Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dieter12

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Behörden / Grenzgänger-Zone
« am: 03. September 2006, 12:53:18 »
Hi Mathis,

Mit Steuervorteil meinst Du wohl nur die Einkommensteuer, denn wenn man die Besteuerungen in Frankreich und Deutschland vergleichen will, müsste man alle Steuern berücksichtigen und da wird die Bilanz extrem negativ für diejenigen, die ihre Einkommensteuer in Deutschland bezahlen und da sie in Frankreich wohnen, die französische Wohnsteuer (taxe d'habitation) und die höhere Grundsteuer (taxe foncière) bezahlen dürfen. Und Achtung für diejenigen, die Einkommensteuer in Deutschland bezahlen dürfen und wegen Einkünften in Frankreich (Mieteinnahmen in Frankreich, Ehepartner der in Frankreich arbeitet, ....) dort Steuern bezahlen; der deutsche Fiskus legt dich unter die "guillotine" wenn deine französische Einkünfte minimale Grenzen übersteigen.

Gruss, Dieter

467
Behörden / Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« am: 03. September 2006, 12:30:54 »
Hi,

Mathis hat Recht. Die "carte de séjour" gibt es in Frankreich für EU-Bürger nicht mehr. (Zum Glück, denn man musste immer eine lange Liste von verschiedensten Bescheinigungen herbeischaffen.) In Frankreich reicht als Wohnungsnachweis eine Rechnung von der EDF (nicht älter als 3 Monate). Bei meinem letzten Besuch auf dem Ausländeramt, als ich meine "carte de séjour" verlängern wollte, sagte man mir, dass auch in Deutschland eine EDF-Rechnung als Wohnungsnachweis anerkannt würde. Aus einschlägigen Kenntnissen der "deutschen" Verwaltung heraus würde ich das persönlich anzweifeln, aber braucht dies wirklich jemand. Im Normalfall reicht der Reisepass allemal.

Gruss, Dieter

468
Sonstiges / mutuelle
« am: 03. August 2006, 18:30:46 »
Hi Franz,

Wenn du bei der Sécu eingeschrieben bist, wirst du immer eine Mutuelle finden, die dich aufnimmt, allerdings wird der Beitrag dann natürlich entsprechend deiner persönlichen Situation sein, denn die Mutuelle will auch dann noch an dir verdienen. Lass dir doch einfach einmal Beiträge bei der Bank "Crédit Mutuel" sagen, die verkaufen auch solche Zusatzversicherungen und sind nach meinen Erfahrungen ganz gut.
Ansonsten kann man sich vielleicht mit einem fiktiven Geburtsdatum (Alter) auch die Höhe der Beiträge und die Bedingungen online (z.B. http://www.devismutuelle.com/devis-mutuelle/Particulier/Asp/InscriptionParticulier.asp) errechnen lassen, aber dazu sollte man etwas Französisch können oder jemanden kennen, der es kann.

Gruss, Dieter

469
Sonstiges / FritzBox als DSL-Router in Frankreich
« am: 03. August 2006, 18:14:40 »
Hi Franz,

das ist eine interessante Variante, allerdings hast du bei Tele2 für 15€ nur den ADSL Internetzugang und nicht das unbegenzte Telefonieren z.B. ins französische Festnetz. Tele2 bietet das auch an; es kostet dann allerdings runde 30€. Das ist etwa der Standardpreis von französischen Providern, wenn man ADSL mit unbegrenztem Festnetztelefonieren und Fernsehen haben will. Der grösste französische Anbieter ist Free.fr, der laut Aussagen von Marco in manchen Vergleichen schlechter abschneidet als andere, aber Achtung, ich habe letztens eine Gegenüberstellung gesehen, bei denen Einsteigerpreise ohne die auch zu bezahlende Gerätemiete mit ganz normalen Kompettangeboten verglichen werden. Free und die Verbraucherzeitung "Que choisir" haben gerade Klage gegen Anbieter erhoben, die mit Lockvogelangeboten Abonnenten abwerben.

