Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Franzi

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Autozulassung
« am: 08. Januar 2010, 16:55:18 »
Hallo,

also ich habe folgendes Problem...
Habe mir heute in Deutschland bei einer Werkstatt ein 18 Jahre altes Auto gekauft.
Das Auto war bereits in Frankreich zugelassen (alte Nummernschilder sind vorhanden), alte carte grise hab ich und auch control technique ist vom letzten September. Jetzt steht aber auf der carte grise der vorherige Besitzer, der das Auto vor geraumer Zeit an die Werkstatt verkauft hat. Habe heute eine dt.Händlerrechnung für das Auto bekommen (kein expliziter Kaufvertrag). Reicht der Wisch überhaupt oder wird das jetzt zum Problem? Die Werkstatt müsste nämlich erst noch den Vorbesitzer ausfindig machen, um von ihm die normalerweise geforderten Formulare ausfüllen zu lassen. Oder? Kann das auch die Werkstatt machen, obwohl der Wagen nicht auf sie zugelassen war?
Bin auf dem Gebiet total unwissend.... Sorry, aber hab keinen Bock da nächse Woche zustehen und gleich wieder heimfahren zu können.

Brauche ich außer der carte grise, der control techn., dem Wohnsitznachweis, Ausweiß und dem Antrag auf Zulassung noch irgendwas?
Habe schon öfter von einem Gang zum Finanzamt (?) gelesen.... wofür????

1000 Dank für eure Antworten
Franzi


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