Es gab einige französischer Grenzgänger die in der Schweiz arbeiten, die versucht haben das neue Recht zu umgehen, in dem sie eine private KV in GB abgeschlossen haben. Der User "Kembser" schrieb dazu auch schon was hier im Forum. So wie er schrieb und ich es mitbekommen habe, war das nicht erlaubt und hat wohl auch nicht funktioniert.
Doch, einige Grenzgänger zur Schweiz haben sich bei "Amariz" in GB versichert, um der Zwangsversicherung in der CMU zu entgehen, als die privaten Versicherungen zum 1.6. abgeschafft wurden. Dieser Weg ist zwar illegal, denn das Gesetz, das hierzu gemacht wurde, legt fest, dass jede Person mit französischem Wohnsitz in Frankreich versichert sein muss, wenn sie nicht in einem anderen europäischen Krankenversicherungssystem pflichtversichert ist. Dennoch haben einige diesen Weg gewählt, und bisher fahren sie wohl gut damit, zumindest in der jetzigen verfahrenen Situation (siehe meinen ausführlichen Bericht hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/versicherungen/helsana-raet-mir-eine-krankenversicherung-ab-t5781.0.html ). Es ist allerdings die Frage, wie lange das gut geht. Es wird auch davor gewarnt, dass beispielsweise englische Krankenversicherungen in den Geschäftsbedingungen das Recht haben, den Vertrag einseitig zu kündigen.
So wie sich die französische Krankenversicherung momentan verhält, würde es mich übrigens nicht wundern, wenn sie eines Tages auf die Idee käme zu sagen, dass alle Grenzgänger nach D, die nicht pflichtversichert sind, sprich eine PKV haben, in die CMU müssen. Ich weiß, dass wäre völlig schwachsinnig, aber momentan ist die franz. assurance maladie offenbar zu allem bereit, was Geld bringt.
Kurz - off topic - das Neueste zu den Grenzgängern zur Schweiz: Viele von uns konnten ja ein Gerichtsurteil der Schweiz nutzen, um in die CH-Versicherung zu wechseln. Die franz. assurance maladie weigert sich nach wie vor, uns zu entlassen. Wir müssen alle vor Gericht ziehen. Letzte Woche gab es ein erstes Urteil des Tribunal de Sécurité Sociale in Mulhouse in einem Eilverfahren einer Betroffenen gegen die franz. Versicherung. Die hatte mit allen möglichen Tricks versucht, das Verfahren verschieben zu lassen, was jedoch von der Richterin zum Glück abgelehnt wurde. Die Assurance Maladie wurde dazu verurteilt, die Betroffene vorläufig aus der Versicherung zu entlassen und ihr 1500 Euro Kostenerstattung zu zahlen. Aber das ist nur eine erste Instanz für eine Person, Einspruch ist möglich. Im Januar finden die ersten "richtigen" Verhandlungen für 10 Betroffenen statt. F weigert sich mit Händen und Füßen, europäisches Recht anzuerkennen, koste es was es wolle. Es geht ihnen nur um Einnahmen - daher meine pessimistische Einschätzung oben.