Ja, so sehe ich es auch :
Einreise nach Deutschland ist möglich, denn als Deutscher braucht man keinen triftigen Grund. Die Bundespolizei darf Deutschen die Einreise nicht verweigern.
Einkauf oder Besuch sind möglich (natürlich unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Regelungen bezüglich Corona), denn in der Corona - Verordnung zur Einreise nach BaWü stand ja nur, dass man ohne triftigen Grund (z. B. Grenzgänger) in Quarantäne muss. Das ist weggefallen, und ich finde sonst dort nichts, wogegen ich verstoßen könnte.
Einreise nach Frankreich ist möglich, da man ja einen Wohnsitz hat bzw. auch die französische Staatsangehörigkeit.
Eine Regelung, die die Ausreise aus Frankreich verbietet, ist mir nicht bekannt.
Ich befürchte einfach, irgendwas zu übersehen...