Hallo :-)
da ich mich zwangsweise auch gerade mit dem Thema beschäftigen muss, hier folgende Aussage einer Finanzamtsmitarbeiterin:
Im Folgejahr des Wegzuges aus Deutschland ist man verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
Zwar werden nur die Beträge versteuert, die auch während des deutschen Wohnsitzes erwirtschaftet wurden, allerdings wird der Betrag, den man mit frz. Wohnsitz erwirtschaftet hat zur Progression herangezogen und somit kann sich der Steuersatz des zu versteuernden deutschen Einkommens erhöhen.
D.h. Je nach Bruttoverdienst, je nach Umzugsdatum und je nachdem was man absetzen kann, bestehen folgende Möglichkeiten:
- geringe Rückerstattung ( wesentlich weniger als vor dem Wegzug)
- keine Rückerstattung / keine Nachzahlung
- Nachzahlung
Viele Grüße
Schnäggschje