Zunächst zum Verständnis.
Wer in F und D wohnt, ist in beiden Staaten steuerpflichtig.
Rein melderechtlich kann ich in D einen Erst- und einen Zweitwohnsitz erklären und ähnlich in F eine résidence principale oder secondaire. (Also schon mal 4 Wohnungen) Da kann ich hin und her tricksen, wie ich will, für die Steuer bedeutet das gar nichts.
Da ist was ganz anderes ausschlaggebend.
Damit nicht in beiden Staaten versteuert wird, und somit doppelt, gibt es dieses wohlbekannte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F. Und danach zählt in erster Linie die sogenannte „Ansässigkeit“, die zu bestimmen ist. Sie definiert sich nach verschiedenen Kriterien wie ständige Wohnstätte, Lebensmittelpunkt, Wohnort der Familie, …. und stellt somit für die Steuern den „hauptesten“ aller Wohnsitze dar. Entsprechend sind die Steuerbestimmungen dieses Landes maßgebend. Das andere Land hat dann nichts mehr zu fordern und geht leer aus.
(Besonderheiten, wie Zahlungen aus öffentlichen Kassen, selbständige Tätigkeiten, sind da untergeordnet)
Also, dein Freund muss darlegen in welchem Land er ansässig ist, bzw. sein will. Demgemäß wird er versteuert.