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Steuern / Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« am: 16. Februar 2008, 21:15:42 »
Hi Käte,
Das wird auf dein gesamtes Jahresbruttoeinkommen bezogen.
Gruss, Dieter
Das wird auf dein gesamtes Jahresbruttoeinkommen bezogen.
Gruss, Dieter
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Steuern / Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« am: 16. Februar 2008, 19:58:19 »
Hi Käte,
Ja offensichtlich ist alles etwas unklar, denn jetzt spricht du nicht mehr von einem hypothetischen Fall in der Zukunft, sondern von der Steuererklärung aus 2006, die ja bereits abgeschlossen sind; d.h. es liegen Steuerjahresausgleiche (7monatige Jahressteuerbescheide in f gibt es nicht) vor und Steuervorauszahlungen gibt es in diesen nicht. Etwas klarer muss es schon sein.
Gruss, Dieter
Ja offensichtlich ist alles etwas unklar, denn jetzt spricht du nicht mehr von einem hypothetischen Fall in der Zukunft, sondern von der Steuererklärung aus 2006, die ja bereits abgeschlossen sind; d.h. es liegen Steuerjahresausgleiche (7monatige Jahressteuerbescheide in f gibt es nicht) vor und Steuervorauszahlungen gibt es in diesen nicht. Etwas klarer muss es schon sein.
Gruss, Dieter
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Wohnen / Re: Brauche dringend Infos und Hilfe!!!
« am: 16. Februar 2008, 19:28:16 »
Hi Markus,
Ich weiss es von der Crédit Mutuel, aber ich denke, dass es noch viele mehr gibt, denn es ist doch klar, wenn du ein Gartenhäuschen finanzieren willst und dein Zweifamilienhaus dafür verpfändest, dass die Bank dir das zu 100% finanziert.
Gruss, Dieter
Ich weiss es von der Crédit Mutuel, aber ich denke, dass es noch viele mehr gibt, denn es ist doch klar, wenn du ein Gartenhäuschen finanzieren willst und dein Zweifamilienhaus dafür verpfändest, dass die Bank dir das zu 100% finanziert.
Gruss, Dieter
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Gesundheitswesen / Re: deutsche und frz. Krankenversicherung
« am: 16. Februar 2008, 18:09:25 »
Hi,
Es gibt im Forum eine Suchfunktion (http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/arbeitslosengeld-in-frankreich-t916.0.html;msg5259#msg5259) und obendrein gilt natürlich: Wem manche Regeln in fremden Länder nicht gefallen, die bleiben besser im wohlbekannten eigenen Land.
Gruss, Dieter
Es gibt im Forum eine Suchfunktion (http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/arbeitslosengeld-in-frankreich-t916.0.html;msg5259#msg5259) und obendrein gilt natürlich: Wem manche Regeln in fremden Länder nicht gefallen, die bleiben besser im wohlbekannten eigenen Land.
Gruss, Dieter
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Steuern / Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« am: 16. Februar 2008, 17:58:31 »
Hej,
überleg' mal. Bist du wirklich der Meinung, dass der d Fiskus Michael Schumacher seine Steuermillionen zurückbezahlt hat, als er seinerzeit im April in die Schweiz gezogen ist?
Du bezahlst hübsch deine Steuern in D auf der Basis deines Jahresverdienstes (deshalb heisst das auch Steuerjahresausgleich) und in F passiert das Gleiche.
Gruss, Dieter
überleg' mal. Bist du wirklich der Meinung, dass der d Fiskus Michael Schumacher seine Steuermillionen zurückbezahlt hat, als er seinerzeit im April in die Schweiz gezogen ist?
Du bezahlst hübsch deine Steuern in D auf der Basis deines Jahresverdienstes (deshalb heisst das auch Steuerjahresausgleich) und in F passiert das Gleiche.
Gruss, Dieter
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Wohnen / Re: Brauche dringend Infos und Hilfe!!!
« am: 16. Februar 2008, 13:19:58 »
Hi Ralph,
Auch wenn du im Bankgeschäft zu tun hast, muss ich dir widersprechen, denn von mindestens einem Fall weiss ich, das Banken in F eine 100% Finanzierung (natürlich nicht die Makler-, Notar-, usw -kosten) machen. Es versteht sich von selbst, dass Banken das nicht ohne die notwendigen Sicherheiten machen.
Gruss, Dieter
Auch wenn du im Bankgeschäft zu tun hast, muss ich dir widersprechen, denn von mindestens einem Fall weiss ich, das Banken in F eine 100% Finanzierung (natürlich nicht die Makler-, Notar-, usw -kosten) machen. Es versteht sich von selbst, dass Banken das nicht ohne die notwendigen Sicherheiten machen.
