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Nachrichten - Dieter12

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Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 03. September 2007, 13:13:41 »
Hi,

Um die f Staatsbürgerschaft bei der Geburt zu erhalten, muss an in F geboren werden. Die Geburt und die Namesgebung kann man in F übrigen bereits vor der Geburt auf dem Standesamt der Gemeinde erklären, was in eurem Falle vielleicht sinnvoll wäre, da ich nicht weiss, ob ihr bereits ein f Familienstammbuch habt. Ansonsten gibt es auch meistens in den Geburtskliniken Standesamtsbüros; aber nach der Geburt ist man meistens mit anderen Sachen beschäftigt. Die d Geburtserklärung wird dann später über das Konsulat beim Standesamt für Auslandsdeutsche in Berlin gemacht.

Gruss, Dieter

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Behörden / Re: jetzt wirds ernst-wer kann mir helfen?
« am: 03. September 2007, 12:55:48 »
Hi Katy,

Das ganze ist kein Trick, sondern nennt sich Steuerhinterziehung und ist absolut nicht legal, denn egal, wann man nach F umgezogen ist, muss man bei seiner f Steuererklärung in der Rubrik TK auf Seite 4 seine ausländischen Einkünfte des Jahres angeben, die nicht der f Besteuerung unterliegen. Diese werden zwar nicht besteuert (die Steuern hat man ja in einem anderen Land bezahlt), sorgen aber dafür, dass man nicht unter den Grenzsteuersatz fällt.
Es gibt nur eine legale Möglichkeit diesen "Trick" anzuwenden, nämlich in dem Jahr, in dem man sich entschließt zu heiraten. In diesem Jahr macht man dann ganz legal zwei Steuererklärungen, nämlich eine bis zum Hochzeitstag als Alleinstehende/r und für den Rest des Jahres die gemeinsame als Ehepaar. Aus diesem Grund und nicht nur wegen des schönen Wetters werden in F die meisten Ehen in der Mitte des Jahres geschlossen.

Gruss, Dieter

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Schönen Urlaub und vielleicht treffen wir uns auf der Autobahn.

Gruss, Dieter

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Hi Anja,

Das ist ja prima, wenn du Eltern kennst, die Kinder in der anderen Schule haben. Die Zeiten sind mit an 100% grenzender Wahrscheinlichkeit dieselben. Sie richten sich (etwas zeitversetzt) nach der örtlichen Grundschule, da Eltern häufig in beiden Schulen Kinder abholen müssen und sich schlecht teilen können. Wenn die Kinder mal im Collège sind, können sie alleine nach Hause kommen oder nehmen den Bus, weil das Collège nicht im Ort ist.
In der Regel beginnt's um ca 8 Uhr und endet um ca 16 Uhr. Mittwochs ist keine Schule (Sport-/Musik-Tag für f Kinder) und am Samstag Vormittag ist einmal im Monat kein Unterricht. Mittags können die Kinder in der Schule essen. In manchen Schulen werden die Kinder auch noch bis 18 Uhr aufbewahrt. Das muss aber extra beantragt werden und kostet auch Geld.

Gruss, Dieter

320
Technik / Re: Outlook 2007
« am: 27. Juli 2007, 21:53:29 »
Hi Markus,

Warum gehst du nicht einfach auf die Startseite von FREE und machst dann Webmail "Acces au webmail". Da kannst du problemlos deine Mails empfangen und auch abschicken. Du solltest dich aber bei den ausgehenden in Kopie setzen, damit du das Mail auch später noch lesen kannst.

Gruss, Dieter

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Hi Monja,

Das mit dem Schulanfang ist überhaupt keine Problem. Du könntest auch direkt am 4. September dort hingehen, denn die Schule stellt sich auf alles ein. Mit Sicherheit findest du aber bereits am 3.September oder sogar in der Woche vorher jemanden in der Schule, der dir Auskunft geben kann. Meistens sind aber auch Information, die alle betreffen, am Eingang der Schule in einem Schaukasten ausgehängt.
Eine gute Geschichte ist es auch immer, andere Eltern zu befragen, die bereits Kinder auf der Schule haben oder die in der gleichen Situation wie ihr seid. Da bekommt man auch gleich Kontakt.

