.

Mic

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