Da meine Familie und ich selbst viel in Frankreich telefonieren, bietet sich eher so ein ADSL Komplettangebot (z.B. Free.fr) an. Free erlaubt mir da, ins französische, deutsche und noch viel andere Länderfestnetze kostenlos zu telefonieren. Da ich von D aus nicht so häufig mit meinem deutschen Handy ins Ausland (F) telefoniere - was nachwievor unglaublich teuer ist - habe ich den Weg über einen Rufumleiter (www.sparruf.de) gewählt. Das klappt ganz gut.

Gruss, Dieter

470
Behörden / Fahrzeuge nach Frankreich mitnehmen
« am: 23. Juli 2006, 16:19:27 »
Hi,

Ich verstehe deine Aufregung gegen die EU nicht ganz. Nach deinen Schilderungen liegt es offensichtlich nicht an den EU-Richtlinien sondern daran, dass sie nicht eingehalten werden. Du solltest da eher ein Fass für die Autohersteller aufmachen, die sehr spät - wahrscheinlich auf EU-Druck - in der EU eine Vereinheitlichung vornommen haben. So sind jedenfalls meine Erfahrungen. Als ich vor 20 Jahren mein erstes Auto von Deutschland nach Frankreich umgemeldet habe, hatte ich mit ähnlichen Hürden wie du zu kämpfen. 10 Jahre später ging es mit der gleichen Marke und gleichem Typ ganz easy.

Gruss, Dieter

471
Steuern / Steuern / wohnen in Deutschland...
« am: 23. Juli 2006, 08:39:21 »
Hi Abu,

Was die Besteuerung zwischen Frankreich und Deutschland betrifft, so ist die Sachlage eigentlich klar, denn es gibt ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten, das alle dort wohnenden und arbeitenden Steuerzahler betrifft. Du kannst das Abkommen z.B. hier ( http://www.jura.uni-sb.de/bijus/doppelsteuer/de.htm ) nachlesen.

Die wesentlichen Auszüge:
Artikel 12
(1) Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und alle übrigen Einkünfte aus Arbeit, die nicht in den Artikeln 13 und 14 aufgeführt sind, können nur in dem Vertragstaate besteuert werden, in dem die persönliche Tätigkeit, aus der die Einkünfte herrühren, ausgeübt wird.

Artikel 13
(1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit können vorbehaltlich der Vorschriften der nachstehenden Absätze nur in dem Vertragstaate besteuert werden, in dem die persönliche Tätigkeit, aus der die Einkünfte herrühren, ausgeübt wird. Als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten insbesondere Gehälter, Besoldungen, Löhne, Gratifikationen oder sonstige Bezüge sowie alle ähnlichen Vorteile, die von anderen als den in Artikel 14 bezeichneten Personen gezahlt oder gewährt werden.

Artikel 14
(1) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen sowie Ruhegehälter, die einer der Vertragstaaten, ein Land oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes dieses Staates oder Landes an in dem anderen Staat ansässige natürliche Personen für gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen in der Verwaltung oder in den Streitkräften zahlt, können nur in dem erstgenannten Staate besteuert werden.

Aber wie immer gibt es von diesen allgemeinen Regeln auch Ausnahmen (wie z.B. Grenzgänger), aber das lässt sich natürlich nur mit den genauen Bedingungen klären.

Gruss, Dieter

472
Sonstiges / FritzBox als DSL-Router in Frankreich
« am: 03. Juli 2006, 22:09:02 »
Hi Marco,

Schreib doch mal auf, was für eine umgebaute FritzBox in Frankreich spricht im Vergleich zu einer FreeBox vom französischen Provider FREE (http://adsl.free.fr/).
Für 29,99 EUR/Monat erhält man über die FreeBox (incl. WLAN Router) einen illimitierten ADSL Internetanschluss, Telefon (frei und illimitiert ins Festnetz von F, D, SP, UK, US, I, NL + 14 weitere, super günstig für andere Länder) und Tele (wer mag und will, mehr als 100 Sender).

