Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Nicole

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Sonstiges / Re: Scheidung als Grenzgänger
« am: 29. Juni 2009, 20:18:42 »
Dankeschön *freu*

werd mich mal an den Anwalt in Wallerfangen wenden, ist nicht weit von mir.

Danke!

Liebe Grüße

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Behörden / Re: 2. Wohnsitz für die Tochter
« am: 29. Juni 2009, 20:13:23 »
Hallo Melie,

wenn ihr bereits alles notariell geregelt habt, dürfte für euch u. U. sogar Frankreich das günstigere 'Scheidungsland' sein. Die Rechtsanwaltsgebühren sind in Frankreich nicht so hoch. :doppeld:

Bei mir ist leider noch nix geregelt und der Ärger förmlich vorprogrammiert.  :-[

Ich wünsche Dir und deiner Tochter alles Gute und eine zügige und kostengünstige Scheidung. :winkerwinker:

Axelle

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Sonstiges / Re: Scheidung als Grenzgänger
« am: 23. Juni 2009, 17:16:55 »
Hallo,

sofern mindestens ein Kind in Frankreich mit Wohnsitz gemeldet ist, ist der Gerichtsstand Frankreich. Inwiefern dies schlechter oder günstiger ist, weiß ich allerdings auch nicht. Leider kenne ich mich im französischen Scheidungsrecht gar nicht aus.

Das Thema interessiert mich persönlich auch sehr. Hat sich jemand aus dem Forum nach fransösischem Recht scheiden lassen oder kennt vielleicht jemanden? Oder kennt jemand einen Rechtsanwalt/eine Kanzlei, der/die in beiden Ländern eine Zulassung hat?

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Behörden / Re: Schulgeld
« am: 23. Juni 2009, 17:01:56 »
Hallo,

das Schulgeld ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Der Betrag liegt so ungefähr bei 650 Euro pro Schuljahr. Kann -je nach Gemeinde und Schulform- auch etwas günstiger sein.
Allerdings kann man davon befreit werden, wenn Einkommensteile von einem Ehepartner in Deutschland besteuert werden (z.B. bei Doppelbesteuerung).

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Behörden / Re: 2. Wohnsitz für die Tochter
« am: 23. Juni 2009, 16:58:35 »
Hallo,

ich habe auch gerade das Problem. meine tochter und ich leben in frankreich und sind auch hier angemeldet. ich will aber eigentlich zurück nach deutschland ziehen. Allerdings wollte ich zunächst abklären, ob es tatsächlich günstiger für uns frauen ist, die scheidung in deutschland zu wählen. in frankreich wird wohl bei der scheidung noch die schuldfrage geklärt.
leider bin ich informell noch nicht sehr weit gekommen.
bezüglich wohnsitz weiß ich nur, dass es in europa generell keine 2ten wohnsitze mehr gibt. man kann -soviel ich weiß- mehrere erste wohnsitze haben. hierzu müßte dir eigentlich jede gemeindeverwaltung auskunft geben können (vielleicht in SB oder SLS anrufen, die kennen sich sicher aus).
welcher wohnsitz dann allerdings bei der findung des gerichtsstandes gilt, weiß ich nicht.


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