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Nachrichten - Dieter12

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Steuern / Re: Wo finde ich die Progressionstabelle
« am: 21. November 2007, 22:42:51 »
Hi Kembser,

Er hat natürlich insofern recht, als dass euer gemeinsamer Steuersatz geringer ist, als der Steuersatz der sich ergeben würde, wenn du ebensoviel wie deine Frau verdienen würdest. Somit hast du bei deiner Frau noch einen Wunsch frei für die Senkung ihres Steuersatzes.
Was ich nicht weiss, aber gerne wissen würde, ob bei deiner Versteuerung nach Steuerklasse 1 in D auch noch das Gehalt deiner Frau zur Bestimmung deines Steuersatzes herangezogen wird.

Gruss, Dieter

227
ich weiß nicht warum immer alle annehmen in Frankreich nehmen es alle locker (die Gendarmerie jedenfalls ganz bestimmt nicht).

Hi Ralph,

Ich glaube zu wissen, woran das liegt. Die meisten Deutschen kennen Frankreich und ihre Bewohner aus dem Urlaub. Die Urlauber sind da meistens recht locker und entspannt; wollen es jedenfalls sein. Und diejenigen, die einen lockeren Urlaub verkaufen, stellen sich natürlich auf ihre Kunden ein oder? Davon sind übrigens nicht nur die d Touristen betroffen, sondern die Meinung ist weltweit verbreitet.
Man muss noch dazu wissen, dass Frankreich zu den meistbesuchten Urlaubsländern der Welt gehört und diesen Spitzenplatz kann man nur halten, wenn die Kunden zufrieden sind.
Gruss, Dieter 

228
Steuern / Re: Wo finde ich die Progressionstabelle
« am: 21. November 2007, 17:49:19 »
Laut Aussage eines Finanzbeamten des FA Lörrach würde es aber das franz. Finanzamt im umgekehrten Fall genauso machen. Tja, damit müssen wir wohl leben. Uns wird es nächstes Jahr genauso gehen, denn ich bin Beamter in D. Allerdings würden wir wohl eher profitieren, denn meine Frau verdient mehr als ich, sodass mein Einkommen ja unter Umständen den Steuersatz meiner Frau senken würde! Aber ich zahl' natürlich Steuerklasse 1 in D.

@ Kembser
Den kenne ich wahrscheinlich auch, denn er erklärt wirklich gut beim Bürgersprechtag an der Palmrainbrücke alles wichtige für d Grenzgänger in d Steuerangelegenheit. Wenn er sich zur obigen Aussage zum f Steuersystem hat hinreißen lassen, dann liegt er falsch und man sollte dann eher seine f Kollegin aus Saint Louis beim gleichen Bürgersprechtag befragen.
Tatsache ist, das es für F völlig egal ist, in welcher d Steuerklasse du bist und wieviel Steuern du in D bezahlst. In F werden die Einkünfte des Ehepaares zusammengerechnet und dann wird der Steuersatz ermittelt. Dieser wird dann nur auf das in f zu versteuernde Einkommen angewendet.
In D gibt es diese für Grenzgänger extrem ungerechte 10%- bzw 12272€-Grenze, die u.a. dafür sorgt, dass man dann die Steuerklasse 3 verliert (sehr Familien freundlich!!!).

@Diego
Leider ist im Wiki noch der alte Link zum f Online-Steuerrechner. Hier ist der neue; ich werde ihn auch im Wiki unterbringen.
http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2007/
Dein erster Link ist eine Presseerklärung und besagt, das in 2006 das f Steuersystem geändert wurde. Die Steuern selbst kann man übrigens nicht damit ermitteln.

@Anja
Ich habe dir bereits einmal erklärt, wie du deine f Steuern in deinem Fall ermitteln kannst. Wenn du in diesem Sinne den Steuerrechner verwendest, ist es nicht notwendig nach f Progressiontabellen zu suchen, die nichts mit d Progressionstabellen gemein haben.