Gruss, Dieter

473
Steuern / Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
« am: 03. Juli 2006, 16:56:10 »
Eine Besteuerung in Deutschland und in Frankreich solltest du möglichst vermeiden, denn dann langt das deutsche Finanzamt besonders kräftig zu.
In F würdest du nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ganz "normal" besteuert, aber in D dürfen deine französischen Einkünfte nicht mehr als 10% deiner Gesamteinkünfte oder 6136 EUR/Jahr bzw 12272 EUR/Jahr für Verheiratete betragen. Bei Zuwiderhandlungen wirst du in die Steuerklasse 1 oder 6 eingeteilt!

Gruss, Dieter

474
Vorstellungen / Andreas (noch) aus Mörlenbach (Odenwald)
« am: 20. Juni 2006, 22:14:42 »
Hi Andreas,

Willkommen dann bald in Frankreich. Ich bin auch vor vielen Jahren mal von Hessen nach Frankreich umgezogen; allerdings damals ohne Kinder, was den Umzug etwas vereinfacht hat. Meine Kinder sind dann in Frankreich geboren worden und gehen/gingen auch dort zur Schule. Seit unserem Umzug von Paris ins Elsass haben wir das Glück, dass es hier viele zweisprachige (bilingue) Klassen gibt. Es lohnt sich sicher diesbezüglich zu erkundigen - ich selbst kenne mich da mehr in Mulhouse und Umgebung, als in der Strasbourger Umgebung aus - denn, das was die deutsche Schule noch längst nicht geschafft hat (Unterricht in zwei Sprachen und das jeweils für die Hälfte der Zeit) gibt es überall im Elsass und das nicht nur in Privatschulen, sondern auch in vielen öffentlichen Schulen.

Gruss, Dieter

475
Aktuelles aus Frankreich / Bürgersprechtag InfoBest Palmrain
« am: 20. Mai 2006, 17:19:53 »
Da ich jeden Tag über die Palmrain-Brücke bei Saint Louis fahre, habe ich das Plakat für den Bürgersprechtag am 13.06.2006 im InfoBest Palmrain gesehen. Bei einem Blick auf deren Internet-Seite fand ich leider keinen Hinweis dazu. InfoBest ist eine trinationale Serviceeinrichtung und ist in den ehemaligen französischen Grenzgebäuden der Palmrain-Brücke untergebracht.

INFOBEST PALMRAIN
Pont du Palmrain
F-68128 VILLAGE-NEUF
Telefon
F : 03 89 70 13 85
D : 07621 / 750 35
CH : 061 / 322 74 22
E-mail: palmrain@infobest.org
Öffnungszeiten :
Montag bis Mittwoch 10.00 - 16.00 -- Donnerstag 12.00  18.00 oder nach Vereinbarung
http://www.infobest.org/DE/INSTANCES/PALMRAIN/palmrain_de.html

Für diesen Bürgersprechtag muss man sich anmelden und man erhält dann einen Termin mit einem Experten seiner Wahl. Ich war im letzten Jahr dort und habe gleichzeitig mit einem deutschen und einem französischen Steuermenschen Steuerfragen besprechen können, was mir in meinem persönlichen Fall gut geholfen hat und viel Rennerei/Telefoniererei zu den verschiedensten Stellen erspart hat.

