Der Lebensmittelpunkt ist ein steuerrechtlicher Begriff. Deshalb taucht er in Verbindung mit Corona auch nirgends auf.
Er wird durch objektive Bewertung festgelegt und nicht durch eine willentlich Äußerung Deinerseits. Punkte wie Eigentum/Miete, Familie und (Ehe)Partner, Auenthaltsdauer aber auch Vereinsengagement und vieles mehr kann in die Bewertung einfließen.
Kurz gesagt:
Wenn Du z.Bsp. in D eine Wohnung hast, viele Freunde, evt. Deine Kinder im selben Ort wohnen und Du dort im Sportverein bist, beim Bäcker regelmäßig einkaufst und auf Nachfrage ein Nachbar bestätigt, Dich dort regelmäßig zu sehen und die Wohnung auch noch näher am Arbeitsplatz liegt, dann wirds schwierig den Steuerbehörden zu verdeutlichen, dass Du eine Freundin in F hast und deshalb dort jetzt Dein Lebensmittelpunkt ist.
(ich weiss, dass sich die Steuerfrage aufgrund des Kassenstaatsprinzips bei Dir nicht stellt)