Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mel256

Seiten: 1
1
Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« am: 16. Mai 2013, 10:36:08 »
und was meint Toyotafan mit:

Wegfall monatlichen Vorteils?

LG
Mel

2
Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« am: 15. Mai 2013, 20:50:58 »
Hallo Toyo,

also bei mir war es bisher so.

Stelle begann März 2012
Ich wohnte und wohne in Frankreich.

Ich habe die Bescheinigung erhalten /Freistellung und somit wurde mir monatlich die Steuer mit ausgezahlt.

Ich zahle Steuern in FR

Jetzt endet mein Job zum 31.05.2013

Ich gehe davon aus, dass es bei dem neuen Arbeitgeber dann genauso laufen würde?

Oder doch nicht?

LG
Mel

3
Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« am: 15. Mai 2013, 19:21:03 »
Super, lieben Dank für die schnelle Antwort.

Hätte mich auch schwer gewundert.

LG
Mel

4
Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung - Zeitlicher Ablauf?
« am: 15. Mai 2013, 18:49:29 »
Ich habe eine kurze Frage zu der Bescheinigung.

Mir wurde heute erzählt, dass seit Juni 2012 diese nicht mehr ausgestellt würde.

Man müsse automatisch in DE Steuern zahlen und wenn man dann nach 1 Arbeitsjahr nachweist, dass man in FR wohnt,
erhielte man die Steuer zurück.

Stimmt das denn so?

Ich werde demnächst meinen Arbeitgeber wechseln, mein Arbeitsvertrag ist beendet und ich suche eine neue Stelle.

Würde das denn dann bedeuten, dass mir erstmal der monatliche Vorteil des Grenzgängers wegfällt?

LG
Mel

5
Behörden / Re: Wer zahlt? Arbeitsamt oder Pôle Emploi?
« am: 06. Mai 2013, 20:52:32 »
Hallo ihr Zwei,

doch, es gibt sofort () Hilfe, sofern man nachweisen kann was man verdient.

ICH muss somit noch 4 Wochen warten.

Aber die Papiere kann man schon mal vorher ausfüllen


LG Mel

6
Behörden / Re: Wer zahlt? Arbeitsamt oder Pôle Emploi?
« am: 06. Mai 2013, 17:59:04 »
Hallo Jan,

in Frankreich zahlt man nur EINE Kaltmiete Kaution.

Sofern Du über privat gehst.

Immobilienmakler nehmen auch 1 Kaltmiete.

Ist also nicht so schlimm wie in DE wo es 3 Kaltmieten sind und 2,38 Mieten Courtage.

Wenn Du aber schon eine Wohnung hast, gibt es Zuschüsse.

Wenn Du keine hast, wird dir geholfen eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Brauchst eben nur die nötigen Nachweise

LG
Mel :winkerwinker:

7
Behörden / Re: Probleme mit CPAM schon seit 5 Monaten
« am: 06. Mai 2013, 16:05:35 »
Hallo,

ich kann Dir nur raten PERSÖNLICH zur CPAM zu gehen.

Das wirkt Wunder.

Mir ging es damals ähnlich als ich auf meine Carte Vitale gewartet habe.
Ständig fehlte was oder sie hatten nichts erhalten.

Ich bin dann persönlich vorstellig geworden und die Dame war sehr nett, hat im PC recherchiert und wir haben gemeinsam
die noch fehlenden Dinge eruiert , welche ich dann ebenfalls PERSÖNLICH vorbei gebracht habe.

Danach ging alles recht fix und ich muss sagen dass ALLES was ich in FR telefonisch erledigen wollte , oftmals im Sande verlief.

Entweder Einschreiben Rückschein oder direkt hingehen :-)

LG
Mel

8
Behörden / Re: Wer zahlt? Arbeitsamt oder Pôle Emploi?
« am: 06. Mai 2013, 16:02:16 »
Hallo ihr Lieben,

zwischendurch mal ein aktuelles Update.

Bei Pôle-Emploi kann ich mich erst melden/einschreiben, wenn mein letzter Gehaltsnachweis vorliegt.

Sprich nicht vor Ende Mai. Das ist wohl ganz anders als in DE wo man umgehend nach Erhalt der Kündigung vorstellig werden muss.

Naja gut, ich habe dann jetzt Zeit die Papiere zusammen zu sammeln,die ich ohnehin auch brauchen werde.

Meine Krankenkasse schrieb mir heute bezüglich Versicherung folgendes:

"Sofern Sie sich in Frankreich arbeitslos melden und die Voraussetzungen erfüllen, kann dort das Formular E 303 beantragt werden. Für genauere Informationen setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt in Verbindung"

http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-300er/e-303/

Erschließt sich mir offen gestanden nicht 100% da ich dachte das E303 sei nur dafür da wenn man im Ausland sucht.

Vielleicht dadurch dass ich Grenzgänger bin und ohnehin in DE auch suchen werde ? Schauen wir mal

Zu einigen Fragen hier....ja man kann Zusatzleistungen beantragen.

Und zwar z.B. Wohngeld:

http://www.caf.fr/aides-et-services/les-services-en-ligne/estimer-vos-droits

Hier kann man online eine Simulation durchführen. Sehr hilfreich und ich habe errechnet dass ich ca. 377 Euro Unterstützung erhielte wenn ich dann arbeitslos bin. Das ist natürlich nicht schlecht. Besser als in DE. Der o.g. Betrag entspricht ja fast dem H4 Satz.