Gruss, Dieter

476
Vorstellungen / Hallo!
« am: 18. Mai 2006, 20:21:09 »
Zitat von: Ulf
hast du mal direkt bei der CPAM nachgefragt ? Ich kenne zumindest einen Beamten, der in Frankreich wohnt und eine Carte Vitale hat. Jetzt weiss ich natürlich nicht, ob er die über den schon beschreibenen Vorgang bekommen hat, oder selber seine Beiträge in FR zahlt. Für Grenzgängergebiete (Moselle, Bas-Rhin und Haut-Rhin) gelten übrigens nicht die üblichen 65% der Sécu, sondern bis zu 90%. Und das gilt für alle Einwohner, ob Grenzgängerstatus oder nicht. In deinem Fall wäre es vielleicht sinnvoll den umgekehrten Weg zu versuchen : in FR seine Beiträge bezahlen (adhésion individuelle et volontaire au régime de la sécurité sociale), und die in Deutschland gelten zu lassen. Ob das bei Beamten auch geht, weiss ich leider nicht :) Auf alle Fälle lohnt sich ein Besuch bei der CPAM, die haben ausreichend Erfahrung mit der Thematik.

Ulf
Hi Ulf,

Ich habe natürlich auch bei der CPAM nachgefragt und die wollen, dass die deutschen Rechte an sie abgetreten werden, was wiederum in Deutschland für Beamte nicht gemacht wird. Und dann steht alles still. Da ich keine andere französische Versicherung gefunden habe, die mich versichern will, ohne dass ich bei der CPAM bin, habe ich jetzt doch eine deutsche Versicherung abschliessen müssen.
Es sollte im Forum vielleicht mal ein Bereich "Beamte" aufgemacht werden, da es dazu wirklich wenig gibt. Naja, vielleicht gibt es auch wenig Beamte, die sich über die Grenze trauen.

A+, Dieter

477
Vorstellungen / Hallo!
« am: 29. April 2006, 18:07:03 »
Hi Ulf,

Vielen Dank für deine ausführlichen Informationen zum franz. Gesundheitswesen, nur trifft dieses leider nicht auf mich zu, da Beamte (ich bin Lehrer in Baden-Württemberg) bei vielen Sachen ausgenommen sind. So darf ich weiterhin die hohen dtsch Steuern bezahlen und kann natürlich nicht die franz. Taxe d'habitation in DE von der Steuer absetzen. Mit der Krankenversicherung scheint es ähnlich zu sein. Beamte bekommen zwischen 50 und 70% der Krankenkosten aus der Staatskasse und den Rest bezahlen sie selbst oder schliessen eine Zusatzkrankenversicherung ab. Das ist fast so wie in Frankreich für alle; d.h. staaliche Sécurité Sociale (ca.65%) und Mutuelle (Zusatzversicherung bei einer Versicherung, die man aber nicht abschliessen muss).
Nur für Beamte ist nicht vorgesehen, die dtsch Rechte nach Frankreich abzutreten; d.h. ich finde in Frankreich keine Mutuelle, wenn meine dtsch Rechte nicht der Sécurité Sociale übergeben werden. Mir bleibt offensichtlich nur die einzige Möglichkeit, eine teurere dtsch Zusatzversicherung abzuschliessen.

Saluti

Dieter

478
Wohnen / Mobil telefonieren über die Grenze?
« am: 24. April 2006, 21:19:10 »
Betr.: Günstig telefonieren mit dtsch Handy ins franz. Festnetz/franz. Handy

Ich habe inzwischen eine ähnliche Möglichkeit wie Quicknet gefunden und hoffe jetzt nur, dass diese nicht auch wieder schlapp machen.
Es handelt sich um www.sparruf.de, die die Möglichkeit anbieten, Anrufe auf ihre dtsch Festnetznummer für 9 Cent/min ins franz. Festnetz weiter zu leiten. Für meinen Fall ist das ok, da ich nicht so häufig und so lang aus Deutschland ins franz. Festnetz telefoniere. Mit meinem T-Mobil Tarif Telly Smile bezahle ich 89 Cent/min und mit der Sparruf-Lösung 49 Cent + 9 Cent. Das macht schon einen kleinen Unterschied.

