Hallo,
da ihr keine Grenzgänger seid, versteuert ihr Lohn / Gehalt oder Bezüge aus nicht selbständiger
Arbeit im Arbeitsland, also in D. Andere Einkünfte, wie etwa aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden usw.) müssen dagegen im Wohnland versteuert werden. Das gilt auch für Beamte.
Bei einem Wohnsitz in D und F wären diese (anderen) Einkünfte dann in beiden Wohnländern zu versteuern. Doch davor schützt das Doppelbesteuerungsabkommen D – F.
Es muss nur festgelegt werden in welchem Land der wichtigere, bedeutendere Wohnsitz liegt, man sagt auch Lebensmittelpunkt oder Ansässigkeit, wie das Steuer-Abkommen das definiert.
Letztendlich ist das dann nur ein Land und nur dort werden diese Einkünfte versteuert.