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Technik / Re: Einwahl- und Verbindungsprobleme Freebox - behoben
« am: 12. Juni 2008, 17:06:56 »
Hallo,
kann die Netzteilprobleme nur bestätigen. Zwar - zum Glück - nicht aus eigener Erfahrung, aber wenn man mal die franz. free-Foren durchstöbert (z.B. www.aduf.org), stellt man fest, dass Freebox-Probleme häufig durch das Netzteil ausgelöst werden. Scheint nicht gerade eine Super-Qualität zu haben...
Grüße,
der Kembser
kann die Netzteilprobleme nur bestätigen. Zwar - zum Glück - nicht aus eigener Erfahrung, aber wenn man mal die franz. free-Foren durchstöbert (z.B. www.aduf.org), stellt man fest, dass Freebox-Probleme häufig durch das Netzteil ausgelöst werden. Scheint nicht gerade eine Super-Qualität zu haben...
Grüße,
der Kembser
347
Technik / Re: free - wifi
« am: 30. Mai 2008, 15:02:33 »
Hallo Gerd,
du hast das soweit schon richtig verstanden und gemacht. Nach einem Neutsart (d.h. Stecker kurz raus) sollte die Wifi-Karte laufen (blinken).
Grüße,
der Kembser
du hast das soweit schon richtig verstanden und gemacht. Nach einem Neutsart (d.h. Stecker kurz raus) sollte die Wifi-Karte laufen (blinken).
Grüße,
der Kembser
348
Steuern / Re: kapitalertragssteuer
« am: 26. Mai 2008, 14:39:06 »
Hallo nochmal,
jetzt habe ich aber selbst noch eine Frage: In der déclaration des revenus gibt es ganz am Ende ein Kästchen zum Ankreuzen:
"Comptes bancaires à l'étranger" (UU)
Danach soll man das Formular 3116 beifügen. Scheint wohl ein Druckfehler zu sein, denn googeln ergab, dass es sich um das Formular 3916 handelt:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=0KBNIIAHHBAIVQFIEMPSFE4AVARW4IV1?paf_dm=full&paf_gm=content&paf_gear_id=100006&pageId=rch_formu_res&sfid=05&action=resultImprime&_requestid=935134
Da soll man also für jedes im Ausland bestehende Konto nochmal ein Formular ausfüllen!? Davon hat mir die Dame heute morgen im Centre des Impôts nichts gesagt, obwohl ich angemerkt habe, dass es sich um ein deutsches Konto handelt, auf dem ich Zinsen erhalten habe.
An die "Profis": Füllt ihr dieses Formular auch aus???
jetzt habe ich aber selbst noch eine Frage: In der déclaration des revenus gibt es ganz am Ende ein Kästchen zum Ankreuzen:
"Comptes bancaires à l'étranger" (UU)
Danach soll man das Formular 3116 beifügen. Scheint wohl ein Druckfehler zu sein, denn googeln ergab, dass es sich um das Formular 3916 handelt:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=0KBNIIAHHBAIVQFIEMPSFE4AVARW4IV1?paf_dm=full&paf_gm=content&paf_gear_id=100006&pageId=rch_formu_res&sfid=05&action=resultImprime&_requestid=935134
Da soll man also für jedes im Ausland bestehende Konto nochmal ein Formular ausfüllen!? Davon hat mir die Dame heute morgen im Centre des Impôts nichts gesagt, obwohl ich angemerkt habe, dass es sich um ein deutsches Konto handelt, auf dem ich Zinsen erhalten habe.
An die "Profis": Füllt ihr dieses Formular auch aus???
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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 26. Mai 2008, 11:52:18 »
Hallo zusammen,
also auch zu dieser Problematik habe ich heute morgen auf dem Centre des Impôts in Mulhouse nachgefragt. Dort hat man mir gesagt, dass ich NUR Einkommen, Zinsen usw. angeben soll, die seit dem Umzug nach F entstanden sind. Die Einkommen VOR dem Umzug soll ich dagegen nicht angeben! Möglicherweise berechnen die sich das selbst, denn sie wollen ja die Jahresabrechnung des Arbeitgebers haben?!
Viele Grüße,
der Kembser
also auch zu dieser Problematik habe ich heute morgen auf dem Centre des Impôts in Mulhouse nachgefragt. Dort hat man mir gesagt, dass ich NUR Einkommen, Zinsen usw. angeben soll, die seit dem Umzug nach F entstanden sind. Die Einkommen VOR dem Umzug soll ich dagegen nicht angeben! Möglicherweise berechnen die sich das selbst, denn sie wollen ja die Jahresabrechnung des Arbeitgebers haben?!