Gruss, Dieter
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Steuern / Re: Angestellter des französischen Staats - Arbeitsplatz und Wohnsitz in Saarbrü
« am: 10. Februar 2008, 17:28:04 »
Hi Fabulan,
Du solltest uns noch verraten, welche Staatsangehörigkeiten du besitzt, denn zur Entscheidung, wo f/d Staatsbeschäftigte ihre Steuern bezahlen, ist auch das wichtig.
Gruss, Dieter
Du solltest uns noch verraten, welche Staatsangehörigkeiten du besitzt, denn zur Entscheidung, wo f/d Staatsbeschäftigte ihre Steuern bezahlen, ist auch das wichtig.
Gruss, Dieter
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Sonstiges / Re: Heirat oder nicht?
« am: 07. Februar 2008, 22:37:53 »
Hi,
Das Namengebungsrecht hat sich geändert und ich kann deshalb keine zuverlässigen Auskünfte mehr geben. Die d Nationalität erhält euer Kind in jedem Fall, da der Vater Deutscher ist. Allerdings gibts die nicht automatisch, sondern muss in Berlin Standesamt1 (http://www.berlin.de/standesamt1/) beantragt werden. Das ist aber nur eine Formsache, dauert etwas länger und kostet Gebühren.
Kompetente Auskunft dürfte man auf dem Konsulat und auf dem f Standesamt erhalten.
Gruss, Dieter
Das Namengebungsrecht hat sich geändert und ich kann deshalb keine zuverlässigen Auskünfte mehr geben. Die d Nationalität erhält euer Kind in jedem Fall, da der Vater Deutscher ist. Allerdings gibts die nicht automatisch, sondern muss in Berlin Standesamt1 (http://www.berlin.de/standesamt1/) beantragt werden. Das ist aber nur eine Formsache, dauert etwas länger und kostet Gebühren.
Kompetente Auskunft dürfte man auf dem Konsulat und auf dem f Standesamt erhalten.
Gruss, Dieter
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Sonstiges / Re: Heirat oder nicht?
« am: 07. Februar 2008, 18:38:08 »
Hi,
Sobald man gemeinsame Besitztümer (Häuser, Kinder, usw) hat, ist es in der Regel einfacher, wenn man verheiratet ist. Du solltest dich einmal kundig machen, wie es in F gehandhabt wird, wenn der Mutter deines/er Kinder etwas zustößt (bei wichtigen Besitztümern ist es leider notwendig, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein). Ich hatte mir die selben Fragen gestellt und mich dann entschlossen, einige Jahre nach der Geburt meiner Kinder ihre französische Mutter zu heirateten. Seither hat sich die Gesetzgebung geändert (z.B. bzgl der Namensgebung), aber es wird immer noch nicht ganz so einfach und selbstverständlich sein, als ausländischer Vater das Sorgerecht über französische Kinder zu bekommen, auch wenn es die eigenen sind.
Ich würde aber jetzt nichts überstürzen, denn eine Geburt, wie eine Heirat sollten gut vorbereitet sein. Das sind einmalige Erlebnisse im Leben und verdienen keine Hetze, wenn man sie genießen will.
Da du beamteter Grenzgänger bist, ist es steuermäßig, so glaube ich, kifkif.
Was den Ehevertrag betrifft, verstehe ich die Frage nicht, denn ihr wohnt ja in F und werdet evt. in F heiraten, eurer Kind wird in F geboren werden (vermute ich). Also gibt es doch nur Angelegenheiten in F zu regeln.
Gruss, Dieter
Sobald man gemeinsame Besitztümer (Häuser, Kinder, usw) hat, ist es in der Regel einfacher, wenn man verheiratet ist. Du solltest dich einmal kundig machen, wie es in F gehandhabt wird, wenn der Mutter deines/er Kinder etwas zustößt (bei wichtigen Besitztümern ist es leider notwendig, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein). Ich hatte mir die selben Fragen gestellt und mich dann entschlossen, einige Jahre nach der Geburt meiner Kinder ihre französische Mutter zu heirateten. Seither hat sich die Gesetzgebung geändert (z.B. bzgl der Namensgebung), aber es wird immer noch nicht ganz so einfach und selbstverständlich sein, als ausländischer Vater das Sorgerecht über französische Kinder zu bekommen, auch wenn es die eigenen sind.
Ich würde aber jetzt nichts überstürzen, denn eine Geburt, wie eine Heirat sollten gut vorbereitet sein. Das sind einmalige Erlebnisse im Leben und verdienen keine Hetze, wenn man sie genießen will.
