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Aktuelles aus Frankreich / Re: Änderungen zum Jahr 2008
« am: 02. April 2008, 17:53:30 »hallo mathis
hast du was gehört das wir als grenzgänger bald unsere steuern nach deutschem steuerrecht in deutschland zahlen müßen
gruß votan
Hej Votan,
das hat doch nichts mit den Veränderungen für das Jahr 2008 in F zu tun oder glaubst du wirklich, dass eine Veränderung in der Besteuerung für einige d Grenzgänger auf der ersten Seite von "Le Monde" veröffentlicht wird.
Gruss, Dieter
P.S.:Wenn du mal die Suchfunktion einsetzt, wirst du sehen, dass es noch einige andere Kollegen gibt, die versuchen solche Gerüchte in die Welt zu setzen.
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Steuern / Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
« am: 02. April 2008, 17:45:38 »
Hi Andreas,
Das ist ja sehr interessant, wenn Du die unbeschränkte Steuerpflicht erhalten hast, müsstest Du dann auch in Steuerklasse 3 sein oder? Dann hätte mir der freundliche Steuerbeamte falsche Auskünfte gegeben.
In welcher Steuerklasse ist denn deine Kollegin? 1 oder 3?
Bzgl der Besteuerung in F muss die Steuer nicht unbedingt höher ausfallen, sondern kann sogar niedriger werden, da das Gesamteheeinkommen ja dann mit zwei Punkten versteuert wird und nicht nur mit einem.
Gruss, Dieter
Das ist ja sehr interessant, wenn Du die unbeschränkte Steuerpflicht erhalten hast, müsstest Du dann auch in Steuerklasse 3 sein oder? Dann hätte mir der freundliche Steuerbeamte falsche Auskünfte gegeben.
In welcher Steuerklasse ist denn deine Kollegin? 1 oder 3?
Bzgl der Besteuerung in F muss die Steuer nicht unbedingt höher ausfallen, sondern kann sogar niedriger werden, da das Gesamteheeinkommen ja dann mit zwei Punkten versteuert wird und nicht nur mit einem.
Gruss, Dieter
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Steuern / Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
« am: 01. April 2008, 22:43:41 »
Hi Andreas,
Ja, in F ist es in der Tat so, dass das d Gehalt des Ehemannes mit angegeben werden muss. Man bezahlt aber keine Steuer darauf, sonderen es wird zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, da Ehepaare in F ja gemeinsam veranlagt werden.
In D mache ich das ebenso unter Angabe des in F zuversteuernden Einkommens. In D bin ich da glücklicherweise noch in Steuerklasse 3 eingeordnet, da unser in F zu versteuerndes Einkommen nicht 12272€ übersteigt; es wird allerdings wie in F zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen.
Liegt das in F zu versteuernde Einkommen für Ehepaare über 10% der Gesamteinkünfte oder 12272€, dann erhält man keine unbegrenzte Steuerpflicht mehr und wird in Steuerklasse 1 eingewiesen. Ob in diesem Fall auch weiterhin die in F zu versteuernden Einkünfte mit angegeben werden müssen, kann ich nicht sicher beantworten, da mir dieser Fall noch nicht über den Weg gelaufen ist. Die Aussage des Lörracher Steuerbeamten beim Bürgersprechtag an der Palmrainbrücke war:ja; aber auch Steuerbeamte dürfen sich mal irren.
Gruss, Dieter
P.S. Es sollte einmal jemand mit dem obigen Fall mitteilen, ob der Steuerbeamte Recht hat oder nicht und ansonsten wäre es auch eine Überlegung wert, gegen diese, meines Erachtens, ungerechtfertigte 12272€ Grenzlinie vorzugehen, um sie zu Fall zu bringen oder mindestens deutlich anzuheben (angeblich soll sie seit ewigen Zeiten nicht mehr verändert worden sein).
Ja, in F ist es in der Tat so, dass das d Gehalt des Ehemannes mit angegeben werden muss. Man bezahlt aber keine Steuer darauf, sonderen es wird zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, da Ehepaare in F ja gemeinsam veranlagt werden.
In D mache ich das ebenso unter Angabe des in F zuversteuernden Einkommens. In D bin ich da glücklicherweise noch in Steuerklasse 3 eingeordnet, da unser in F zu versteuerndes Einkommen nicht 12272€ übersteigt; es wird allerdings wie in F zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen.