Viele Grüße,
der Kembser
350
Steuern / Re: kapitalertragssteuer
« am: 26. Mai 2008, 11:49:09 »Hi Bubu,
Wenn es sich um Zinsen auf Kapital bezieht und nicht andere Programme (Lebensversicherung,...) tangiert, denke ich, dass es in TR gehört.
Hallo zusammen,
TR kann ich bestätigen. Wurde mir heute morgen beim Centre des Impôts in Mulhouse so erklärt. Außerdem sollen wir (2007 umgezogen) dort nur die Zinsen angeben, die NACH dem Umzug nach F angefallen sind!
Viele Grüße,
der Kembser
351
Behörden / Re: Kinderprämie
« am: 21. Mai 2008, 21:17:01 »
Hallo Dieter,
wir waren in etwa in der gleichen Situation. Also grundsätzlich habt ihr Anspruch auf die Prämie von 863,79 EUR, aber nur, wenn euer Einkommen 2006 unter einer bestimmten Grenze lag (daher kam's für uns nicht in Frage). Diese Grenzen findest du hier: http://www.caf.fr/wps/portal/particuliers/catalogue/metropole/paje
(auf "Une prime à la naissance ou à l'adoption" klicken)
Auf dieser Seite der CAF steht auch beschrieben, wie man die Prämie erhält. Man muss dort einen Antrag stellen, zusammen mit der "déclaration de grossesse", die wohl der französische Frauenarzt zu einem bestimmten Zeitpunkt ausstellt. Wie das mit einem deutschen Frauenarzt gehandhabt wird, kann man euch dort sicher sagen.
Übrigens - für später: Die CAF unterstüzt auch die Kleinkinderbetreuung - z.B. Tagesmütter oder Krippe.
Viele Grüße,
der Kembser
wir waren in etwa in der gleichen Situation. Also grundsätzlich habt ihr Anspruch auf die Prämie von 863,79 EUR, aber nur, wenn euer Einkommen 2006 unter einer bestimmten Grenze lag (daher kam's für uns nicht in Frage). Diese Grenzen findest du hier: http://www.caf.fr/wps/portal/particuliers/catalogue/metropole/paje
(auf "Une prime à la naissance ou à l'adoption" klicken)
Auf dieser Seite der CAF steht auch beschrieben, wie man die Prämie erhält. Man muss dort einen Antrag stellen, zusammen mit der "déclaration de grossesse", die wohl der französische Frauenarzt zu einem bestimmten Zeitpunkt ausstellt. Wie das mit einem deutschen Frauenarzt gehandhabt wird, kann man euch dort sicher sagen.
Übrigens - für später: Die CAF unterstüzt auch die Kleinkinderbetreuung - z.B. Tagesmütter oder Krippe.
Viele Grüße,
der Kembser
352
Steuern / Re: Erste Steuererklärung in F
« am: 19. Mai 2008, 08:40:35 »Hallo!
Ich bin Oktober 07 nach Frankreich gezogen, arbeite in Deutschland und muss nun zum 1. Mal meine Steuererklärung machen. Dazu habe ich einige Fragen, denn einiges ist mir etwas unklar!
-Ich habe noch keine numero fiscal, würde aber meine Erklärung dann (wenn Sie jemals fertig werden sollte) gerne online abgeben, weiß jemand, ob ich mir beim hotel des impots eine Steuernummer holen kann oder ob ich erst schriftlich meine erste Steuererklärung abgeben muss und dann die numero fiscal zugeordnet bekomme?
Hallo,
wir sind in einem ähnlichen Fall, nur noch etwas komplizierter (Frau arbeitet in CH, seit Umzug in F steuerpflichtig, ich Beamter in D, also ganzjährig in D steuerpflichtig). Deswegen waren wir vor einigen Wochen schon mal bei unserem Centre des Impôt und haben uns informiert: Man muss sich beim ersten Mal die Formulare besorgen (die es angeblich auch auf der mairie gibt, aber bei uns gab es bis letzten Freitag immer noch keine. Deswegen werde ich sie mir heute wohl beim Centre des Impôt holen). Wichtig ist das zusätzliche Formular für die Einkünfte aus dem Ausland.
Man kann die Formulare aber auch runterladen. Auf dieser Seite...
