Ja, ist es nun amüsant oder höchst ärgerlich, was lokale Behörden und Zeitungsreporter sich so alles zusammen fantasieren:
Ein erfundenes Konsulat in Metz, Reisepass oder Personalausweis -egal alles dasselbe-, ein desorientierter Hauptamtsleiter, ein recherche-unwilliger Journalist, Information und Aufklärung für die Leser gleich null, dafür jede Menge Verwirrung.
Dabei ist diese Frage nach dem Ausweis schon längst geklärt.
In den für Grenzgänger relevanten Bundesländern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland gelten eindeutige Gesetze.
Danach haben Deutsche mit Wohnsitz in Frankreich einen Anspruch auf einen deutschen Personalausweis. Die örtlich zuständige Behörde kann man sich sogar selbst aussuchen.
Denn gleichlautend heißt es in den 3 Ländern: „Hat die Person, die sich um einen Ausweis bewirbt, keine Wohnung im Geltungsbereich des Gesetzes über Personalausweise, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich aufhält.“
Also, wo ich gerade bin, da halte ich mich auch auf. (Nix von überwiegend.., ehemals.., angemeldet usw.)
Über diese Regelung hatten schon einige Grenzgänger-Foristen ganz konkret berichtet.
Hätten die Badener bloß mal hier nachgeguckt.
Grüße