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Autor Thema: Sozialversicherung bei Homeoffice  (Gelesen 8950 mal)

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Offline Nase

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Sozialversicherung bei Homeoffice
« am: 15. November 2021, 14:07:42 »
Hallo zusammen,

als Grenzgänger der in "D" arbeitet zahle ich ja in "D" auch meine Sozialversicherung. Man darf das aber nur bis 25% der Arbeitszeit. Wenn man mehr im Homeoffice arbeitet wird man ja in "F" sozialversicherungspflichtig. Wegen Corona gab/gibt es da eine Ausnahmeregelung, die aber heute wohl abläuft (Quelle Frontaliers Grand Est). Weiss jemand zufällig etwas ob das verlängert wird/wurde?

Mein AG hat mich wegen der Zahlen in "D" wieder ins Homeoffice "gezwungen". Wenn die Regelung jetzt wieder gilt muss ich dem widersprechen.....

Danke Euch jetzt schon!


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Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« Antwort #1 am: 15. November 2021, 19:17:08 »
In der Tat ist die Frage unklar.

Es gibt Quellen, die sagen, dass die steuerlichen Vorschriften bzgl. Corona bis Ende 21 ausgeweitet werden. Das lässt die Hoffnung zu, dass für sozialrechtliche Vorschriften ähnlich kommen muss, da es ansonsten nur begrenzt Sinn macht.

Zwischen NL und D bzw. BE und D gibt es eine Quelle, die die Verlängerung der Solzialregeln in diesem Bezug bis Ende21 berichtet. Auch das gibt Grund zur Hoffnung, dass D/F nun auch mal aus dem Quark kommt. Dass D gerade nicht mit Ruhm bei der Coronaproblematik glänzt, lässt sich ja der täglichen Presse entnehmen…

Offline Nase

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Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« Antwort #2 am: 15. November 2021, 19:53:50 »
Danke Dir!
Dann hoffe ich mal, dass man bald was hört. Fiscal ist nicht mein Problem. AG und Wohnort liegen bei mir im Grenzgänger Gebiet.


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Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« Antwort #3 am: 16. November 2021, 17:05:09 »
Diese Nachricht habe ich soeben von einer Juristin bei ‚frontaliers-grandest‘ erhalten:



Im Bereich der Sozialversicherung gibt es immer noch die Prioritätsregel (25% - Regel).
 
Grenzgänger bleiben in ihrem übliche Arbeitsland Sozialeversicherungspflichtig, wenn die Arbeit in ihrem Wohnsitzland 25% ihrer Arbeitszeit nicht erreicht. Ansonsten muss der Grenzgänger der Sozialversicherung seines Wohnsitzland angeschlossen und für sein gesamte Einkommen dort Beitrage entrichten.
 
Wie Sie anscheinend wissen, im Rahmen der Gesundheitskrise wurde beschlossen, dass die unter außergewöhnlichen Umstanden eingeführte Telearbeit nicht zu einer Änderung der Zugehörigkeit des betreffenden Arbeitnehmers zu seinem üblichen Sozialversicherungsystem führen darf. Diese Lockerung wurde über den 15. November 2021 hinaus verlängert (grundsätzlich bis 31.12.2021).
 
Wenn die Vereinbarung nicht über den 31. Dezember hinaus verlängert wird, Sie werden in Frankreich sozialversichert (ab 01.01.2022), wenn Sie 25% ihrer Arbeitszeit in Frankreich errichten.   

Offline Nase

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Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« Antwort #4 am: 16. November 2021, 19:37:28 »
Danke!!!!
Das nenne ich eine Punktlandung. Mein AG besteht ungeachtet der Regelung nämlich darauf, dass ich ab morgen ins Homeoffice gehe.

Daran schließt sich dann für mich noch eine Frage an. Ich bin seit 40 Jahren bei der gleichen KV versichert. Wer ist denn bei solch einem "erzwungenen" Wechsel verantwortlich?
Muss das der AG einleiten, oder bin autom. ich in der Pflicht den Wechsel zu organisieren?

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Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« Antwort #5 am: 16. November 2021, 20:02:51 »
habe noch nach einem amtlichen Link gefragt, die vorliegenden Aussage ist mal nur ‚eine Meinung eines Vereins‘.

Bzgl. KV: PKV oder GKV?

Offline Nase

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Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« Antwort #6 am: 16. November 2021, 20:24:41 »
GKV

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Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« Antwort #7 am: 16. November 2021, 20:33:08 »
dann hast Du schon die CarteVitale?
Schwieriges Thema, würde sagen, Du musst Dich selbst drum kümmern.

Offline Nase

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Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« Antwort #8 am: 16. November 2021, 20:49:04 »
Danke!