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Steuern / Re: Steuern auf Abfindungen bei Grenzgängern (Arbeiten in D - Wohnen in F)
« am: 16. Oktober 2009, 22:38:57 »
Hallo Janis,
eigentlich bin ich mir sicher dass es so ist.
Du kannst dabei wählen entweder maximal zwei
Bruttojahresgehälter steuerfrei zu bekommen und den Rest normal zu versteuern
oder von allem 50 % versteuern. Im neuen Gesetzt von Sarkozy ist der Begriff: Rupture conventionelle.
... also ich denke Du kannst Dich freuen.
Gruß´
Martina.
eigentlich bin ich mir sicher dass es so ist.
Du kannst dabei wählen entweder maximal zwei
Bruttojahresgehälter steuerfrei zu bekommen und den Rest normal zu versteuern
oder von allem 50 % versteuern. Im neuen Gesetzt von Sarkozy ist der Begriff: Rupture conventionelle.
... also ich denke Du kannst Dich freuen.
Gruß´
Martina.
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Steuern / Re: Steuern auf Abfindungen bei Grenzgängern (Arbeiten in D - Wohnen in F)
« am: 16. Oktober 2009, 13:07:50 »
Hallo zusammen,
ich glaube ich habe good news für Grezgänger die eine Abfindung bekommren.
Meines Wissens ist seit letztes Jahr (durch das Loi Sarkosy) die Besteuerung
von Abfindungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags der Besteuerung
einer Abfindung für eine Entlassung gleichgestellt.
Damit fallen dann extrem wenig Steuern an.
Die Links die zum Thema hier angegeben wurden sind meines Erachtens steuertechnisch veraltet
Bis dann mal
Martina
ich glaube ich habe good news für Grezgänger die eine Abfindung bekommren.
Meines Wissens ist seit letztes Jahr (durch das Loi Sarkosy) die Besteuerung
von Abfindungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags der Besteuerung
einer Abfindung für eine Entlassung gleichgestellt.
Damit fallen dann extrem wenig Steuern an.
Die Links die zum Thema hier angegeben wurden sind meines Erachtens steuertechnisch veraltet
Bis dann mal
Martina
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Steuern / Selbständig in Frankreich als IT-Berater mit allen Kunden in Deutschland
« am: 16. Oktober 2009, 12:44:24 »
Hallo zuammen,
ich möchte künftig in Frankreich als Selbständiger eine Firma anmelden, allerdings erbringe nur Deutschland meine Lestung als Berater.
Jetzt meine Fragen:
- Wenn ich in Deutschland meine Rechnung meiner franz. Firma stelle, wer bekommt dann die Mehrwertssteuer
- Akzepteren Deutsche Firmen ein Französisches Beratungsunternehen mit Sitz in Frankreich.
oder muss ich dann auf alle Fälle in DE eine Firma anmelden, da die Leistungen in DE erbracht werden.
... kann da jemand was zu sagen ? Antwort wäre super
Viele Grüße
Martina
ich möchte künftig in Frankreich als Selbständiger eine Firma anmelden, allerdings erbringe nur Deutschland meine Lestung als Berater.
Jetzt meine Fragen:
- Wenn ich in Deutschland meine Rechnung meiner franz. Firma stelle, wer bekommt dann die Mehrwertssteuer
- Akzepteren Deutsche Firmen ein Französisches Beratungsunternehen mit Sitz in Frankreich.
oder muss ich dann auf alle Fälle in DE eine Firma anmelden, da die Leistungen in DE erbracht werden.
... kann da jemand was zu sagen ? Antwort wäre super
Viele Grüße
Martina
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Sonstiges / Outlet-Center Roppenheim
« am: 04. August 2009, 17:24:42 »
Hallo zusammen,
beim Grenzübergang Iffezheim wird/wurde ja am Outtletcenter Roppenheim gebaut.
Jetzt scheinen seit einiger Zeit die Bauarbeiten stillzustehen.
Nur die 4-spurige Anbindung an die franz. Autobahn (die der Staat bezahlt)
wird noch weitergebaut.
Jetzt habe ich das Gerücht gehört, dass dem Investor das Geld ausgegangen ist.
Weiss jemand von Euch etwas zu dem Thema ?
