Hallo Zusammen,
Bei uns kam das Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht auf den Tisch. 2 Konstellationen:
1. Mein Papa wohnhaft in D im Eigentum, da würde er mir die Vollmachten erteilen. Was muss ich als Grenzgänger beachten?
2. Ehepaar beide Grenzgänger wohnhaft in F. Zählen diese Vollmachten überhaupt für uns? Wir haben auch die Konten sowohl in D als auch in F.
Kann da jemand helfen? Hat jemand damit Erfahrung.
Danke vorab.
Gruß Zaren