Liegt das in F zu versteuernde Einkommen für Ehepaare über 10% der Gesamteinkünfte oder 12272€, dann erhält man keine unbegrenzte Steuerpflicht mehr und wird in Steuerklasse 1 eingewiesen. Ob in diesem Fall auch weiterhin die in F zu versteuernden Einkünfte mit angegeben werden müssen, kann ich nicht sicher beantworten, da mir dieser Fall noch nicht über den Weg gelaufen ist. Die Aussage des Lörracher Steuerbeamten beim Bürgersprechtag an der Palmrainbrücke war:ja; aber auch Steuerbeamte dürfen sich mal irren.
Gruss, Dieter
P.S. Es sollte einmal jemand mit dem obigen Fall mitteilen, ob der Steuerbeamte Recht hat oder nicht und ansonsten wäre es auch eine Überlegung wert, gegen diese, meines Erachtens, ungerechtfertigte 12272€ Grenzlinie vorzugehen, um sie zu Fall zu bringen oder mindestens deutlich anzuheben (angeblich soll sie seit ewigen Zeiten nicht mehr verändert worden sein).
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Steuern / Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
« am: 30. März 2008, 20:00:41 »
Hi Wagny,
Angesichts deiner Angaben, wirst du wohl auf Antrag dann in die Steuerklasse 1 kommen. Allerdings wird dann zum Ermitteln deines Steuersatzes noch dein f Einkommen und das Einkommen deiner Frau hinzugezogen, da die Summe der beiden letzten 12272€/Jahr (das habe ich jetzt einfach mal angenommen) übersteigt. Also versuche einfach herauszufinden, wieviel Steuern du in D bezahlen wirst.
Gruss, Dieter
Angesichts deiner Angaben, wirst du wohl auf Antrag dann in die Steuerklasse 1 kommen. Allerdings wird dann zum Ermitteln deines Steuersatzes noch dein f Einkommen und das Einkommen deiner Frau hinzugezogen, da die Summe der beiden letzten 12272€/Jahr (das habe ich jetzt einfach mal angenommen) übersteigt. Also versuche einfach herauszufinden, wieviel Steuern du in D bezahlen wirst.
Gruss, Dieter
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Anmerkungen zum Forum / Sommerzeit
« am: 30. März 2008, 19:05:10 »
Hi Marco,
Sag' mal, warum schaltet denn die Forumsuhr nicht automatisch auf Sommerzeit um oder ist da zwischen F und D eine "zone neutre", in der die Sommerzeit nicht gilt.
Gruss, Dieter
Sag' mal, warum schaltet denn die Forumsuhr nicht automatisch auf Sommerzeit um oder ist da zwischen F und D eine "zone neutre", in der die Sommerzeit nicht gilt.
Gruss, Dieter
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Steuern / Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
« am: 30. März 2008, 18:58:09 »
Hi Wagny,
In der Tat ist es so im d/f Abkommen geregelt, dass die Staatsdiener im Staat die Steuern bezahlen, der sie auch entlohnt. In D ist nun aber nicht automatisch die Steuerklasse 6 für diese "Ausländer" vorgesehen, sondern das hängt von der familiären Situation und von den Nebenverdiensten ab. Deshalb kann man ohne nähere Angaben keine weiteren Hinweise geben.
Gruss, Dieter
In der Tat ist es so im d/f Abkommen geregelt, dass die Staatsdiener im Staat die Steuern bezahlen, der sie auch entlohnt. In D ist nun aber nicht automatisch die Steuerklasse 6 für diese "Ausländer" vorgesehen, sondern das hängt von der familiären Situation und von den Nebenverdiensten ab. Deshalb kann man ohne nähere Angaben keine weiteren Hinweise geben.
Gruss, Dieter
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Behörden / Re: Noch eine weitere Frage
« am: 20. März 2008, 11:06:43 »......... bekommt Sie auch wenn sie in F wohnt von D die kosten der Wohnung gezahlt.
Ich denke: nein.
Gruss, Dieter
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Versicherungen / Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
« am: 20. März 2008, 10:54:56 »ich finde nur den rechner der auf frnzösisch ist so eine grüne seite...
gibt so was nicht in deutsch?
Hi Sascha,
Unter solchen Umständen wäre es schon angebracht, zuerst mal einen Französischkurs bei der Volkshochschule zu belegen, bevor man sich in das Abenteurer eines Umzuges in ein fremdes Land wagt.
