Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage: Bin ich wirklich Grenzgänger???
Bei wikipedia steht Folgendes:
"Nach dem Gemeinschaftsrecht ist „Grenzgänger“ jeder Arbeitnehmer, der im Gebiet eines Mitgliedstaats beschäftigt (Beschäftigungsstaat) ist und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt (Wohnsitzstaat - politisches Kriterium), in das er in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehrt (zeitliches Kriterium). Diese Definition, die neben der Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte über eine Grenze hinweg die tägliche oder wöchentliche Rückkehr an den Wohnsitz verlangt, gilt jedoch nur für den sozialen Schutz der betreffenden Arbeitnehmer in der Europäischen Union."
Ich wohne in Dresden und arbeite jeden Monat ca 2 Wochen in Frankreich...regelmäßig...kehre aber NICHT, wie oben bei Wikipedia beschrieben JEDE Woche nach Dresden zurück sondern oft erst nach 2 Wochen....manchmal nach 3 Wochen...jedoch JEDEN Monat. Bin ich nun Grenzgänger???
Meine BKK ist der Meinung: ja...Was mich aber irritiert: überall lautet die Definition für Grenzgänger so, das ich es strenggenommen NICHT bin,- wie wikipedia.
Was soll ich tun? Ich arbeite NUR in Frankreich (als freier Mitarbeiter/KEIN Festanstellung) und bin auch dort krankenversichert.
Vielen Dank für klärende Worte jeglicher Art!!
:-)