Gruss, Dieter

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Hi Monja,

Die Ferienzeiten in F findet man auf dem Internet (Link von der Grenzgängerin) oder diesen http://www.education.gouv.fr/bo/2006/25/MENE0601389A.htm
Bei beiden solltest du wissen, welcher Académie deine Schule zugehört. Das Departement 67 gehört z.B. zur Académie Strasbourg, während 57 zu Nancy/Metz gehört.
Damit nicht ganz F zur gleichen Zeit Ferien hat, ist das Land in 3 Zonen (A,B,C) eingeteilt. (In D werden die Ferien auf Länderebene geregelt.)  Die Académie Strasbourg gehört zur Zone B, während Nancy/Metz zur Zone A gehört. So findet man also leicht die betreffenden Ferienzeiten. Bei den Tabellen sollte man noch beachten, dass immer der letzte und der erste Schultag wiedergegeben werden.
Im Allgemeinen decken sich die f Ferien nur teilweise mit den d Sommerferien, manchmal mit den d Herbstferien und zum größten Teil mit den Weihnachtsferien. Die restlichen Ferien sind zum Teil sehr verschieden, da die Vorgehensweisen zwischen F und D unterschiedlich sind. In F teilt man im Groben das Schuljahr in etwa gleichmäßige Zeitabschnitte, um nicht zu lange Unterrichtsperioden zu haben, die die Kinder ermüden lassen. In D ist man an den religiösen Festen (Ostern, Pfingsten) fixiert; und da diese jedes Jahr sich verschieben, verschieben sich auch die Ferien, was dann zu mehr oder weniger langen Unterrichtsperioden führt. In manchen Jahren könnten deshalb auch die f Frühjahrsferien mit den d Osterferien zusammenfallen.
Die Maternelle zählt in F auch als Schule; man sagt auch école dazu und sie hat deshalb auch die gleichen Ferien. In manchen Orten weicht das allerdings davon ab, da hier der Samstag unterrichtsfrei ist und deshalb einige Tage weniger Ferien gemacht werden.

Gruss, Dieter

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Versicherungen / Re: Umzug nach F - Komplizierte Konstellation
« am: 26. Juli 2007, 10:35:47 »
Hi,

Noch eine kleine Ergänzung bzgl. Krankenkasse. Die f Krankenkasse (100%) für Arbeitende in CH und wohnhaft in F ist vergleichsweise günstig. Sie lag in der selben Größenordnung, die ich jetzt für meine 30% Beamtenzusatzversicherung in D bezahlen muss.

Gruss, Dieter

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Behörden / Re: jetzt wirds ernst-wer kann mir helfen?
« am: 25. Juli 2007, 21:17:14 »
Bei der Schlüsselübergabe und Bestandsaufnahme dachten wir, wir bekämen einen Zettel, auf dem die Zählerstände notiert werden. Aber den Ölzähler hat der Architekt bei der Bestandaufnahme nicht gefunden und ansonsten haben wir nur den Stromzähler ausfindig gemacht.
Sollen wir nun die Zahl notieren oder was müssen wir tun?
Strom und Wasser fließt, aber anmelden müssen wir uns doch trotzdem.
 .....
Am 01.08.07 beginnt unser Mietvertrag, bis wann muss ich mich in D abgemeldet haben? Und gesetzt den Fall ich melde mich eine Woche vorher, also morgen ab, kann ich dann ohne Probleme hier in D noch den Rest der Behördengänge erledigen oder muss ich erst diese alle machen bevor wir uns in hier abmelden?


Hi Natalie,

Bei der Übergabe wird normalerweise vom Makler ein mehrseitiges Papier (état de lieu) ausgefüllt, in dem meines Wissens auch die verschiedenen Zählerstände vermerkt werden. Bitte dieses Papier gut aufheben, da es beim Auszug wieder hervorgekramt wird, um festzustellen, was kaputt gegangen ist und von Dir bezahlt werden muss.

