Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dieter12

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Steuern / Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« am: 27. September 2007, 21:36:07 »
Hi Simone,

Ich bin bei der Crédit Mutuel gewesen, das ist eine Bank, die aber auch Versicherungen abschließt. War damals (vor 5 Jahren) sehr günstig und hatte ausgezeichnete Leistungen. Sie soll inzwischen etwas teurer geworden sein.

Gruss, Dieter

287
Technik / Re: DSL in Niederroedern
« am: 26. September 2007, 16:47:52 »
Hi Björn,

Hast Du mal im Forum herumgeschmöckert; ich glaub' da gibt's bereits 'ne ganze Menge an Tipps und Hinweisen, wie Du an deine Info kommen kannst.

Gruss, Dieter

288
Hi Jörg,

Glaube ich nicht, aber das wäre doch die Gelegenheit, sich ins F  ;-) einzuarbeiten.

Gruss, Dieter

289
Steuern / Re: Steuern öffentlicher Dienst
« am: 26. September 2007, 16:37:30 »
Hi Rüdiger,

Leider ist die d Gründlichkeit noch nicht so weit vorgedrungen, dass es solche Anträge zum Herunterladen gibt (ich habe es jedenfalls noch nicht gefunden). In F klappt das mit dem Internet besser.
Falls Du denn doch den Download irgendwo findest, gib' mal Bescheid.

Gruss, Dieter

290
Steuern / Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« am: 26. September 2007, 16:32:51 »
Hi Simone,

Du solltest Dich vielleicht jetzt bereits mal auf den Internetseiten der f Grenzgänger kundig machen, denn mit D hast Du dann nichts mehr zu tun.
http://www.frontalier.org/  und viele andere

Gruss, Dieter

291
Steuern / Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« am: 26. September 2007, 16:26:52 »
Hi Simone,

Ob man die d Krankenversicherung absetzen kann, weiss ich leider nicht, aber die f kann man. Ich wohne auch in F und habe mal einige Jahre in CH gearbeitet. Ich würde Euch deshalb raten, eine Krankenversicherung in F abzuschließen, denn die sind erheblich günstiger, als die CH oder D. Im f/CH Grenzgebiet gibt es eine spezielle Kankenversicherung, die auf die Grenzgänger mit der Schweiz zugeschnitten ist.

Gruss, Dieter

292
Steuern / Re: Steuern öffentlicher Dienst
« am: 20. September 2007, 22:08:12 »
Hi Rüdiger,

Wenn jemand seine Steuern in D reicht das doch. Warum sollte das f Finanzamt daran interessiert sein zu erfahren, wieviel Steuern man im Ausland bezahlt. Das ändert sich nur, wenn man auch durch f Einkünfte in F steuerpflichtig wird. Aber das ist ja nach deinen Schilderungen nicht der Fall.

Gruss, Dieter

293
Doch, doch Hermann, ich habe was von einem SchlafFahrtenbuch gehört,

 :-D Dieter  :laugh:

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Technik / Re: Deutsche Steckdosen in F einbauen?
« am: 18. September 2007, 20:35:13 »
Hi,

Obendrein passen d Schukostecker in f Steckdosen, aber die f Stecker passen nicht in d Steckdosen, d.h. mit jedem f Gerät kann man sich dann auch gleich einen Adapter zulegen, wenn man d Steckdosen hat.
Zusätzlich kann ich mir auch vorstellen, dass der Wiederverkaufswert des Hauses fällt, denn wer will in F schon ein Haus mit d Steckdosen?

Gruss, Dieter

295
Hi,

Ich habe noch nie, dass die Wohnsteuer vom Vermieter kassiert wird. In der Regel wird die per Brief direkt an den Mieter zugestellt und muss immer dort bezahlt werden, wo man zum 1.1. des Jahres gewohnt hat.

Gruss, Dieter

296
Steuern / Re: Partner arbeitet in F, leben in D?
« am: 15. September 2007, 11:57:05 »
Hi,

Würdet Ihr im Elsaß wohnen, so würde die 12272€ Grenze greifen. Bei Wohnsitz in D scheint sie nicht zu gelten, denn ich kenne eine Familie, wo sie offensichtlich nicht zur Geltung kommt, aber ich bin mir nicht ganz sicher.

Gruss, Dieter

297
Steuern / Re: Steuererklärung in deutschland
« am: 15. September 2007, 11:46:57 »
Hi Samy,

Für den Zeitraum, indem Du in D gewohnt hast und wenn es nur ein Tag wäre, musst Du auch in D Steuern zahlen. Für die restliche Zeit bist Du dann in F steuerpflichtig, wenn Du dort als Grenzgänger wohnhaft bist.

Gruss, Dieter

298
Für 2007 habe ich, der ich in Deutschland arbeite, eine Bescheinigung vom Betriebsstättenfinanzamt bekommen mit uneinbeschränkter Steuerpflicht, Klasse 1.

In 2007 ist das zu versteuernde Einkommen meiner frisch Angetrauten 0 bzw. sehr gering.

In 2008 wirds mehr werden ggf. ungefähr in Höhe meine Einkünfte (>12.272 €). Was muss ich dann beachten? Kann ich dann nicht mehr die unbegrenzte Steuerpflicht in Deutschland beantragen?

Hi Stevi,

Für 2007 hätte das eigentlich Steuerklasse 3 sein müssen (wenn Du in 2007 bereits verheiratet warst), aber für 2008 musst Du dann wohl in den saueren Apfel Klasse 1 beißen müssen. Wie gesagt, das d System finde ich leicht ungerecht im Vergleich zum f; und ich rede nicht einmal vom Vergleich Steuerklasse 3 und f System.

Gruss, Dieter

299
Hi Ralph,

Es ist genau, wie du beschrieben hast. Es gibt nur einen keinen, aber wichtigen Unterschied zwischen F und D. In F wird ganz normal das ganze Familieneinkommen berücksichtigt, um den Steuersatz zu berechnen, der dann auf das in F zu versteuernde Einkommen angewendet wird. In D wird das auch gemacht; so weit, so gut. Da man keine Lohnsteuerkarte hat, muss man die unbegrenzte Steuerpflicht beantragen (um z.B. nach Steuerklasse 3 versteuert zu werden) und die erhält man leider nicht, wenn die ausländischen Einkünfte zu hoch sind. Zu hoch heißt: Mehr als 10% der d Einkünfte oder 12272€/Jahr für Verheiratete.
Ich finde die d Zusatzregelung einigermaßen familienfeindlich und Reichen bevorzugend (bei 2 Millionen im Jahr kann man gut 10% woanders dazuverdienen).

Gruss, Dieter

300
Steuern / Re: grenzgänger/Montage
« am: 08. September 2007, 16:57:22 »
Hi Ralph,

12272€/Jahr für Verheiratete und die Hälfte für Alleinstehende oder unter 10% der d Einkünfte.

Gruss, Dieter

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