Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sabine

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181
Steuern / Re: Steuerformulare
« am: 22. Mai 2011, 15:13:06 »
Hallo Stini,

2047k: Seite 2 oben unter IV - da gibt es auch eine Zeile TR

LG
Sabine

182
Behörden / Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 18. Mai 2011, 20:16:41 »
Also mein Mann und ich arbeiten beide in Deutschland und haben auch in Deutschland anstandslos Elterngeld bekommen - auch bei Wohnsitz in Frankreich.
Ausschlaggebend ist, wo die Sozialabgaben gezahlt werden. Auf der Hotlinenummer der Elterngeldstelle wußten die das allerdings auch nicht.

LG
Sabine

183
Steuern / Re: Umzug nach Deutschland
« am: 16. Mai 2011, 20:51:28 »
Ich denke, es wird wie beim Zuzug nach Frankreich sein: getrennte Steuererklärungen für den jeweiligen Zeitraum, d.h. das Einkommen in diesem Zeitraum wird als Jahreseinkommen betrachtet, mit den jeweiligen Freigrenzen im entsprechenden Staat. Vom Gefühl her würde ich dann eher schauen, dass ich den Zeitraum so wähle, dass ich in DE relativ nahe am Freibetrag bleibe. Bei gleichbleibendem Einkommen also eher in der 2. Jahreshälfte...

Wohnt Ihr in Lauterbourg zu Miete oder im Eigentum?
Wir suchen nämlich noch ein Haus in Lauterbourg zu kaufen....

LG
Sabine

184
Steuern / Re: Wo bei der Steuererklärung Kind etc. angeben?
« am: 16. Mai 2011, 20:47:08 »
Hallo,
das Kind wir angegeben unter "Votre situation familliale" unter C - Personnes à charge en 2010.
Mutterschafts- oder Elterngeld gehört wahrscheinlich in das rosa Formular unter VI revenus imposables de source étrangere ouvrant droit à un crédit d'impôts...
Wenn Du sicher sein willst, frag beim Finanzamt direkt nach.

LG
Sabine

185
Steuern / Re: Deutsches Finanzamt!
« am: 13. Mai 2011, 15:00:25 »
Wahrscheinlich kennt sich das Finanzamt mit Grenzgängern nicht aus?
Ich hatte damals das Problem nicht, aber von meinem Lebensgefährten wollte ein anderes Finanzamt eine "Bescheinigung EU/EWR" ausgefüllt und von der französischen Steuerbehörde bestätigt bekommen.

Wir haben zurückgeschrieben:
beigelegt erhalten Sie:
- eine Abmeldebestätigung aus Deutschland
- eine Anmeldebestätigung in Frankreich
- eine Kopie des Reisepasses aus dem der Wohnsitz in FR hervorgeht
- eine Bescheinigung des franz- Finanzamtes, aus dem hervorgeht, dass der Wohnsitz in Frankreich liegt und der französischen Besteuerung als Grengänger im Sinne des Artikels 13 Absatz 5 des deutsch-franz. Doppelbesteuerngsabkommen unterliegt.

Daher unterliche ich aber... nicht mehr der deutschen Einkommenssteuer. Die franz. Steuerabrechnung liegt im Moment noch nicht vor (voraussichtlicher Termin: ende Oktober), daher kann ich ihnen diese nicht beilegen.



--> Danach kam nie wieder was... wir haben die  fr. Abrechnung auch nicht mehr nachgeschickt.

LG
Sabine

186
Steuern / Re: Krankengeld / Steuererklärung
« am: 30. April 2011, 19:35:37 »
Hallo,

ich nehme an, beim Krankengeld verhält es sich wie beim Mutterschaftsgeld, welches ja auch von der Krankenkasse gezahlt wird.
Es wird in Deutschland pauschal versteuert und es wird dabei gerechnet, als ob man Steuerklasse 1 hätte. - Man bekommt damit einfach weniger ausgezahlt.

Ich habe damals beim Mutterschaftsgeld bei der Pamina nachgefragt und erhielt zur Antwort, wo ich das eintragen müsste.
Im Prinzip erhöht es halt die Berechnungsgrundlage, auf die man Steuern zahlen muß und im Gegenzug bekommt man einen crédit d'impôts für die in DE quasi gezahlten Steuern.

Am besten gehst du zu deinem zuständigen Finanzamt und fragst nach, wo du das eintragen mußt.