Für ganz Bedürftige gibt es auch Essenskarten bei der Mairie mit welchen man in bestimmten Läden (Leclerc z.B.) bezahlen kann.
Gilt aber NUR für Lebensmittel (kein Alkohol , Zigaretten etc.)

Man sitzt nicht auf der Strasse in FR wenn man keine Rücklagen hat !!!!

Es gibt auch Institutionen welche Wohnungen vermitteln für Geringverdiener (ohne Kaution, ggf. sogar mit Umzug)

Leider habe ich vergessen wie die heißen, ich weiß nur noch das sie in Schiltigheim sitzen. Vielleicht finde ich es noch ;-)

So, das war's für's erste....

Ich halte Euch auf dem Laufenden und vielen lieben Dank noch mal an dieser Stelle

LG
Mel

9
Behörden / Re: Wer zahlt? Arbeitsamt oder Pôle Emploi?
« am: 04. Mai 2013, 14:34:17 »
Hallo Alice,

boah, das ist ja ätzend.

Ich habe eine Carte Vitale, somit auch eine französische Krankenversicherung.

Irgendwie hatte ich damals glaube ich das Formular E106 ausfüllen müssen

http://www.krankenkassen.de/ausland/E-Formulare-Uebersicht/

Damit geben sich die Krankenkassen wohl gegenseitig das Geld, je nach dem wo man zum Arzt geht.
So richtig verstanden habe ich das niemals.

Ich werde mich diesbezüglich wohl bei meiner Krankenkasse direkt erkundigen, denn ich weiß, dass es geht bei ihnen bleiben zu können.
Ich hoffe die Sachbearbeiterin wird mir sagen können was ich hierfür tun muss.

Damals stand zur Diskussion dass ich einen Job in Frankreich bekomme. Ich erinnere mich, dass mir meine deutsche KK sagte, dass es kein Problem sei bei ihnen bleiben zu können. Ist nur schon so lange her.....

Mann, echt ätzend dass es so kompliziert gemacht wird mit den Papieren und allem drum herum. Arbeitsamt in DE wäre mir lieber.
Die könnten sich das doch dann von FR wiederholen. So ein Kuddelmuddel.....

Am Besten wäre, ich fände schnellstmöglich wieder einen Job, dann könnte ich mir das alles ersparen......

LG
MEL

10
Behörden / Re: Wer zahlt? Arbeitsamt oder Pôle Emploi?
« am: 04. Mai 2013, 13:08:51 »
Hallo Alice,

eine Frage hätte ich noch. Ich bin bei der BKK versichert.
Wird Pôle - Emploi die Beitrage für die Krankenkasse entrichten?

Ich würde gerne bei meiner deutschen Krankenkasse bleiben !

Hast Du hier Erfahrungswerte?

LG
Mel

11
Behörden / Re: Wer zahlt? Arbeitsamt oder Pôle Emploi?
« am: 03. Mai 2013, 22:47:49 »
Hallo Alice,

lieben Dank für Deine schnelle Antwort.

Die Kündigung hatte ich am Samstag wohl im Briefkasten.

Da ich aber offiziell eine Woche Urlaub auf Arbeit hatte, war ich bei meiner Familie in DE und war somit erst
am jetzigen Donnerstag beim Arbeitsamt, welche mich wie erwähnt an Pôle Emploi verwiesen.

Habe 1,5 Jahre dort gearbeitet. Der Arbeitsvertrag war befristet , die Kündigung kam sehr überraschend.

Ein Freund von mir sagte, ich könne mich auch über Internet einschreiben. Das zähle dann auch und ich erhielte dann Post für einen Termin.

Durch die Kündigungsfrist bin ich erst ab dem 01.06.2013 arbeitslos, aber mit der Papier hin - und her Schickerei wird das wohl länger dauern.

Zahlt Pôle Emploi auch falls noch NICHT alle Unterlagen vollständig sind?  Die AG Bescheinigung und die PDU2 muss ich laut Arbeitsamt nämlich DORT selbst wieder abgeben, die schicken dass dann wieder wohin, und DANN kommt es erst wieder zu mir, damit ich es Pôle Emploi abgeben kann. Dauer ca.3-4 Wochen....ächz.....

LG
Mel

12
Behörden / Wer zahlt? Arbeitsamt oder Pôle Emploi?
« am: 03. Mai 2013, 21:54:54 »
Hallo Zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand mit meinem Anliegen weiterhelfen.

Ich wohne in FR und habe bis vor kurzem in DE gearbeitet.

Jetzt habe ich die Kündigung erhalten und muss mich beim Arbeitsamt melden.
Dort war ich, jedoch erhielt ich die Auskunft ich müsse mich bei Pôle-Emploi melden, ich würde von dort das Geld bekommen.

Stimmt das tatsächlich so?

Als ich damals hierher zog, bekam ich Übergangsgeld vom deutschen Arbeitsamt gezahlt. Da sagte Pôle-Emploi nämlich ich müsse nach DE.

Was ist nun korrekt. Ich möchte unnötige hin - und her Rennerei vermeiden.

Lieben Dank für Eure Hilfe
Mel

Seiten: 1