Hi,
erst mal ganz cool

also:
arbeitet einer in D und ist auch dann logischerweise in D versichert
und der andere ist Hausfrau/-mann
- und nicht arbeitslos gemeldet und nicht in frz. Elternzeit !!!! -
dann ist er beim Ehepartner in der deut. KK mitzuversichern (Familienvers.)

ebenso natürlicherweise die Kids
und somit als Grenzgänger versichert, dann auch ein E 106 von der deut. KK
falls es euch tröstet
diverse KK's in D haben momentan
scheinbar aufgrund von "Neustrukturierungen"
leider enorme Probleme ihr Arbeit anständig zu machen
redet mit der KK,
sie sollen euch zeigen wo das steht, das sie euch angeblich aus der KK kicken können,
ich bin mir sicher, das sie es nicht können

lg mivida
P.S. fällt der arbeitende Ehepartner in chomage/arbeitlos
gehen alle Versicherungsrechte (für die ganze Familie) nach F
dann muß ein E 112 her von der CPAM,
falls ihr in D einen Spezialisten hättet (z.B. Pulmologe)
und in F kein gleichwertiger Ersatz zu finden