Im Internet findet sich darüber jedenfalls nichts.
Thanks for answer
Martina
beim Grenzübergang Iffezheim wird/wurde ja am Outtletcenter Roppenheim gebaut.
Jetzt scheinen seit einiger Zeit die Bauarbeiten stillzustehen.
Nur die 4-spurige Anbindung an die franz. Autobahn (die der Staat bezahlt)
wird noch weitergebaut.
Jetzt habe ich das Gerücht gehört, dass dem Investor das Geld ausgegangen ist.
Weiss jemand von Euch etwas zu dem Thema ?
Im Internet findet sich darüber jedenfalls nichts.
Thanks for answer
Martina
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Steuern / Französischer Steuerberater
« am: 04. August 2009, 17:02:03 »
Hallo zusammen,
das Thema Steuerberater in Frankreich wurde bereits mehrfach erwähnt.
Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass eine einface Steuerberatung
extrem teuer sein kann.
Daher die Bitte an Euch. Wer einen Steuerberater kennt, den er
empfehlen kann, der möge diesen mir/uns doch bitte nennen (Name,Tel).
Am Besten mit Infos bzgl. Preise.
Im Voraus Besten Dank
Martina
das Thema Steuerberater in Frankreich wurde bereits mehrfach erwähnt.
Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass eine einface Steuerberatung
extrem teuer sein kann.
Daher die Bitte an Euch. Wer einen Steuerberater kennt, den er
empfehlen kann, der möge diesen mir/uns doch bitte nennen (Name,Tel).
Am Besten mit Infos bzgl. Preise.
Im Voraus Besten Dank
Martina
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Steuern / freie Mitarbeit in Deutschland und Wohnhaft in Frankreich
« am: 28. Juli 2009, 12:57:04 »
Hallo zusammen,
ich bin Grenzgänger und habe vor demnächst als freier
Mitarbeiterin Deutschland zu arbeiten. Also nicht mehr
als Angestellter.
Weiss jemand was da zu beachten ist bzw. wie man
das am besten macht ?
Besten Dank
Martina.
ich bin Grenzgänger und habe vor demnächst als freier
Mitarbeiterin Deutschland zu arbeiten. Also nicht mehr
als Angestellter.
Weiss jemand was da zu beachten ist bzw. wie man
das am besten macht ?
Besten Dank
Martina.
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Steuern / Re: Wohnhaft in F + Telearbeitplatz in F + für Firma in D = Steuer in ???
« am: 23. Januar 2008, 19:41:50 »
Hallo zusammen,
ich habe da folgende Frage:
Ich bin regulärer Grenzgänger (wohne in FR und Arbeite in Karlsruhe).
Wenn mir mein Arbeitgeber einen Telearbeitsplatz anbietet,
dann
- würde das gar kein regulärer Zustand sein, wenn der Arbeitgeber keine Betriebsstätte in FR einrichtet ?
- Wenn ich z.B drei von fünf Tagen zu Hause arbeite, bin ich dann noch Grenzgänger
(schließlich überquere ich die Grenze nicht mehr) ?
- Wenn obiges zutrifft, dann wäre ja der Grenzgängerstatus und Telearbeitsplatz in keiner Weise vereinbar
und man würde sogar seinen Grenzgängerstatus riskieren, wenn man von zu Hause aus arbeitet.
Wie seht Ihr das ?
Eine Antwort wäre super.
Viele Grüße
berg
ich habe da folgende Frage:
Ich bin regulärer Grenzgänger (wohne in FR und Arbeite in Karlsruhe).
Wenn mir mein Arbeitgeber einen Telearbeitsplatz anbietet,
dann
- würde das gar kein regulärer Zustand sein, wenn der Arbeitgeber keine Betriebsstätte in FR einrichtet ?
- Wenn ich z.B drei von fünf Tagen zu Hause arbeite, bin ich dann noch Grenzgänger
(schließlich überquere ich die Grenze nicht mehr) ?
- Wenn obiges zutrifft, dann wäre ja der Grenzgängerstatus und Telearbeitsplatz in keiner Weise vereinbar
und man würde sogar seinen Grenzgängerstatus riskieren, wenn man von zu Hause aus arbeitet.
Wie seht Ihr das ?
Eine Antwort wäre super.
Viele Grüße
berg
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