Da du beamteter Grenzgänger bist, ist es steuermäßig, so glaube ich, kifkif.
Was den Ehevertrag betrifft, verstehe ich die Frage nicht, denn ihr wohnt ja in F und werdet evt. in F heiraten, eurer Kind wird in F geboren werden (vermute ich). Also gibt es doch nur Angelegenheiten in F zu regeln.
Gruss, Dieter
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Steuern / Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« am: 01. Februar 2008, 21:13:26 »
Hi Robert,
Man sollte für die Versteuerung der Zinserträge in F vielleicht noch hinzufügen, dass man häufig die Wahl hat, sich zu entscheiden, ob man an der Quelle die Steuer auf die Zinserträge bezahlt (bin mir nicht ganz sicher 25% oder 27%) oder ob man sie bei der Jahressteuererklärung angibt. Liegt man im Steuersatz unter 25%, ist die letztere Wahl angebracht.
Gruss, Dieter
Man sollte für die Versteuerung der Zinserträge in F vielleicht noch hinzufügen, dass man häufig die Wahl hat, sich zu entscheiden, ob man an der Quelle die Steuer auf die Zinserträge bezahlt (bin mir nicht ganz sicher 25% oder 27%) oder ob man sie bei der Jahressteuererklärung angibt. Liegt man im Steuersatz unter 25%, ist die letztere Wahl angebracht.
Gruss, Dieter
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Technik / Re: Freebox V4 und WiFi
« am: 01. Februar 2008, 20:44:13 »
Hi Pero,
Hab vielleicht noch irgendwo meine Free-WiFi-Carte für die V4 liegen. Wenn dich das interessiert, könnte ich mich mal an die Suche machen.
Gruss, Dieter
Hab vielleicht noch irgendwo meine Free-WiFi-Carte für die V4 liegen. Wenn dich das interessiert, könnte ich mich mal an die Suche machen.
Gruss, Dieter
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Behörden / Re: Neuer mit vielen Fragen...
« am: 30. Januar 2008, 22:01:17 »
Hi,
Pit, du dürftest Recht haben mit dem Beantragen einer neuen Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich, denn die Schengen-Regelung geht nur bis 3 Monate Aufenthalt in einem anderen Schengen-Land:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Schengen.html
Gruss, Dieter
Pit, du dürftest Recht haben mit dem Beantragen einer neuen Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich, denn die Schengen-Regelung geht nur bis 3 Monate Aufenthalt in einem anderen Schengen-Land:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Schengen.html
Gruss, Dieter
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto ohne COC Dokument überführen
« am: 25. Januar 2008, 18:14:50 »
Hi Menser,
Zum Autoanmelden reicht die einfache Wohnsitzangabe, glaube ich, nicht. Wenn du zur Untermiete wohnst, muss der Hauptmieter (der mit seinem Namen auf der EDF-Rechnung) diese Rechnung vorlegen und eine Erklärung, dass du bei ihm wohnst. Vielleicht ist es sogar notwendig, dass diese Person dann beim Anmelden persönlich mitkommt.
Gruss, Dieter
Zum Autoanmelden reicht die einfache Wohnsitzangabe, glaube ich, nicht. Wenn du zur Untermiete wohnst, muss der Hauptmieter (der mit seinem Namen auf der EDF-Rechnung) diese Rechnung vorlegen und eine Erklärung, dass du bei ihm wohnst. Vielleicht ist es sogar notwendig, dass diese Person dann beim Anmelden persönlich mitkommt.
Gruss, Dieter
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Behörden / Re: Facture
« am: 25. Januar 2008, 18:05:56 »Hallo liebe Leute,
ich höre, daß man eine EDF/GDF- oder eine Telefonrechnung üblicherweise braucht um sich anzumelden und die französische Steuernummer zu beantragen. Ist ......
Hi Martin,
Verrat uns doch bitte nochmal, wo du dich angemeldet hast, da man dieses üblicherweisen nicht so macht wie in D.
Gruss, Dieter
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Steuern / Re: Umzug in die BRD im Juli 2007 - Steuerzahlungen aus FRA für 2007
« am: 20. Januar 2008, 15:58:38 »
Hi Carsten,
Auch wenn du die selbe Frage mehrmals stellst, wirst immer nur eine Antwort erhalten; und diese habe ich dir bereits gegeben.
Gruss, Dieter
Auch wenn du die selbe Frage mehrmals stellst, wirst immer nur eine Antwort erhalten; und diese habe ich dir bereits gegeben.
Gruss, Dieter