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers?pageId=particuliers&espId=1&sfid=10
... auf "Téléchargez vos formulaires par internet" klicken.
Dort findet man vor allem das "allgemeine" Formular (Nr. 2042) und das Formular für Einkünfte aus dem Ausland (Nr. 2047). Nur ein spezielles Berechnungsblatt für Arbeitnehmer in der Schweiz gibt's nicht im Internet, deswegen muss ich wohl direkt hin...
-Da ich bis Oktober in D versteuern muss gebe ich wohl nur die Monate 09 bis 12/07 an? Wird diese Summe dann auch auf das Jahr 2008 übertragen und dem entsprechent hochgerechnet?
Auskunft von der franz. Finanzbeamtin: Ja. Du musst die monatlichen Einkünfte von 09 bis 12/07 addieren und dort angeben. Am besten auf einem gesonderten Blatt die Vorgehensweise erläutern.
-Hat jemand Erfahrung damit für die Steuererklärungen einfach mal seinen Bänker zu belämmern? Ich habe gehört, das das möglich und teilweise auch üblich ist. Ich habe die Befürchtung, dass für die französischen Otto-Normal-Steuererklärungsmacher mit denen ich so befreundet bin eine Erklärung inklusive Hauskauf, Zinseinkünften aus Deutschland etc. etwas zu umfangreich ist?! Hat jemand da die gleichen Probleme und eventuell Erfahrungen mit Banken etc.
Also ich probier's mal selbst... Was den Hauskauf betrifft: Wurde das Haus nach dem 6.5.07 gekauft, kann man die Zinsen teilweise absetzen (Sarkozys "Steuergeschenk"): Einfach die in 2007 gezahlten Zinsen ins Feld UH eintragen!
Viele Grüße,
der Kembser
353
Behörden / Re: Deutscher Personalausweis
« am: 18. Mai 2008, 14:58:53 »Hallo, mal ne Frage:
Gilt das auch fürs Saarland?
Guckst du z.B. hier: http://www.buergerdienste-saar.de/SaarPortal/saarll.do?quelle=contentrechts&pv=176&pl=194
Zitat: "(...) Einen Ausweis kann auch besitzen, wer als Deutscher der allgemeinen Meldepflicht nicht unterliegt, weil er seinen Wohnsitz im Ausland hat. (...)"
Einen neuen Pass wirst du dagegen wohl nur beim Konsulat bekommen, nehme ich an...
354
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: maut vorher berechnen?
« am: 14. Mai 2008, 08:03:29 »355
Behörden / Re: Deutscher Personalausweis
« am: 09. Mai 2008, 19:53:06 »
Hallo,
falls ihr es in Baden-Württemberg versucht habt, dann probiert es doch mal mit Hinweis auf § 1 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 des Landespersonalausweisgesetzes:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/c03/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-PersAuswGBW1987V1P1%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=2&numberofresults=2&doc.part=S&doc.price=0.0¶mfromHL=true#focuspoint
und
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/c17/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-PersAuswGBW1987pP4%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=1&doc.part=S&doc.price=0.0¶mfromHL=true#focuspoint
Viel Erfolg!
Der Kembser
falls ihr es in Baden-Württemberg versucht habt, dann probiert es doch mal mit Hinweis auf § 1 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 des Landespersonalausweisgesetzes:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/c03/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-PersAuswGBW1987V1P1%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=2&numberofresults=2&doc.part=S&doc.price=0.0¶mfromHL=true#focuspoint
und
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/c17/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-PersAuswGBW1987pP4%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=1&doc.part=S&doc.price=0.0¶mfromHL=true#focuspoint
Viel Erfolg!
Der Kembser
356
Steuern / Re: gefahrene km zwischen dem frz. wohnort und dem dt. arbeitsort
« am: 13. April 2008, 10:51:29 »
Hallo Martin,
hier: http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers.impot?paf_dm=popup&paf_gm=content&sfid=5701&espId=1&pageId=part_impot_revenu&typePage=fkm&paf_gear_id=500018&titreDocument=Calcul+des+frais+kilom%e9triques%20-%20Voitures
kann man's genau ausrechnen.
Viele Grüße,
der Kembser
hier: http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers.impot?paf_dm=popup&paf_gm=content&sfid=5701&espId=1&pageId=part_impot_revenu&typePage=fkm&paf_gear_id=500018&titreDocument=Calcul+des+frais+kilom%e9triques%20-%20Voitures
kann man's genau ausrechnen.
