Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mimi_3

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Hi!
Also um die Wohnsteuer bin ich quasi schon drumrum gekommen. Ich wohne in einer WG und habe einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter der Wohnung. Er zahlt die Wohnsteuer und ich zahle dafür halt ein bisschen mehr Miete.
Laut offizieller deutscher Definition ist der Lebensmittelpunkt dort wo der persönliche  Lebensschwerpunkt liegt (regelmäßiger Aufenthalt, Partner, Freunde, Verein,...). Das ist bei mir in Deutschland der Fall und nicht in Frankreich. Und soweit ich weiß gibt es in Frankreich nicht die Möglichkeit einen Zweitwohnsitz anzumelden.
Ich hab nur Zweifel bekommen ob es rechtmäßig ist in Frankreich eine "Zweitwohnung" zu bewohnen ohne mich irgendwo offiziell zu melden.

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Hallo zusammen!
Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland und bin dort mindestens an den Wochenenden, eventuell auch mal an einzelnen Tagen unter der Woche.
Ich arbeite in Deutschland in der Grenzregion.
Ich habe mir in Frankreich in der Grenzregion ein WG-Zimmer angemietet, da die tägliche Fahrt von meinem Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz zu weit ist.
Ich würde gerne weiterhin nur in Deutschland Steuern zahlen und bin bisher auch nur in Deutschland gemeldet.
Vielleicht könnt ihr mir sagen, ob ich wegen des Zimmers in Frankreich doch in Frankreich Steuern zahlen müsste und dort einen Zweitwohnsitz anmelden muss?
Die vielen Regelungen und Ausnahmen haben mich schon ziemlich verwirrt und ich will natürlich keine Fehler machen.
Vielen Dank für eure Antworten!

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