Salü,
meine Freundin wohnt seit Anfang des Jahres bei mir offiziell.
Da Sie Probleme mit den Füßen hat braucht sie Einlagen in den Sicherheitsschuhen.
Vorher hat die die Agentur für Arbeit die Einlagen bezahlt da die Rentenversicherung den Antrag abgelehnt hat da sie noch keine 15 Jahre im Berufsleben ist.
Wer ist denn jetzt zuständig? Die Agentur für Arbeit hat den Antrag nun auch abgelehnt
Zitat:
Eine Kostenübernahme ist allerdings nur dann möglich, wenn der Leistungsberechtige seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches hat ( § 30 SGB I )
Es muss doch jemand zuständig sein, freue mich auf eure Hilfe
Gruß Michael