Wir waren auf einen Geburtstag eingeladen. Da waren auch einige Buergermeister anwesend (7 Stueck)
Fazit: in den Regionen Elsass und Lothringen besteht nach wie vor eine Meldepflicht!!!!
Es ist wohl so, das es in Frankreich KEINE Meldepflicht gibt, aber in den Departments die das Elsass und Lothingen
umschreiben, nachwievor es eine Verordnung hinsichtlich der Meldepflicht (aus den 30er und 40er Jahren) gibt
und diese nach wie vor gueltig ist.
5 von 7 anwesenden Buergermeister meinten, dass es im Rest-Frankreich (die hinter den Vogessen) es
keine Meldepflicht gibt, aber wenn sich ein Neu-Buerger es nicht fuer Notwendig haelt sich zu melden, er
auch NICHT normal abgearbeitet wird, wenn er was von der Gemeinde will.
In unserem Ort wurden wir freundlich begruesst, als wir uns um Rathaus angemeldet, mit Formular und so,
haben.
Mein Fazit aus dem Gespraech: Es tut nicht weh - meldet euch an - sprecht mit den Leuten.