männlich, nicht weiblich bin ich.
Die Antwort ist gut überlegt, denn genau die: "Wenden Sie sich an die franz. Behörden" habe ich vor 2 Jahren vom Landratsamt bekommen, als ich für meine Mutter eben diesen beantragen wollte. Da meine Mutter in Rente ist, greift natürlich der von Dir zitierte Paragraph nicht und war mir deshalb bisher unbekannt.
Aber gut zu wissen.