Gruss, Dieter

229
Steuern / Re: Einkommensgrenze 12.272 Euro - wie "bereinigt"???
« am: 17. November 2007, 22:22:02 »
Hi Anja,

Du hast recht, ich habe das mit dem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht verwechselt. In der Bescheinigung des f Finanzamtes zur d Steuererklärung steht unter der Rubrik "Einkünfte, die im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen" die Spalte "Bruttoarbeitslohn". Ich kann dir leider nicht sagen, was du in deinem Fall dort eintragen musst.

Gruss, Dieter

230
Steuern / Re: Einkommensgrenze 12.272 Euro - wie "bereinigt"???
« am: 16. November 2007, 17:54:43 »
Hi Anja,

Im Antrag steht "Voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn (einschließlich Sachbezüge, Gratifikationen, Tantiemen usw.)".

Gruss, Dieter

231
Sonstiges / Re: wenn das kind in die schule kommt
« am: 16. November 2007, 16:04:19 »
Hi Diego,

Im Gegenteil, es gibt keine Probleme, sondern nur Vorteile, die es nur in wenigen Teilen Europas gibt, d.h. im Elsass gibt es zweisprachige Klassen, in denen die Hälfte des Unterrichts in F und die andere in D unterrichtet wird. Und das klappt in der Regel sehr gut, zumal wenn mindestens ein Elternpaar d spricht.

Gruss, Dieter

232
Behörden / Re: Internationaler Führerschein
« am: 16. November 2007, 15:51:00 »
Hi Dirk,

Mit einem f Führerschein erhält man auf der Prefecture oder der Sous-Prefecture einen internationalen Führerschein. Bei diesem Link geben sie auch an, welche Unterlagen man brauch: http://www.lemoneymag.fr/v4/fiche/s_Fiche_v4/0,5382,14465,00.html
Bei dem was ich gelesen habe, ist nicht immer zwingend nur der f Führerschein angegeben, aber es könnte natürlich so gemeint sein. Ich würde es einfach mal an deiner Prefecture oder der Sous-Prefecture ausprobieren und nimm sofort alle notwendigen Unterlagen mit, dann hast du vielleicht eine Chance, einen zu bekommen.
Ansonsten könntest Du ja auch gleich einen f Führerschein beantragen, vielleicht hilft das bei der Ausstellung eines internationalen.

Gruss, Dieter

233
Steuern / Re: Unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland
« am: 15. November 2007, 15:26:53 »
Hi Mathis,

Im Prinzip müsstest Du das machen, aber ich finde, dass das f Finanzamt überhaupt nicht daran interessiert ist zu wissen, dass Monsieur Mathis im nächsten Jahr nach seiner Schätzung in F nichts verdienen wird. Aber wie ich die Jungs und Mädels vom d Finanzamt kenne, möchten sie gerne eine Stempel vom f Finanzamt sehen.
Also füllst Du diesen Antrag mit deiner Schätzung (0€) aus, fährst zum f Finanzamt, gehst zum Empfang (accueil), der stempelt Dir deine doppelte Ausführung für das d Finazamt ab, legt den f Durchschlag in ein Aufbewahrkästchen (vielleicht heimlich, wenn du nicht mehr da bist, in den Papierkorb :P ) und dann kannst Du das zum d Finanzamt schicken.
Im nächsten Jahr geht das gleiche Spielchen wieder los (bitte Internetlinks oder .PDF aufbewahren), aber Du brauchst dann nicht mehr für diesen Antrag zum f Finanzamt (du kannst auf dem Antrag einfach ankreuzen: Die Situation hat sich seit dem letzten Jahr nicht verändert (persönliche Anmerkung:Das ist eine erstaunliche Kompetenzabgabe für eine d Finanzverwaltung), dafür musst Du aber für deinen Einkommensteuerjahresausgleich im Jahr drauf eine kleine Reise zum f Finanzamt einlegen.

