Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - juniemond

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Behörden / Re: Umzug ins Elsass, noch ein paar Fragen
« am: 16. Mai 2011, 22:18:27 »
@ Matthias

ich habe ohne Probleme meinen 200 PS Wagen von Deutschland nach Frankreich umgemeldet....
Wir wohnen in Village neuf bei Basel. Man benötigt nur ein paar Doc. und dann muss man nach Mulhous und dort eine Gebühr bezahlen(relativ teuer, aber Steuer p.a. fällt ja keine weitere an)

Grüße

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Behörden / Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 16. Mai 2011, 22:08:43 »
Hallo,

habe ich Anspuch auf Kindergeld aus Deutschland?

Status:
- Meine Frau arbeitet in der Schweiz ich in Deutschland -  wohnen in Frankreich
- beide Grenzgänger
- Steuer zahlen wir in Frankreich


Kann ich als Deutscher Arbeitnehmer Elternzeit nehmen?

Vielen Dank für eure Hilfe
Alex

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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 12. Februar 2009, 22:21:03 »
die Idee ist auch super...Wohnmobil hahahha
Wie ist das geregelt?
Als halber Tag weil es ja mobil ist?????

JAJA unser lieber Staat.


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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 10. Februar 2009, 22:14:43 »
 :cool: gut gerechnet; wenn man dass so sieht hast du Recht danke für die Hilfe.

Hoffe auf einen nachsichtigen Finanzbeamten............. und Boris bin ich auch nicht.

Werde mich mal nach einer günstigen Pension umschaunen. Danke nochmal.


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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 09. Februar 2009, 20:54:55 »
Also ohne zu nerven, aber heist kein Wohnsitz auch keine Wohnung?? Ich muss mich ja nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden. Oder?

Vielen Dank für die vielen netten Beiträge, ist ein tolles Forum. Wenn es offiziell nicht geht ist das auch kein Problem dann muss ich halt pendeln jeden Tag.

Grüße aus dem Dreiländereck

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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 03. Februar 2009, 21:15:19 »
Hi,

also für mich ist eine " Übernachtungsmöglichkeit" insofern relativ wichtig, da es eben manchmal Tage gibt, an denen man einfach spät aus dem Büro kommt und dann wäre es schön ein Zimmer zu haben in dem man eben die Nacht verbringt ohne 120 km nach Hause zu fahren. Ansonsten fahre ich jeden Tag ( mache ich jetzt auch schon so; seit 2 Jahren). Da wir aber jetzt ein Haus gekauft haben in Frankreich und dort nun mal meine französische Frau lebt und mein Lebensmittelpunkt nun endgültig dort ist, würde ich eben gerne den Steuervorteil haben. Bisher lebe ich genauso und zahle in Deutschland meine Steuern (für eine richtige Wohnung ) ab März will (habe ) ich nur ein möbliertes Zimmer gemietet.....

Was ist denn mit diesen 45 Tagen, ich denke die würden reichen.

Irgendwie weis keiner so richtig wie das geregelt ist, habe heute das Finanzamt angerufen und die Antwort war:  Wenn sie eine Wohnung haben müssen sie halt schauen dass sie nicht länger wie 45 Tage anwesend sind. OK da kann ich schauen….. Aber was ist richtig und was nicht?

Beim Einwohnermeldeamt sagte man mir ich darf keine Wohnung haben….

Grüße aus dem Dreiländereck


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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 03. Februar 2009, 00:13:15 »
Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Ja die Frage ist, ob ich eine Pendlerwohnung offiziell mieten kann, wenn ich sie z.B. nur einmal die Woche nutze.
Ich finde hierzu keinerlei Angaben. Ich denke der Unterschied zwischen einem eigenen Haus und einer 1 Zimmerwohnung ist so deutlich, dass mein Lebensmittelpunkt in Frankreich ist.

Wie oft darf man in Deutschland übernachten und sich in Frankreich versteuern?

Wenn ich mich offiziell abmelde, aber eine Wohnung miete und mich nicht wieder anmelde ist das sicherlich nicht korrekt, aber interessiert es irgend jemand ???


Liebe Grüße

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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 02. Februar 2009, 19:42:17 »
Hallo, ich habe auch eine Frage.

Ich habe eine französiche Freundin - wir haben ein Haus gemeinsam im Elsass gekauft - also Lebensmittelpunkt in Frankreich.
Wegen meiner Arbeit hätte ich aber gerne noch eine Pendlerwohnung ( 1 Zimmer) in Deustschland.

Was sagt das Finanzamt in BRD dazu?

LG. Juniemond

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