Gruss, Dieter
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Technik / Re: welche internet und telefonie anbieter gibt es
« am: 19. März 2008, 16:43:38 »
Hi Sascha,
Es ist dermaßen viel über das Thema bereits im Forum geschrieben worden, dass du dir die Mühe machen und einfach die Suchfunktion anwenden solltest.
Gruss, Dieter
Es ist dermaßen viel über das Thema bereits im Forum geschrieben worden, dass du dir die Mühe machen und einfach die Suchfunktion anwenden solltest.
Gruss, Dieter
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Sonstiges / Re: Erfahrungen mit Banken
« am: 14. März 2008, 14:07:50 »
@ Moni,
Die Bedingungen bei den Banken ändern sich dauernd und in der Regel kommt es auch darauf an, was du denn machen willst. Es wird also am einfachsten sein, wenn du zu den Banken in deiner Umgebung gehst und dir ein Faltblatt mit den jeweiligen Konditionen und Preisen geben lässt. Allgemeine Aussagen lassen sich nur schlecht machen.
Was die Kredite betrifft, so steht das natürlich nicht in den Faltblättern (sind nur für Girokonto und so), sondern das wird von Fall zu Fall verhandelt und kann somit selbst bei der selben Bank sehr unterschiedlich ausfallen.
@Kembser
Ich bin auch bei der Post und es ist in der Tat so, dass selbst mein Berater zugegeben hat, dass ihr Backoffice extrem schlecht ist und für eine Bank gewöhnungsbedürftig. Die restlichen Girokontokonditionen sind von anderen Banken allerdings nicht zu übertreffen und die kundenunfreundlichen Öffungszeiten (was durchaus auch ein Auswahlkriterium sein kann) mancher Banken gibt es bei der Post nicht. Du berichtest von Gebühren für Überweisungen, da kann es sich aber nur um Einzelüberweisungen am Schalter gehandelt haben, denn die Überweisungen im Internet sind auch nach D kostenlos. Allerdings ist die Prozedur etwas langatmig und manchmal steinig (siehe Backoffice), aber ich habe von anderen Banken noch nichts Besseres gehört. Das Ganze hat kulturelle Gründe, denn ich F ist es nachwievor eher üblich, mit einem Scheck zu bezahlen oder jetzt auch direkt übers Internet, als mit einer Überweisung. Deutsche, die sich in F einleben wollen, müssen dann eben über ihren kulturellen Schatten springen.
Gruss, Dieter
Die Bedingungen bei den Banken ändern sich dauernd und in der Regel kommt es auch darauf an, was du denn machen willst. Es wird also am einfachsten sein, wenn du zu den Banken in deiner Umgebung gehst und dir ein Faltblatt mit den jeweiligen Konditionen und Preisen geben lässt. Allgemeine Aussagen lassen sich nur schlecht machen.
Was die Kredite betrifft, so steht das natürlich nicht in den Faltblättern (sind nur für Girokonto und so), sondern das wird von Fall zu Fall verhandelt und kann somit selbst bei der selben Bank sehr unterschiedlich ausfallen.
@Kembser
Ich bin auch bei der Post und es ist in der Tat so, dass selbst mein Berater zugegeben hat, dass ihr Backoffice extrem schlecht ist und für eine Bank gewöhnungsbedürftig. Die restlichen Girokontokonditionen sind von anderen Banken allerdings nicht zu übertreffen und die kundenunfreundlichen Öffungszeiten (was durchaus auch ein Auswahlkriterium sein kann) mancher Banken gibt es bei der Post nicht. Du berichtest von Gebühren für Überweisungen, da kann es sich aber nur um Einzelüberweisungen am Schalter gehandelt haben, denn die Überweisungen im Internet sind auch nach D kostenlos. Allerdings ist die Prozedur etwas langatmig und manchmal steinig (siehe Backoffice), aber ich habe von anderen Banken noch nichts Besseres gehört. Das Ganze hat kulturelle Gründe, denn ich F ist es nachwievor eher üblich, mit einem Scheck zu bezahlen oder jetzt auch direkt übers Internet, als mit einer Überweisung. Deutsche, die sich in F einleben wollen, müssen dann eben über ihren kulturellen Schatten springen.
Gruss, Dieter
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Technik / Re: Günstige Internet Flat
« am: 11. März 2008, 22:20:52 »
Hi Tomek,
Wie ist dein Verhältnis zur Searchfunktion im Forum und ist dir bewusst, dass es noch ein Wiki zum Forum gibt (Menuleiste 3. von rechts).
