Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - vkz

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Rotes A
« am: 06. Juli 2011, 12:24:29 »
Hallo,
das rote A gilt soweit ich weiss in Frankreich als Pflicht für Fahranfänger die weniger als 3 Jahre den Führerschein haben.
Gilt die Pflicht auch wenn man einen deutschen Führerschein hat aber ein in Frankreich zugelassenen Fahrzeug führt?
Wenn dem so wäre, wie hoch wäre das Bußgeld bei Nichtanbringung?

Dankeee

 :winkerwinker:

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JA nieten sonst 70 EUR Strafe  :police:
Der Rahmen kann ruhig dran bleiben aber der wird dann halt mit angenietet

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Moin Moin,
ich war am Freitag mit meinem 4 Jahre alten Peugeot 207 erstmal beim französischen TÜV...und bin durchgefallen haha :pfeif:
Gute französische Wertarbeit, jetzt weiss ich auch warum alle Franzosen bei mir auf der Arbeit ein japanisches Model fahren.... >:D
Jedenfalls wurde bemängelt dass bei der Feder hinten rechts ein Stück fehlt, ich nehme mal an die 5 Millionen Schlaglöcher auf der tollen A320 waren ein paar zuviel.  :o
Mein Peugeot Händler in D hat mir angeboten für 20 EUR mehr Tieferlegungsfedern einzubauen, dafür gäbe es auch ein deutsches Teilegutachten.
Aber wie läuft das in F ab? Kann ich ein nach F überführtes Auto mit deutschen Teilegutachten nachträglich tieferlegen lassen oder muss das in F nochmals abgenenommen und
ggf eingetragen werden?   :police:

Danke und Grüsse
Michael  :winkerwinker:

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Die Übereinstimmungserklärung kann auch auf Deutsch sein (die Bescheinigung ist doch sowieso immer in der landessprache wo das auto gekauft wird oder nicht?).
Es wird aber zwingend bei Ummeldung und sogar schon beim CT vor Ummeldung benötigz und muss als Original mit Wasserzeichen vorliegen. Kopien werden auf der Zulassungsstelle nicht annerkannt.
 

5
Moinsen,

wisst Ihr zufällig ob eine entsprechende Umrüstung von Bezin auf LPG / Flüssiggas irgendwie "angemeldet", sprich
in der Carte Grise eingetragen oder der KFZ Versicherung gemeldet werden muss?
Danke und Grüsse
Micha :doppeld:

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Hallo,
habe im Wiki gelesen dass die grüne Versicherungskarte unterschrieben werden muss.
Ich kann aber kein Feld für die Unterschrift und auch keine Hinweis darauf im Text der Karte finden (im ggs zur deutschen grünen Karte).
Laut einem Forumsbeitrag muss die Unterschrift auf die abzutrennende Ecke an der Windschutzscheibe.
Was stimmt denn nun und in welches Feld unterschreibe ich?  :anixwissen:
Wenn das Fahrzeug auf zwei Personen zugelassen ist, müssen dann beide unterschreiben?
Danke und Grüsse
Michael

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Wohnen / EDF Forbach geschlossen
« am: 01. Dezember 2009, 22:48:47 »
Hallo,
als wir heute unseren Strom anmelden wollten, stellten wir fest, dass das EDF in Forbach dicht gemacht hat.
Leider ohne einen Hinweis auf eine andere Filiale.
Wo können wir noch den Strom anmelden? Gibt es noch eine andere Adresse?

Vielen Dank!
:Michael:

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