Hallo,
zu 3)
ja
zu 1)
Wenn du in D arbeitest und dort einen Wohnsitz hast, bist du auch in D steuerpflichtig.
Du kannst aber in deinem Fall die ganzen Wohnungskosten für die Wohnung in D als Werbungskosten abrechnen,
wenn du dem FA glaubhaft machen kannst, dass du diese nur aus beruflichen Gründen unterhältst.
Ausserdem Fahrtkosten für Wochenendheimfahrten etc.
Was als Haupt-und Nebenwohnsitz angemeldet ist, interessiert das FA nicht,
"für uns sind die tatsächlichen Gegebenheiten massgelblich" (O-Ton FA bei Auskunft an mich).