Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - annmeyer

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Wohnen / Grenzgängerstatus
« am: 09. Februar 2007, 12:55:11 »
Hi Dieter 12 und Marco,

nein ich will meine derzeitige Meldeadresse in Deutschland aufgeben und mich in Frankreich, im schönen Elsass wieder anmelden um die Steuervorteile als Grenzgänger nutzen zu können.
Wenn ich mich jetzt ummelden muß ich trotzdem meine Miete in Deutschland noch weiterzahlen. Um einer finanziellen Miet d o p p e l zahlung zu entkommen will  ich vorerst eine Meldeadresse z. B. auf einem Campingplatz oder als Untermieter (WG-mäßig) um in den Genuss des Steuervorteil´s  zu kommen. Tätsächlich leben auf einem Camping will ich nicht, sondern mir nachdem ich mich umgemeldet habe eine günstige Wohnung suchen, die ich dann beziehen und bezahlen möchte, wenn die Miete in Deutschland nicht mehr zu zahlen ist.

Meine Frage war deshalb ob man sich auf einem Campingplatz (in Deutschland heißt es ja polizeilich melden darf), so dass dies als Meldeadresse anerkannt wird und ich meine Steuern in Frankreich zahlen kann - dass der Grenzgängerstatus anerkannt wird - auch wenn jemend auf einem Campingplatz wohnt.

Kann bzw. darf das Finanzamt in F od. D dieses Versteuerungsformular beim Wohnen auf einem Campingplatz ablehen ???

Welche Unterlagen muß ich dem Finanzamt in F u. D. vorlegen, damit ich diesen Grenzgängerstatus erhalte und dieses Formular, welches der Arbeitgeber bestätigen muß, dass die Steuerzahlungen in Frankreich getätigt dürfen

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Wohnen / Grenzgängerstatus
« am: 06. Februar 2007, 12:27:21 »
Hallo,

gilt der Grenzgängerstatus auch dann wenn ich Bsp. auf einem Campingplatz wohne ?

LG Ann

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