Gruss, Dieter

234
Sonstiges / Re: wenn das baby da ist?
« am: 15. November 2007, 15:06:52 »
....Da man in F aber ein paar Euro mehr Kindergeld bekommt,(wird dann angerechnet ans Deutsche, Differenz kriegt man von F), kriegen wir die Differenz halt nicht.......

Hi Jenny,

Du musst etwas aufpassen und in der Hitze des Gefechts keine falschen Informationen geben, an denen sich andere Leute dann orientieren.
In D gibt es vielleicht weniger sonstige Leistungen, aber es wird eindeutig mehr Kindergeld als in F bezahlt:
Kindergeld in D: 154€ pro Kind
Kindergeld in F: Beim ersten Kind gibt's nichts. Ab dem 2.Kind erhält man insgesamt 119,13€ (+ 33,51€ wenn das ältere über 11 Jahre oder + 59,57€ über 16 Jahre ist). Für jedes weitere Kind kommen 152,63€ dazu.

Gruss, Dieter

235
Steuern / Re: Unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland
« am: 15. November 2007, 14:35:01 »
Hi Mathis,

Du musst meiner Meinung nach so vorgehen wie die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, d.h.
1. Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG (in französisch/deutsch):
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/download/mf/ofd/LSt.html
2. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung/Antrag auf vereinfachte Lohnsteuerermäßigung
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/02_lst/2008/index.htm
Auf dieser Seite des bayrischen Finanzministeriums kann man diesen Antrag neben dem PDF-Download auch direkt online ausfüllen und dann ausdrucken.

Wenn das bei Dir schon zum 1.1.08 greift, musst Du Dich mit den beiden Anträge beeilen, denn sie müssen bis zum 30.11. beim Finanzamt vorliegen. Das Finanzamt trifft dann eine Entscheidung (ja/nein) und stellt diese Dir oder direkt deinem Arbeitgeber zu.

Gruss, Dieter

236
Wohnen / Re: Wartungsvertrag Gasheizung
« am: 14. November 2007, 16:34:00 »
Hi,

Das kann gut möglich sein. Dürfte aber in deinem Mietvertrag stehen.

Gruss, Dieter

237
Steuern / Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 22:20:04 »
Hi Diego,

Es ist richtig, dass MS ist kein Beamter ist, aber die d Beamten, die in CH wohnen, werden wie alle anderen behandelt und nicht wie im Verhältnis D/F, wo die Beamten anders behandelt werden. Die Verträge zwischen D/CH und D/F sind dbzgl ganz anders; sehr zu meinem Leidwesen. Aber vielleicht entschließe ich mich dann doch noch eines Tages MS zu folgen.

Gruss, Dieter

238
Sonstiges / Re: Gechlortes Leitungswasser
« am: 13. November 2007, 21:00:23 »
Hi Simone,

Das mit dem Chloren von Trinkwasser kann es sehr unterschiedlich sein. In Mulhouse haben wir ausgezeichnetes Trinkwasser und wir trinken nur dieses. Solltest Du mal nach Mulhouse kommen, kannst Du Dir ja einen Kanister abfüllen. Neben dem "Globe" in der Rue Sauvage gibt es einen kostenlosen öffentlichen Wasserhahn.

Gruss, Dieter

239
Steuern / Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 20:49:27 »
Hi,

Michael wohnt jetzt in der Schweiz.

Gruss, Dieter

240
Steuern / Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 18:07:16 »
Hi Mona,

Auch mit doppelter Staatsbürgerschaft entgeht dein Mann dem d Fiskus nicht. Hierzu gibt es bereits einschlägige Gerichtsurteile. Es ginge nur, wenn er die d Staatsbürgerschaft abgibt und die f annimmt, aber als d Beamter wird ihm nicht erlaubt, die d Staatsbürgerschaft abzugeben. Also geht das auch nicht. Die einzige Möglichkeit ist diejenige, die Michael Schumacher gewählt hat und das lohnt sich bereits bei einem viel geringeren Einkommen.

Gruss, Dieter

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