Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Colin

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Durch einen Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen und bin erschüttert was hier alles für ein Blödsinn über das französische Maklerrecht bei Immobilien erzählt wird. Selbst deutsche Rechtsanwälte geben im Netz merkwürdige Kommentare darüber ab und leiten es vom deutschen Recht ab. Es gilt ausschließlich franz. Recht bei Immobilien in Frankreich. Zwingend ein franz. Notar erforderlich. ALLES ANDERE IST NONSENS!!!

Tatsächlich ist das französische Immobilienrecht mit keinem anderen europäischen Staat zu vergleichen. Es fängt schon damit an, das es in Frankreich keine Katasterämter gibt. Der Notar, der den ersten Verkauf dokumentiert hatte, führt immer wieder die Akte. Hat den Vorteil, das man einen absolut vollständigen Überblick über die vorherigen Eigentümer bekommt. Nun zum französischen Makler. Der französische Makler darf in Deutschland arbeiten, der deutsche Immobilienmakler hingegen darf in Frankreich mit einer deutschen Zulassung nach § 34c  N I C H T arbeiten.

Der französische Makler (agent immobilier) muss 10 Jahre als Angestellter gearbeitet haben um die "carte professionnelle" zu erhalten. Danach muss er mit einer französichen Immobilien-Lizenz durch SNPI "transactions sur immeubles et fonds de commerce » carte « T » d'une validité 10 ans" und einer gewerblichen Haftpflichtversicherung bei QBE ausgestattet sein. Gleichzeitig muss er im "registre du commerce" (Handelsregister) eingetragen sein. Ist er es nicht, macht er sich strafbar! Die Lizenzkarte wird durch die Behörden (Préfecture) ausgestellt. Deutsche Makler sind alle illigal und damit rechtswidrig tätig!  :winkerwinker:

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