Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - verveine1093

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Hi Dieter,
:-)
danke fürs Helfen...
bleiben wir mal bei der Steuererklärung für den Fall oben in DEUTSCHLAND.
Da wurden ja schon für 5 Monate Steuern vorausgezahlt, normaler Arbeitnehmerfall.

OK

Angenommen dies seien 5.000 EUR gewesen.

Wird nun das deutsche FI-Amt die 5.000 auf mein 5-monatiges Bruttoeinkommen (mein Wohnsitz in D) oder auf mein ganzjähriges Bruttoeinkommen beziehen müssen?

Liebe Grüße,
Käte

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Hallo Dieter,
ich habe mich vorher unklar ausdrückt.
Beim Jahressteuerausgleich in D, da habe ich ja für 5 Monate schon Steuern vorausgezahlt, sagen wir mal, das seien insgesamt 5.000 EUR. Angenommen Bruttoeinkommen für diese 5 Monate seien 15.000 EUR gewesen. Wird dann gesagt, nun, die hat 5.000 EUR für 15.000 Einkommen gezahlt und dann wird für diese 5 Monate der genaue Ausgleich ermittelt, oder wird gesagt, die hat schon 5.000 EUR Steuern gezahlt für ein "Jahreseinkommen" in Deutschland von 15.000 EUR? Dann müßte ich eine höhere Rückerstattung erwarten können.

Ich frage mich dies deswegen, weil ich in Frankreich für 2006 einen Steuerbescheid nur für die 7 Monate in Frankreich bekommen habe. Zuvor war ich der Auffassung, dass mein gesamtes Jahreseinkommen in Frankreich versteuert wird, sobald ich mehr als ein halbes Jahr in Frankreich lebe, was ja 2006 der Fall war.

Freue mich, wenn du mir klären und verstehen helfen kannst,
Käte

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Soweit  - so gut. Nur wie wird dann die Einkommensteuer, die ich bis März schon in Deutschland abgeführt habe, bei der Steuerklärung für das betreffende Jahr in Deutschland handelt.
Bekomme ich dann für Januar bis März alles zurück?
Und wird dann bei den französischen Steuerbehörden das Gesamteinkommen für das betreffen Umzugsjahr versteuert oder nur das Einkommen von April bis Dezember?

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