Gruss, Dieter

479
Wohnen / Mobil telefonieren über die Grenze?
« am: 06. April 2006, 16:07:22 »
Zitat von: Marco
Hallo Dieter,

wenn deine FreeBox auch Voice-Over-IP und Rufumleitung kann (so wie die FritzBox zum Beispiel), dann kannst du dir ja eine deutsche Voice-Over-IP Nummer mit dazu nehmen und über diese nach Frankreich telefonieren. Damit kannst du dann billig von deinem deutschen Handy jede beliebige Rufnummer in Frankreich für wenig Geld anrufen.

Ich nehme den free.fr mal ins wiki mit auf. ;-)

grüße,
marco
Hi Marco,

Danke für deinen Tip, aber ich verstehe dieses Voice-Over-IP so, dass ich es dann in Deutschland zu einer Festnetznummer beantragen muss. Nun habe ich aber in Deutschland keinen Wohnsitz und selbst wenn eine Nummer von Verwandten nehmen würde, bedeutet das doch zusätzlich Kosten oder nicht?
Ich hatte im letzten Jahr mal einen Anbieter in Berlin (QuickNet), dessen Nummer ich mit meinem T-Mobil Abo zum Ortstarif anrufen konnte und die mich dann für wenig Geld zu meinem Festnetzanschluss in Frankreich weitergeleitet haben. Das war sehr praktisch, da ich hinter dieser Berliner Nummer einfach meine Weiterwahlnummer gesetzt habe. Die haben da wohl Voice-over-IP gemacht oder?
Leider haben die Jungs von QuickNet den Laden in den Sand gesetzt und auch noch meinen Restkredit von ca. 20 Euro dazu. Aber sowas Vergleichbares wäre nicht schlecht, da ich nicht soviel mit meinem deutschen Handy nach Frankreich telefoniere, als dass sich die Kosten für ein dtsch Voice-Over-IP Abo lohnen würden.

Gruss, Dieter

480
Behörden / Amtliche Dokumente
« am: 05. April 2006, 22:27:45 »
Ich schreibe diesen Artikel unter der überschrift "Amtliche Dokumente" obwohl es sich nicht um ein amtliches Dokument handelt, aber es ist so wichtig, dass man es unter dieser Rubrik einreihen könnte (Es fehlt übrigens auf dem GrenzgängerWiKi!).  Ich spreche von der Rechnung der französischen Elektrizitätsgesellschaft EDF. EDF ist nachwievor eine staatliche Gesellschaft und soll im Zuge einer EU-übereinkunft in den nächsten Jahren privatisiert werden. Man muss wissen, dass es in ganz Frankreich nur diese EDF gibt und keine andere Gesellschaft, die Strom liefert. Dieses bedeutet, dass jeder, der irgendwo in Frankreich wohnt und Strom konsumiert, im Register der EDF aufgeführt ist und diese Kundendatei ist uptodate im Gegensatz zu staatlichen Melderegister, bei dem sich immer wieder Tote finden lassen, die auch noch wählen gehen.
Diese Situation ist für einen Deutschen nur schwer zu verstehen, erklärt aber, warum man in Frankreich bei nahezu allen Vorgängen, bei denen ein Wohnnachweis notwendig ist, nach der neuesten EDF Rechnung gefragt wird. Meinen letzten Informationen (von einer französischen Behörde) zur Folge soll, nachdem für Deutsche in Frankreich keine "carte de séjour" mehr ausgestellt wird, diese EDF Rechnung auch in Deutschland als Wohnortnachweis akzeptiert werden. Ich habe allerdings diese Erfahrung noch nicht selbst gemacht.
Zum Schluss noch einen kleinen persönlichen Tipp für Familien oder Ehepaare, die nach Frankreich umziehen und sich natürlich bei der EDF binnen weniger Tage anmelden, bitte das EDF Abo auf "Monsieur et Madame" einrichten, dann haben beide einen Nachweis.

Gruss, Dieter

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