Viele Grüße,
der Kembser
357
Sonstiges / Re: Keinen Mobilfunkvertrag ohne französische Papiere???
« am: 08. April 2008, 16:40:04 »
@Ralf:
Ja, ich weiß, mit Sunsim läuft mein deutsches Handy. Aber das Problem für den Anrufenden bleibt: Er ruft aus F eine d Handynummer an. Aber ansonsten zu empfehlen: Günstige Auslandsgespräche, und nur 9 ct/min für eingehende Gespräche im Ausland.
@Joh57:
Soweit ich weiß, hat es sich tatsächlich geändert. In der EU gibt es keine Aufenthaltserlaubnisse mehr. Wurde woanders hier schonmal diskutiert.
Ja, ich weiß, mit Sunsim läuft mein deutsches Handy. Aber das Problem für den Anrufenden bleibt: Er ruft aus F eine d Handynummer an. Aber ansonsten zu empfehlen: Günstige Auslandsgespräche, und nur 9 ct/min für eingehende Gespräche im Ausland.
@Joh57:
Soweit ich weiß, hat es sich tatsächlich geändert. In der EU gibt es keine Aufenthaltserlaubnisse mehr. Wurde woanders hier schonmal diskutiert.
358
Sonstiges / Keinen Mobilfunkvertrag ohne französische Papiere???
« am: 07. April 2008, 21:50:53 »
Hallo zusammen,
heute ist mir etwas widerfahren, was mir doch zuerst mal die Sprache verschlagen hat. Zuerst kurz zur Vorgeschichte:
Ich benutze bisher auch nach unserem Umzug nach F mein d Handy weiter, da wir in Sichtweite zu D wohnen und einigermaßen Empfang gegeben ist. Da ich Wenigtelefonierer bin, finde ich die f Angebote eigentlich ziemlich uninteressant, da man entweder einen relativ teuren "forfait" (Inklusivminutenvertrag) nehmen muss oder sich mit einer Prepaid-Karte begnügt, wobei hier 5 € - Aufladungen in der Regel eine Gültigkeitsdauer von gerade mal zwei Wochen (!) besitzen. Für jemanden wie mich, der höchstens 10 mal im Monat ein Handygespräch tätigt reichlich teuer.
Nun schreitet die Integration voran, wir haben Kontakt zu anderen Franzosen im Ort, außerdem geht's demnächst für eine Woche zur Schwiegerfamilie nach Südfrankreich. Da ist das mit dem d Handy blöd, denn wenn wir angerufen werden wollen, wird's für den Anrufer teuer. Nun habe ich ein - für mich - relativ interessantes Angebot gefunden: LeclercMobile, vom gleichnamigen Supermarkt. Ein Prepaid-Angebot, bei dem die Aufladung 12 Monate Gültigkeit hat. Dafür wird lediglich jeden Monat eine "Grundgebühr" von 1,50 € abgezogen. Akzeptabel.
OK, nach Mulhouse, zum nächsten E.Leclerc-Supermarkt. Die Dame am Handy-Verkaufsstand holt das Startset und will meine persönlichen Daten aufnehmen. Ich gebe ihr meinen d Perso. Sie übernimmt den Namen, fragt nach meiner Adresse, trägt sie ins Formular ein. Dann stutzt sie: Sie muss im Formular die Personalausweisnummer angeben. Darf sie eine deutsche Nummer eintragen?
Sie fragt ihre Kollegin: Ah non, non, non. Das geht nur mit französischen Papieren! Ob ich nicht einen f Führerschein hätte. Nein, ich habe ihn in D gemacht und bisher nicht eintauschen müssen
. Nein, dann könnte ich keine SIM-Karte bekommen. Das habe auch gar nichts mit Leclerc zu tun, das würden alle so machen - auch die großen Anbieter Orange, SFR und Bouygues. Ohne französische Papiere kein Mobilfunkvertrag - nicht mal 'ne Prepaid-Karte. :|
Ich frage sie, ob sie ernsthaft glaubt, dass kein einziger in F lebender Ausländer ein Handy besitzt. Doch doch, die könnten ja eine Carte de séjour vorzeigen, das ginge auch. Die hab' ich aber nicht, schließlich bin ich Deutscher, und es gibt ja die EU... Oui oui, je vous comprends... aber da könne sie nichts machen, das sei so vorgegeben, schon seit drei Jahren! >:(
Sie will mich abwimmeln. Ich könne ja mal vorbeikommen, wenn der Vorgesetzte da sei. Mit dem will ich aber gleich reden. Zum Glück spreche ich recht gut französisch. Ich bin wohl ziemlich bestimmt, denn sie ruft ihn gleich an, und der meint, sie solle doch mal bei der Hotline anrufen und nachfragen. Und siehe da, die Hotline meint: "Aucun soucis!" (kein Problem). Sie schaut halb genervt, halb erstaunt.
