Hallo Dieter,
wie das rein rechtlich ist, das weiss ich nicht. Mein leiblicher Sohn ist auch nicht von meinem ersten Mann und es wurde niemals gefragt ob er der Vater ist. Bei keinem Schul- oder Arztbesuch. Diese Seziererei mit Sorgerecht kennt man in Frankreich glaub ich nicht so extrem.
Wenn ein Kind in Deinem Haushalt lebt hast Du Rechte und Pflichten (wenn es en charge ist, d.h. ordentlich bei der CAF deklariert). So erhält man z. B. den halben Steuerpunkt beim ersten Kind egal ob verheiratet oder nicht. Genauso erhält man keine Zusatzzahlungen (ähnlich wie Unterhaltsvorschuss) von der CAF wenn man in einer Lebensgemeinschaft (verheiratet oder nicht) lebt.
Selbst bei meinem Pflegesohn hat man noch nie (Schule, Krankenhaus, Arzt) eine Bescheinigung gewollt, dass er "legal" bei uns ist.
Du wirst ja, denke ich, in der Geburtsurkunde angegeben. Wichtig ist dann, alle zuständigen Behörden über die Geburt zu informieren (auch die Familienkasse, möglichst schon während der Schwangerschaft, ihr erhaltet nämlich schon vor der Geburt eine einmalige finanzielle Zuwendung und nach der Geburt die ersten 3 Jahre ein Zugeld, wird auf das Erziehungsgeld angerechnet).
Wenn Du noch Fragen hast, nur zu...
Barbara