Eine Anmeldung wie in D gibt es in F nicht; d.h. du meldest dich in D ab und in F übernehmt ihr zum 1.8. dann den Stromanschluss bei der EDF, das dann als Wohnungsnachweis herangezogen wird, um z.B. ein Bankkonto eröffnen zu können. Bitte bei der EDF ausdrücklich darauf bestehen, dass der Anschluss auf Madame und Monsieur eingerichtet wird, dann habt ihr beide nämlich einen Wohnungsnachweis. 
Beim Wasser gibt es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Anbieter und hier ist die Mairie die Anlaufstelle.
 

Gruss, Dieter

325
Versicherungen / Re: Umzug nach F - Komplizierte Konstellation
« am: 24. Juli 2007, 09:33:34 »
Hi,

Wer in F wohnt und in CH arbeitet hat normalerweise nicht die Wahl zwischen Sécu oder einer anderen Versicherung. Für Arbeitende in CH schließt man eine Vollversicherung (100% oder mehr) in F ab. Ich war seinerzeit mal bei der Crédit Mutuel (das ist eine Bank, die aber auch Versicherungen u.a. macht), die ganz gut war.
Als Beamter, der in D seine Steuern bezahlen muss, solltest du dich dann aber auf mehr Steuern einstellen, denn deine Frau darf nur in Grenzen dazuverdienen.

Gruss, Dieter

326
Hi Andreas,

Da muss bei dir was schief gelaufen sein. Ich habe auch ein f Ebay-Konto, kann mich aber ohne Probleme damit bei ebay.de einloggen und komme dann auf die selben Daten, die ich auch in ebay.fr sehe.

Gruss, Dieter

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Sonstiges / Re: Autokauf
« am: 17. Juli 2007, 08:17:44 »
Hi Pit,

Mach' den Leuten nicht so viel Angst. Das hört sich ja fast so an, als müsste man beim Autoverkauf mit mehreren Jahren Gefängnis rechnen.
Ich denke mal, dass bei einem alten Auto niemand klagen wird und bei neueren regelmässige Inspektionen ausreichender Nachweis gegen einen "vice caché" (versteckter Fehler) sind.

Gruss, Dieter

328
Anmerkungen zum Forum / Re: Karte
« am: 17. Juli 2007, 08:09:03 »
Danke Marco  =), sieht jetzt viel schöner aus.

Gruss, Dieter

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Anmerkungen zum Forum / Karte
« am: 16. Juli 2007, 21:57:57 »
Hi Marco,

Ich bin auf die Karte mit den Mitgliederpieksern gegangen und habe festgestellt, das ich bei der Grundeinstellung nicht mehr zu sehen bin. Das soll ja wohl nicht heißen, dass die 68er jetzt ausgeschlossen werden sollen  =|?

Gruss, Dieter

330
Hi,

In F wie in D ist der Wohnsitz entscheidend, wo die Kinder zur Schule gehen. Wer seine Kinder nicht in die vergesehene Schule schicken will, muss eine Genehmigung beantragen, denn es besteht in beiden Ländern Schulpflicht, die auch kontrolliert wird. Ob man Steuern in dem einen oder anderen Land bezahlt hat meines Erachtens nicht viel zu bedeuten, da die Schulen haupsächlich von den Gemeinden finanziert werden und die erhalten nur ihre Steueranteile, wenn sie Bewohner vorweisen können. Als für Nicht-Bewohner erhält die Gemeinde kein Geld aus taxe d'habitation, Finanzausgleich, .... und deshalb liegen die Chancen sehr hoch, dass Nicht-Bewohner dann wohl mit Schulgeld zur Kasse gebeten werden.

Gruss, Dieter

Ansonsten ist es natürlich auch nicht verwehrt, die Suchfunktion des Forums zu nutzen!
z.B. http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/empty-t229.0.html

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