Nun habe ich also meine tolle Leclerc-Prepaid-Karte. Was mich aber eigentlich interessiert: Ist es tatsächlich so, dass man ohne f Papiere keinen Mobilfunkvertrag bekommt? Das wäre ja Diskriminierung! Das wär' doch was für die EU-Gerichte...
Gibt's dazu Erfahrungen???
Viele Grüße,
der Kembser
heute ist mir etwas widerfahren, was mir doch zuerst mal die Sprache verschlagen hat. Zuerst kurz zur Vorgeschichte:
Ich benutze bisher auch nach unserem Umzug nach F mein d Handy weiter, da wir in Sichtweite zu D wohnen und einigermaßen Empfang gegeben ist. Da ich Wenigtelefonierer bin, finde ich die f Angebote eigentlich ziemlich uninteressant, da man entweder einen relativ teuren "forfait" (Inklusivminutenvertrag) nehmen muss oder sich mit einer Prepaid-Karte begnügt, wobei hier 5 € - Aufladungen in der Regel eine Gültigkeitsdauer von gerade mal zwei Wochen (!) besitzen. Für jemanden wie mich, der höchstens 10 mal im Monat ein Handygespräch tätigt reichlich teuer.
Nun schreitet die Integration voran, wir haben Kontakt zu anderen Franzosen im Ort, außerdem geht's demnächst für eine Woche zur Schwiegerfamilie nach Südfrankreich. Da ist das mit dem d Handy blöd, denn wenn wir angerufen werden wollen, wird's für den Anrufer teuer. Nun habe ich ein - für mich - relativ interessantes Angebot gefunden: LeclercMobile, vom gleichnamigen Supermarkt. Ein Prepaid-Angebot, bei dem die Aufladung 12 Monate Gültigkeit hat. Dafür wird lediglich jeden Monat eine "Grundgebühr" von 1,50 € abgezogen. Akzeptabel.
OK, nach Mulhouse, zum nächsten E.Leclerc-Supermarkt. Die Dame am Handy-Verkaufsstand holt das Startset und will meine persönlichen Daten aufnehmen. Ich gebe ihr meinen d Perso. Sie übernimmt den Namen, fragt nach meiner Adresse, trägt sie ins Formular ein. Dann stutzt sie: Sie muss im Formular die Personalausweisnummer angeben. Darf sie eine deutsche Nummer eintragen?
Sie fragt ihre Kollegin: Ah non, non, non. Das geht nur mit französischen Papieren! Ob ich nicht einen f Führerschein hätte. Nein, ich habe ihn in D gemacht und bisher nicht eintauschen müssen

Ich frage sie, ob sie ernsthaft glaubt, dass kein einziger in F lebender Ausländer ein Handy besitzt. Doch doch, die könnten ja eine Carte de séjour vorzeigen, das ginge auch. Die hab' ich aber nicht, schließlich bin ich Deutscher, und es gibt ja die EU... Oui oui, je vous comprends... aber da könne sie nichts machen, das sei so vorgegeben, schon seit drei Jahren! >:(
Sie will mich abwimmeln. Ich könne ja mal vorbeikommen, wenn der Vorgesetzte da sei. Mit dem will ich aber gleich reden. Zum Glück spreche ich recht gut französisch. Ich bin wohl ziemlich bestimmt, denn sie ruft ihn gleich an, und der meint, sie solle doch mal bei der Hotline anrufen und nachfragen. Und siehe da, die Hotline meint: "Aucun soucis!" (kein Problem). Sie schaut halb genervt, halb erstaunt.
Nun habe ich also meine tolle Leclerc-Prepaid-Karte. Was mich aber eigentlich interessiert: Ist es tatsächlich so, dass man ohne f Papiere keinen Mobilfunkvertrag bekommt? Das wäre ja Diskriminierung! Das wär' doch was für die EU-Gerichte...

Gibt's dazu Erfahrungen???
