Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Cally

Seiten: 1
1
Hallo,
es scheint, als habe ich da in ein Wespennest gestochen.

Also, es ist so. Ich führe tatsächlich meine (wirklich meine) Steuern in Frankreich ab und das schon seit fast 7 Jahren. Jetzt mit der Einstellung des Kindergeldes, gibt es erst Probleme. Aus verständlichen Gründen, will ich natürlich keine schlafenden Hunde wecken, was ich warscheinlich schon getan habe, aber ich stehe mit dem Finanzamt Bonn in verbindung und kann warscheinlich mitte der Woche mehr sagen. Bis jetzt ist es so, das ich Kindergeld in Fr. beantragen soll. Angabe laut Finanzamt Bonn und Familienkasse Saarbrücken. Hoffentlich bleibt es auch so.  :water:

Das erscheint mir das Beste. Werde euch auf den laufenden halten.

Meine Frau und ich wären an einem Stammtisch oder ähnlichem interessiert. Liegt so etwas an in nächster Zeit und wo?

Gruss Cally

2
Hallo alle zusammen,
erstmal möchte ich mich ür die schnellen Antworten bedanken. Hatte ich nicht damit gerechnet. :nogger:

Die Frage, wie ich als Beamter nach Frankreich gezogen bin, kann ich wie folgt beantworten.

Ich muss voraus schicken, das ich Bundesbeamter bin, kein Landesbeamter. Dazu später mehr.
Wir sind im Januar 2003 nach Willerwald in Frankreich gezogen. Laut Bundesbeamtengesetz hätte ich das nicht dürfen. Da zu diesem Zeitpunkt aber schon ein neues Bundesbeamtengesetz vorlag, dieses nur noch nicht vom Bundestag verabschiedet und noch nicht wirksam war, konnte ich einen "Antrag auf Wohnsitz im Ausland" stellen. Dieser wurde mit Hinweis auf das neue Gesetz genehmigt. Alles andere wurde von meiner Dienststelle erledigt. War alles ganz einfach. (Bis jetzt auf das Kindergeld) Das Verbot des Wohnsitztes im Ausland wurde im neuen Bundesbeamtengestz ersatzlos gestrichen, da auch dieses Gestz europäisiert wurde. Freie Wahl des Wohnsitzes innerhalb der EU. Aber wie das so üblich ist bei den Politikern hat es dann noch bis Februar 2009 (wirklich Feb. 2009 ???) gedauert bis das alte Bundesbeamtengesetz vom Neuen abgelöst wurde.

Für Landesbeamte ist ebenfalls ein neues Gesetz geschaffen worden. Es fehlt ebenfalls das Verbot des Wohnsitztes im Ausland, ob dies vorher schon gefehlt hat, kann ich leider nicht sagen, aber ich glaube es nicht.

Gaaaanz dringen!!!

Hätte ich noch eine Frage an Eb. Wenn ich den Antrag auf "Unbeschränkt oder Beschränkt Einkommenssteuerpflichtig" stelle, muss ich dann meine Steuern wieder in Deutschland zahlen, oder noch schlimmer in Deutschland und Frankreich.

Ich haffe meine Antwort und Frage kommen an. Bin neu Hier und hoffe alle Clicks richtig zu machen.

Viele Grüße an euch alle von Reiner und Karin
 :Thankyou:



3
Hallo,
mein Name ist Reiner Kalkhoff. Ich lebe mit meiner Familie in Willerwald in der Nähe von Sarreguemines.

Ich bin Beamter in Deutschland (Saarbrücken) und habe einen 18 jährigen schulpflichtigen Sohn. Seit Januar 09 beziehe ich kein Kindergeld mehr. Da der Beihilfeanspruch an den Familienzuschlag und somit an das Kindergeld gekoppelt ist, ist mein Sohn seit Januar nicht mehr bei mir in der "Krankenversicherung" mitversichert (es besteht also kein Beihilfeanspruch). Da ich Steuern in Frankreich abführe, gelte ich, laut Angaben des deutschen Finanzamtes als "nicht Einkommensteuerpflichtig" und somit fehlt den deutschen Behörden nach Angabe der Familienkasse Saarbrücken die Grundlage zur Zahlung des Kindergeldes.

Fazit: kein Kindergeld, keine Krankenversicherung!

Mein Sohn ist also seit Januar nirgendwo mehr Krankenversichert. Die Behörden können oder wollen mir hier nicht weiterhelfen. Vielleicht weiß ja hier jemand bescheid darüber und kann mir ein paar Tipps geben.

Vielen Dank und schöne Grüße aus Willerwald :Danke:

Seiten: 1