Gruss, Dieter
Wie ist dein Verhältnis zur Searchfunktion im Forum und ist dir bewusst, dass es noch ein Wiki zum Forum gibt (Menuleiste 3. von rechts).
Gruss, Dieter
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Steuern / Re: Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« am: 11. März 2008, 22:15:03 »ich habe nun schon oft das mit der Einkommenssteuergrenze gelesen. Was genau ist das? Bzw. wofür brauche ich das?
Hi Zaren,
Du wohnst in F, arbeitest in D und bist kein Grenzgänger, dann bezahlst du in D deine Steuern. Das ist dann ganz normal, mit den Steuerklassen und den Freibeträgen, wie für jemanden, der in D wohnt. Jetzt kommt aber das große WENN. Wenn du noch Einkünfte in F hast (Zins, Miet,...) oder einen Ehepartner, der in F zu versteuernde Einkünfte hat, dann dürfen diese ausländischen Einkünfte nicht 10% oder 12272€ (für Ehepaare sonst die Hälfte) übersteigen. Ist dieses der Fall, dann wirst du als begrenztsteuerpflichtig eingestuft und zahlst nach Steuerklasse 1. Ein solchen Schwellenwert, der die Steuern extrem hochschnellen lässt, gibt es in F nicht. Das d Steuersystem ist halt nicht nur an dieser Stelle ungerecht und familien feindlich.
Gruss, Dieter
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Steuern / Re: Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« am: 11. März 2008, 17:39:15 »
Hi Ralph,
Sag' mal, du bist dann aber in D in der Steuerklasse 1 und beschränkt steuerpflichtig unter der Annahme, dass euer gemeinsames ausländisches Jahreseinkommen über 12272€ liegt?
Gruss, Dieter
Sag' mal, du bist dann aber in D in der Steuerklasse 1 und beschränkt steuerpflichtig unter der Annahme, dass euer gemeinsames ausländisches Jahreseinkommen über 12272€ liegt?
Gruss, Dieter
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Steuern / Re: 45 Tage Regelung - Komisches Urteil vom Freiburger Finanzamt!
« am: 07. März 2008, 16:29:56 »
Hi Maurice,
Vom Prinzip her ist es so, dass in Arbeitsverhältnissen zwischen D und F man die Steuern im Land des Arbeitgebers/Arbeitsstätte bezahlt. Die Ausnahme ist dann im Grenzgebiet, wo man unter bestimmten Bedingungen beantragen kann, im Wohnsitzland die Steuern bezahlen zu dürfen.
Wenn also dein Arbeitgeber in F ansässig ist und du in F arbeitest (Grenzgebiet oder nicht, ist egal), müsstest du deine Steuern in F bezahlen. Ich verstehe da auch nicht, warum das f Finanzamt sich so einfach "übers Ohr hauen" lässt.
Wenn du allerdings in mehreren Länder tätig bist und weniger als 183 Tage in F arbeitest, könnte der Fall etwas anders liegen. Im Forum steht bereits dazu was:
z.B. : http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/wohnen-in-frankreich-arbeiten-in-deutschland-t17.0.html;msg104#msg104
Gruss, Dieter
Vom Prinzip her ist es so, dass in Arbeitsverhältnissen zwischen D und F man die Steuern im Land des Arbeitgebers/Arbeitsstätte bezahlt. Die Ausnahme ist dann im Grenzgebiet, wo man unter bestimmten Bedingungen beantragen kann, im Wohnsitzland die Steuern bezahlen zu dürfen.
Wenn also dein Arbeitgeber in F ansässig ist und du in F arbeitest (Grenzgebiet oder nicht, ist egal), müsstest du deine Steuern in F bezahlen. Ich verstehe da auch nicht, warum das f Finanzamt sich so einfach "übers Ohr hauen" lässt.
Wenn du allerdings in mehreren Länder tätig bist und weniger als 183 Tage in F arbeitest, könnte der Fall etwas anders liegen. Im Forum steht bereits dazu was:
z.B. : http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/wohnen-in-frankreich-arbeiten-in-deutschland-t17.0.html;msg104#msg104
Gruss, Dieter
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Steuern / Re: Steuerrückvergütung...bis wann muß man in Frankreich wohnen
« am: 16. Februar 2008, 22:28:42 »
Hi Diego,
Natürlich ist das so. Wenn dem nicht so wäre, würde ich jeden Sommer fiskalisch ziehen.
Gruss, Dieter
Natürlich ist das so. Wenn dem nicht so wäre, würde ich jeden Sommer fiskalisch ziehen.
Gruss, Dieter