Viele Grüße,
der Kembser
359
Steuern / Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
« am: 02. April 2008, 18:25:39 »
Hallo Dieter,
meine Kollegin ist in Steuerklasse 1 - wie ich. Und auch sie ist unbeschränkt steuerpflichtig.
Und, klar, das Gesamteinkommen wird in F mit zwei Punkten versteuert. Aber wenn ich mehr verdienen würde, dann würde ja unser Gesamteinkommen, geteilt durch 2, einen höheren Betrag ergeben als das Einkommen meiner Frau alleine. Und damit wäre ihr Steuersatz höher. So hatte ich das zumindest bisher verstanden. Aber ich lass' mich mal überraschen. Besonders interessant wird es ja für unser Umzugsjahr 2007, als meine Frau noch bis zum Umzugstermin in D steuerpflichtig war und - da sie in der Schweiz arbeitet - auch Steuervorauszahlungen leisten musste. Diesmal bearbeitet noch das FA Lörrach unsere Erklärung, dort habe ich sie gestern abgegeben. Aber die nette Sachbearbeiterin war sich auch nicht sicher, wie das denn nun gerechnet wird. =)
Viele Grüße,
der Kembser
meine Kollegin ist in Steuerklasse 1 - wie ich. Und auch sie ist unbeschränkt steuerpflichtig.
Und, klar, das Gesamteinkommen wird in F mit zwei Punkten versteuert. Aber wenn ich mehr verdienen würde, dann würde ja unser Gesamteinkommen, geteilt durch 2, einen höheren Betrag ergeben als das Einkommen meiner Frau alleine. Und damit wäre ihr Steuersatz höher. So hatte ich das zumindest bisher verstanden. Aber ich lass' mich mal überraschen. Besonders interessant wird es ja für unser Umzugsjahr 2007, als meine Frau noch bis zum Umzugstermin in D steuerpflichtig war und - da sie in der Schweiz arbeitet - auch Steuervorauszahlungen leisten musste. Diesmal bearbeitet noch das FA Lörrach unsere Erklärung, dort habe ich sie gestern abgegeben. Aber die nette Sachbearbeiterin war sich auch nicht sicher, wie das denn nun gerechnet wird. =)
Viele Grüße,
der Kembser
360
Steuern / Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
« am: 02. April 2008, 15:48:57 »
Hallo,
also für 2008 habe ich ja erstmals beim Finanzamt Stuttgart-Körperschaften die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt. Die habe ich auch erhalten, obwohl wir angegeben haben, dass meine Frau mehr als 12272 € in F versteuern wird.
Heute habe ich mit einer Kollegin gesprochen, die seit ein paar Jahren in F wohnt. Sie bestätigte mir, dass das f Einkommen ihres Ehemannes in der d Steuererklärung nicht berücksichtigt wird. Umgekehrt wird ihr Einkommen in F aber berücksichtigt.
Das würde bedeuten, dass man einen Vorteil hat, wenn der Ehepartner, der in D im öffentl. Dienst arbeitet, weniger verdient als der andere. Ansonsten würde ja der Mehrverdienende in D durch Steuerklasse 1 hoch besteuert und das f Einkommen in F durch die Berücksichtigung des d Einkommens höher besteuert als wenn man nicht verheiratet wäre.
Alles klar?
Da müsste ich doch mal drüber nachdenken, ob ich nach meiner momentanen Elternzeit nicht reduziere... ;D
Viele Grüße,
der Kembser
also für 2008 habe ich ja erstmals beim Finanzamt Stuttgart-Körperschaften die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt. Die habe ich auch erhalten, obwohl wir angegeben haben, dass meine Frau mehr als 12272 € in F versteuern wird.
Heute habe ich mit einer Kollegin gesprochen, die seit ein paar Jahren in F wohnt. Sie bestätigte mir, dass das f Einkommen ihres Ehemannes in der d Steuererklärung nicht berücksichtigt wird. Umgekehrt wird ihr Einkommen in F aber berücksichtigt.
Das würde bedeuten, dass man einen Vorteil hat, wenn der Ehepartner, der in D im öffentl. Dienst arbeitet, weniger verdient als der andere. Ansonsten würde ja der Mehrverdienende in D durch Steuerklasse 1 hoch besteuert und das f Einkommen in F durch die Berücksichtigung des d Einkommens höher besteuert als wenn man nicht verheiratet wäre.

Da müsste ich doch mal drüber nachdenken, ob ich nach meiner momentanen Elternzeit nicht reduziere... ;D
Viele Grüße,
der Kembser