Zur Beantragung des Gewerbescheines 34 c benötige ich folgende Unterlagen von den französischen Behörden:
1. Polizeiliches Führungszeugnis -Belegart O- (Bei der Ortspolizeibehörde des Wohnorts zu beantragen)
2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Bei der Ortspolizeibehörde des Wohnorts zu beantragen)
3. Auskunft des Amtsgerichts (Vollstreckungsgericht) über Einträge im Schuldnerverzeichnis -Beim zuständigen Amtsgericht des Wohnorts zu beantragen.
4. Auskunft des Amtsgerichts (Insolvenzgericht) über evtl. anhängige Insolvenzverfahren -Beim zuständigen Amtsgericht des Wohnorts zu beantragen.
5. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde-/Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde
Wo und wie erhält man die Bescheinigungen in Frankreich?