LG
Sabine

187
Technik / Re: TNT???
« am: 29. April 2011, 20:57:31 »
Also wir haben eine Satelittenschüssel mit einer Receiver, der für TNT einen Smartkarteneinschub hat.
Die TNT-Karte selbst kostet nix.
Mit der TNT-Karte können wir über Astra auch die französischen Sender empfangen, die sonst nur über Eutelsat kommen.

Paßt diese Info irgendwie zu der Aussage von deinem Vermieter?

LG
Sabine

188
Steuern / Re: Berechnung der Steuern
« am: 25. April 2011, 17:06:07 »
Tja, was soll man da sagen? Ohne jetzt die Details zu kennen?
Vielleicht hast Du Dich beim manuellen ja verrechnet?
Zu der Online-Kalkulation kann ich Dir leider nicht viel sagen, da die Sonderfälle, die ich habe, da leider nicht abgebildet sind... Hab's also noch nie probiert.

LG
Sabine

189
Steuern / Re: Belegschaftsaktien
« am: 25. April 2011, 17:01:49 »
Genauso wie andere Aktien auch.... Was ist die genaue Frage?

Deutsche Aktien-Erträge müssen im französischen rosa Formular als Ausandserträge eingetragen werden und bekommen einen crédit d'impôt in einer bestimmten Höhe gutgeschrieben.
Ich war einfach mal mit dem Steuerbescheid, den man vom Depot bekommt, im französischen Finanzamt in Wissembourg, die haben mir dann an dem Beispiel vorgerechnet, wie man die Felder AB, TS und TR ausrechnet.

LG
Sabine

190
Ab Tag der Erstzulassung.

LG
Sabine

191
Wohnen / Re: Dies und Das
« am: 08. April 2011, 12:28:10 »
Wir haben auch einen großen Hund.
Im Wohngebiet anleinen ist Pflicht, aber im Kofferraum eine Box? - Das habe ich noch nie gehört.
Maulkorbpflicht gibt es nur bei Listenhunden.
Was für ein Hund ist es denn?

LG
Sabine

192
Rund um's Kind / Re: Familienversicherung
« am: 08. April 2011, 12:25:53 »
Ja, wenn beide Eltern in DE arbeiten ist das Kind in DE versichert.
Man kann dann in DE und in FR problemlos zu den Ärzten gehen.

LG
Sabine

193
Rund um's Kind / Re: Zuschüsse von der CAF zur crêche?
« am: 08. April 2011, 09:12:05 »
Hallo,

ob die Creche auch bezuschußt wird, weiß ich nicht.
Kenne es nur bei Nounous. Die Maternelle kostet nichts.

Zum Zuschuß
Nach der Gesetzesänderung letztes Jahr wird beim Zuschuß für Nounous erstmal das Kindergeld gegengerechnet.
Erst wenn die Kosten darüber hinaus gehen, wird ein Zuschuß gewährt. - Dieser ist von Eurem Gehalt und dem Alter des Kindes abhängig.
Was eine Nounou nimmt, hängt wohl von der Gegend ab in der man wohnt.

Was zahlt Ihr denn für die Creche?

LG
Sabine

194
Rund um's Kind / Re: Familienversicherung
« am: 08. April 2011, 09:07:20 »
Hallo,

es ist Sch..., dass die Krankenkasse Euch das nicht gleich gesagt hat.
Aber de Fakt ist es so, wenn Ihr in Frankreich lebt und ein Elternteil arbeitet in Frankreich, dann müssen die Kinder bei diesem Elternteil versichert werden.
Bekannte von uns haben auch das Problem - und gehen wegen der Abrechnungsschwierigkeiten nicht mehr in DE zum Arzt.

Wünsche Euch viel Glück, dass das mit dem deutschen Kinderarzt und der CPAM klappt!

LG
Sabine

195
Wohnen / Re: Wohnen und leben in Frankreich
« am: 07. März 2011, 20:40:08 »
Hallo Wolfgang,

die Wohn- und Grundsteuer ist wohl wohnortabhängig.
Ich zahle hier in Scheibenhard prozentual auch nicht mehr Grundsteuer als für meine Wohnung in Karlsruhe.
Die Wohnsteuer gibt es tatsächlich in Deutschland nicht. Das sind bei mir inkl. der Fernsehgebühren 518 Euro. Die GEZ-Gebühren in DE betrage pro Jahr 215 Euro, Differenz also noch 300 Euro. - Und die spare ich aber locker mehrfach bei meiner Lohnsteuer ein.
Bei den Bankgebühren gebe ich Dir allerdings recht - das sind echte Apothekenpreise - in DE zahle ich nämlich nix.

Gruß
Sabine

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