Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - MarkusBaden

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Hallo zusammen,
ich wende mich heute mit einem komplizierteren Fall an Euch!
Meine Frau wohnte bis Ende Juli in Portugal. Dort bestand sie im April die theoretische Prüfung, fiel leider im Juli durch die praktische Prüfung durch. Nun heißt es, sie müsse den FS in F beenden. Teilweise liest man, daß P anerkannt wird, da EU. Eine Fahrschule in Soufflenheim meinte,daß die bestandene Prüfung in F nicht anerkannt wird. Außerdem lehnt sie meine Frau ab, da sie kein französisch spricht. Weiß jemand von Euch, wo ich konkret etwas über das EU Recht Führerschein nachlesen kann? Oder welche Fahrschule sich die Mühe macht konkret nach dem neuesten Recht nachfragt (haben sie bis jetzt leider nicht)?
Das Ganze dreht sich im Kreise. Wir brauchen definitive Aussagen...
Schon  mal Danke&Grüße
Markus

2
Hey Egbert,
die Deutschen können Dir Deinen dt. FS wegnehmen,auch wenn Du in F wohnst!
Also, Anwalt nehmen war schon gut. In Deutschland alles erledigen(Ablauf Sperrfrist,MPU).
Wenn Du weißt, wann Du wieder einen FS haben kannst, kannst Du schonmal zu Deiner zuständigen Führerscheinstelle gehen. Und die ist, wenn Du in F wohnst,
die nächste Sous-prefecture (Haguenau etc.) Dort mußt Du ein Blatt ausfüllen, Foto draufkleben und abgeben. Dann heißt es warten. Später bekommst Du eine Einladung
zur physischen Untersuchung. Die ist nach ca. 10 Min. fertig (25.-EUR). Dort sagt man Dir, daß der neue FS nach Hause geschickt wird. Das dauert zwar länger, als sie sagen,
aber er kommt. Ob das mit MPU schwerer wird, kann ich nicht sagen. Vermute eher nicht. Wichtig ist, daß Du in D wieder ein FS bekommen dürftest.
Good luck bei allem
Markus

3
Hallo Klaus,

danke für die Antwort :smily:
Mittlerweile habe ich bei VW France nachgefragt: diese Nummer steht auf der Plakette im Motorraum. Auf dieser ist es die untere Reihe. Bei mir war es 1HX0.
Das Absorbationsgedöhnse gibt es nicht bei allen, also habe ich es nicht ausgefüllt und das war wohl ok. Somit müssen wir nur noch den Rest erledigen.
Ciao
Markus

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Hallo zusammen,
wir haben einen 18 Jahre alten Golf III gekauft, den wir in FRA anmelden wollen. COC-Bescheinigung aus D gibt es nicht mehr. VW verwies uns an VW FRA. Auf Anruf hin sendete man uns ein Formular zum ausfüllen. Nun sind 2 Felder zum Ausfüllen offen geblieben. Kann uns jemand helfen, was die von uns wissen wollen,bzw. wo wir die Angaben im dt. FhzBrief finden?
Die Felder lauten
Lettres repères moteur              und
Coefficient d'absorption (si précisé)

Danke&Grüße
Markus

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Behörden / Ehefrau zieht nach
« am: 07. Oktober 2009, 11:20:55 »
Hallo zusammen,

wir haben zwar noch Zeit, aber wir informieren uns lieber vorher.
Also: ich wohne als Deutscher im Elsaß.Meine zukünftige Ehefrau wohnt mit einem Residencia (Aufenthaltstitel für die EU) in Portugal;kommt aber ursprünglich von den KapVerden.Nach unserer Hochzeit nächstes Jahr wird sie zu mir ziehen. Was müssen wir besorgen und wo bekommen wir in Frankreich die erforderlichen Papiere?

Vielen Dank im voraus-wäre uns eine tolle Hilfe
Liebe Grüße
Markus

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